Auf dem neuen Einzahlungsschein befindet sich der »Swiss QR-Code«. »QR« steht für »Quick Response«, also für »schnelle Reaktion/Antwort«. Der QR Code besteht aus kleinen, schwarzweissen Quadraten. Er beinhaltet alle wichtigen Informationen, die maschinell für die Zahlung einlesbar sind. Ein QR-Einzahlungsschein ist ein Einzahlungsschein mit im Formular integriertem Zahlteil und Empfangsschein.
Die Informationen, welche Sie für die Zahlung benötigen, sind im QR-Code (1) hinterlegt, können aber auch rechts (2) vom QR-Code mit blossem Auge gelesen werden.
Der Einzahlungsschein kann wie bisher bei der Post zum Abstempeln genutzt werden. Der Zahlteil beinhaltet alle relevanten Informationen für die Verarbeitung, inkl. Felder für die manuelle Erfassung (3) .
Am Schalter und Geldautomaten können Sie immer noch mit dem QREinzahlungsschein bezahlen. Per Post können Sie den Zahlungsauftrag (Zahlteil) im Kuvert an die Bank senden.
Via Mobile Banking können Sie den QR-Code mit der PC-Kamera oder mit der QR-Lesefunktion der MobileBanking-App scannen und die Zahlung auslösen.
Via Onlinebanking können Sie den QR-Code über die eingebaute Kamera scannen und die Zahlung im E-Banking auslösen.
Durch den QR-Code fällt das fehleranfällige Abtippen von Konto- und
Referenznummer weg.
Wichtig für Sie als Spender:innen: Da die
Spendeninformationen bei den QR-Einzahlungsscheinen vorprogrammiert sein
müssen, kann der Zahlungszweck nicht
von den spendenden Personen geändert
werden.
Spezifischer Verwendungszweck:
Bisher konnte im Zahlungszweck angegeben werden, welchem Fonds die Spende
zugutekommt. Mit den neuen Einzahlungsscheinen ist dies nicht mehr möglich:
Für den gewünschten Fonds ist zwingend
ein spezifischer Einzahlungsschein zu
verwenden.
Bestehende Daueraufträge: Die Veränderung des Einzahlungsscheins kann auf schon eingerichtete Daueraufträge Einfluss haben. Insbesondere bei Daueraufträgen auf Basis eines ESR-Auftrags (oranger Einzahlungsschein) muss die Kontoverbindung überprüft werden. Wir empfehlen Ihnen, proaktiv zu prüfen, ob die Daueraufträge weiterhin korrekt ausgeführt werden. Diese Änderung kann regelmässige Zahlungen an Privatpersonen, Unternehmen oder auch Spendenorganisationen betreffen.