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Rom – Bei einem Tauschgeschäft handelt es sich um einen Leistungsaustausch zwischen zwei Parteien, bei welchen beide Leistungen der MwSt unterliegen (Art. 11 MwStG). Diese eigentlich bekannten Schlussfolgerungen ergeben sich aus einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 293 vom 14. April 2023), welche die Errichtung eines Rückhaltebeckens für den Hochwasserschutz betrifft, die von einer Region beauft...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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