In Arbeitsräumen darf der Gehalt der Zuluft an Stäuben, Bakterien und Pilzen den der Außenluft vor Ort nicht übersteigen. Deshalb sind Betreiber von Lüftungs- oder Klimaanlagen verpflichtet, regelmäßig Inspektionen, Wartungen und ggf. Reinigungen und Desinfektionen durchzuführen.
Lüftungsanlagen, die nicht regelmäßig gewartet oder gereinigt werden, stellen laut DEKRA-Sachverständigen eine akute Gesundheitsgefahr dar. Verspäteter Filterwechsel, verschmutzte Luftkanäle oder keimbelastete Befeuchter begünstigen das Wachstum gefährlicher Keime, die beim Menschen lebensgefährliche Lungenerkrankungen auslösen können. Sauberkeit ist Arbeitsschutz!
Verschmutzte Luftkanalsysteme im Zu- und Abluftbereich einer RLT-Anlage bilden auch aus brandschutztechnischer Sicht ein zusätzliches Gefährdungspotenzial. Gerade in Produktionsanlagen findet man häufig Abluftkanäle mit einer enormen, hochentzündlichen Staubbelastung vor.
Des Weiteren führen verschmutzte Luftkanalsysteme zu hohen Strömungswiderständen und beeinflussen die Wirtschaftlichkeit der Anlagen negativ. Zusammengefasst ergeben sich folgende Probleme: Belastete Innenraumluft, Brandgefahr und erhöhte Energiekosten. Festgelegt sind die Anforderungen an Lufthygiene und Raumluftqualität in der neuen Richtlinie VDI 6022, die den aktuellen Stand der Technik bei RLT-Anlagen vorschreibt. Dies ist nach § 4 Nr. 3 des Arbeitsschutzgesetzes bei dem Betrieb von RLT-Anlagen zu berücksichtigen und damit rechtlich bindend.
Starke Kontaminationen gilt es daher von vornherein zu vermeiden oder innerhalb der gesetzten Fristen zu beseitigen, fehlerhafte Teile zu ersetzen, Filter auszuwechseln und Maßnahmen zur Desinfektion einzuleiten.