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Das Gleichstellungsgesetz muss umgehend revidiert werden!

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht. Um sie zu erreichen, gibt es nur eine Lösung: Allen müssen die gleichen Rechte, Vorteile und Leistungen gewährt werden. Im aktuellen Gesetz über die Gleichstellung von Frauen und Männern (GlG) fehlen mehrere bedeutende Elemente, angefangen bei der zeitlich unbegrenzten Verpflichtung, die Lohngleichheit zu analysieren sowie fehlenden Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Das Parlament ist deshalb aufgerufen, die Arbeit wieder aufzunehmen und das Gesetz umfassend und ehrgeizig zu überarbeiten

Das Beispiel des neuen ordentlichen Rentenalters, das mit AHV21 für Frauen um ein Jahr angehoben wurde, veranschaulicht die Tendenz zur «Nivellierung nach unten» deutlich. Unter dem Vorwand, die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen, wird «nach unten» angepasst und so eine negative Gleichstellung erreicht. Auf dem Papier ist die Gleichstellung perfekt, in der Realität fehlen jedoch immer noch wirkungsvolle Massnahmen, die es jeder und jedem ermöglichen, ihr oder sein Lebensmodell in völliger Freiheit zu wählen und nicht durch äussere ungünstige Umstände zu bestimmten Entscheidungen gezwungen zu werden. Es gibt immer noch zu wenig familienergänzende Kinderbetreuungsplätze, die Kosten sind deutlich zu hoch, die Schulzeiten sind stark zerstückelt, die Lohndiskriminierung hält an, in Branchen, die hauptsächlich von Frauen besetzt sind, wird immer noch zu wenig bezahlt, usw. Schlimmer noch, das Parlament hat soeben beschlossen, den Sozialpartnerkompromiss in der beruflichen Vorsorge zu sabotieren, trotz der Versprechen, die den Frauen vor der Abstimmung über AHV21 gemacht wurden. Und dieses Beispiel ist leider kein Einzelfall.

Die jüngste Abstimmung zu AHV21 scheint den Bundesrat beflügelt zu haben: Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat im Februar angekündigt, die Witwenrente abschaffen zu wollen. Ja, das aktuelle System der Renten beim Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin ist von Gesetzes wegen ungleich, indem es verheiratete Witwen bevorteilt, und muss reformiert werden. Aber anstatt die Witwerrenten zu verlängern oder allenfalls eine Rente in gleicher Höhe für Witwen und Witwer mindestens bis zum Ende der Ausbildung des jüngsten Kindes (oder bis zu dessen 25. Geburtstag) vorzusehen, will die Regierung nur die Witwenrente begrenzen und so 100 Millionen pro Jahr einsparen.

Ein weiteres Beispiel ist die Abschaffung der «45er-Regel» bei Scheidungen durch das Bundesgericht. Die Abschaffung der automatischen Gewährung einer Ehegattenrente ab 45 Jahren kann positiv sein, wenn dadurch Abgänge aus dem Erwerbsleben – meist der Frauen – verhindert werden können. Aber diese Abgänge sind oft nicht freiwillig, sondern beispielsweise dem Mangel an bezahlbaren Kinderbetreuungsplätzen geschuldet, und können mit gezielten Massnahmen zur Förderung des Wiedereinstiegs verhindert werden. 

Stopp der Nivellierung nach unten unter dem Vorwand der Gleichstellung

Diese Fehlentwicklung muss angeprangert und gestoppt werden. Die Gleichstellung ist ein Kampf, der etwas Besseres verdient als diese Manipulation, die «negative Gleichstellung» als Gleichstellung verkaufen will. Indem sie den Vorwand der rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern vorschieben, ohne die Realität und die Tatsachen zu berücksichtigen, erzeugen die juristischen und politischen Behörden eine Nivellierung nach unten. Und dies, ohne vorher Massnahmen einzuführen, die in der Praxis neue Ungleichheiten verhindern können. Das ist inakzeptabel und verdient unseren Widerstand.

Aus diesem Grund unterstützt Travail.Suisse den grossen feministischen Streik vom 14. Juni und wird gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden dafür mobilisieren. Vier Jahre – und eine Pandemie – nach dem gigantischen Streik von 2019 werden unzählige lokale Kollektive von Frauen und Menschen aller Geschlechter erneut mobilisieren. Denn die erlebte Diskriminierung ist immer noch gegenwärtig und die Gleichstellung bleibt in vielen Bereichen ein frommer Wunsch. Dabei schreibt die Bundesverfassung in Artikel 8 Absatz 3 die Gleichstellung von Frau und Mann nicht nur im Recht, sondern auch in der Praxis vor. Davon sind wir noch weit entfernt. 

Ab Juli 2023 soll eine schwarze Liste für die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes sorgen

Mit der letzten Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG) wurde für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden per 1. Juli 2020 die Pflicht zu Lohnanalysen unter dem Aspekt der Gleichstellung eingeführt. Das Parlament lehnte es jedoch ab, diese Pflicht mit einem Kontroll- und Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung zu verbinden. Ebenso lehnte es das Parlament ab, dass die Unternehmen das Ergebnis ihrer Analyse an eine Bundesbehörde weiterleiten. Um zur Einhaltung des Gesetzes beizutragen, hat Travail.Suisse die Website RESPECT8-3.ch lanciert. Seit Juli 2020 können sich Unternehmen, die ihre Analyse gesetzeskonform durchgeführt haben, in eine Weisse Liste eintragen lassen. Jene, die über die Anforderungen des Gesetzes hinausgegangen sind, werden besonders hervorgehoben.

Bis Ende Juni dieses Jahres müssen alle betroffenen Unternehmen die Analyse durchgeführt haben, sie von einer unabhängigen Stelle revidiert haben lassen und ihre Mitarbeitenden (sowie ihre Aktionäre) über das Ergebnis informiert haben. Travail.Suisse wird RESPECT8-3.CH deshalb im Juni um eine Schwarze Liste ergänzen. Unternehmen, die ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist nachgekommen sind, werden hier aufgelistet. 

Eine echte Revision des Gleichstellungsgesetzes ist unverzüglich erforderlich

Die Pflicht zur Lohnanalyse hat eine begrenzte Lebensdauer von 12 Jahren, da das Parlament eine so genannte «Sunset-Klausel» eingefügt hat. Zuvor gab der Bundesrat an, dass er eine Bewertung der Situation ab 2025 erwartet (das Gesetz verlangt eine Bewertung bis spätestens 2029). Wenn es das Ziel des Gesetzgebers ist, wirklich jegliche Lohndiskriminierungen zu beseitigen, dann muss die Analyse der Lohngleichheit ständig auf dem Radar der Unternehmen sein und im Gesetz beibehalten werden.

Es macht keinen Sinn, mit der Neuauflage des GlG noch länger zu warten: Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frauen und Männern wurde bereits zweimal evaluiert, einmal 2005 und einmal 2017. Die Expertinnen und Experten haben dabei mehrere Empfehlungen ausgesprochen:

  • Die Lohntransparenz muss für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten gelten und die Pflicht zur Lohnanalyse muss definitiv im Gesetz verankert werden.
  • Es muss eine Kontrolle der Umsetzung des Gesetzes eingeführt werden, ähnlich wie es im Arbeitsgesetz im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorgesehen ist (ArG Art. 40 ff.). Diese Kontrolle könnte von den kantonalen Behörden unter der Oberaufsicht des Bundes durchgeführt werden.
  • Die Beweislasterleichterung, die für jedes Diskriminierungsopfer besteht (Artikel 6 GlG), gilt nicht für Fälle von sexueller Belästigung oder Diskriminierung bei der Einstellung. Jedes Opfer muss also Beweise vorlegen und nicht nur eine Belästigung oder Diskriminierung bei der Einstellung glaubhaft machen. Dies hält viele Menschen davon ab, eine Klage einzureichen. Die Beweislasterleichterung muss auf diese Fälle erweitert werden. (1)
  • Die Diskriminierung aufgrund des Alters, der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität ist im GlG nicht ausdrücklich verboten, im Gegensatz zum Geschlecht, dem Familienstand, der familiären Situation oder der Schwangerschaft (Artikel 3 Abs. 1 GlG).
  • Die Entschädigung, die ein Unternehmen ausrichten muss, das der Diskriminierung für schuldig befunden wird, ist zu gering und hat keine abschreckende Wirkung (3 bis 6 Monatsgehälter, Artikel 5 Abs. 4 GlG).

Dies sind nur einige der gravierenden Mängel, die durch eine dringend notwendige Revision des GlG behoben werden müssen. Der Gesetzgeber hat lange genug gewartet und muss sich nun endlich an die Arbeit machen. Am 14. Juni werden die Streikenden die Mitglieder des Parlaments – sicherlich in grosser Zahl und mit viel Lärm – an die Notwendigkeit erinnern, sich dieser Baustelle der Gleichstellung von Frauen und Männern endlich wieder zu widmen.

Quelle:

(1): Die Motion 22.3095 der Vizepräsidentin von Travail.Suisse, Léonore Porchet, verlangt die Einrichtung einer Ombudsstelle für Gleichberechtigung mit Untersuchungskompetenzen. Die erste Evaluation des GlG wies bereits 2005 darauf hin, dass es nicht normal sei, dass die Last der Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes allein auf den Schultern der Diskriminierungsopfer laste.

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