Gehaltsvorschuss bis zur Höhe von 7.300 Euro erzeugen keinen Sachbezug der Zinsen

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Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Gehaltsvorschuss bezahlt, hat das für den Arbeitnehmer lohnsteuerliche Konsequenzen.

Denn der Mitarbeiter erspart sich ja die Zinsen für einen Kredit!
Der aktuelle Erlass des BMF für 2022 sieht eine Höhe von 0,5 % Zinsen für den noch ausständigen Kreditbetrag vor.

Diese 0,5 % sind Sachbezug des Mitabeiters. ABER:

Kein Sachbezug

Kein Sachbezug bis zu einem Gehaltsvorschuss von 7.300 Euro!

Bleibt man unter der Grenze, ensteht für Mitarbeiter kein Sachbezug

Update 2023

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