Ende der Ausgangsbeschränkungen am Staatsfeiertag
Die 197. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV), ist in Kraft.
Umfasst sind Abstandsregeln, Tragen des Mund Nasen Schutzes, Regelungen in Kundenbereichen, berufliche Tätigkeiten, Fahrgemeinschaften, Ausbildungseinrichtungen, Gastgewerbe, Sport, Veranstaltungen, etc.
Die Verordnung ist mit 1. Mai 2020 in Kraft getreten und gilt bis 30. Juni 2020.