Inland

Warum die Legalisierung von Cannabis in zwei Schritten erfolgen soll

Die Ampel-Koalition will das Cannabisgesetz aufspalten. Dadurch will sie europa- und völkerrechtliche Probleme bei der Legalisierung – zunächst – vermeiden.

von Christian Rath · 22. Februar 2024
Die Bundesregierung plant die Legalisierung des privaten Cannabiskonsums: Dafür sind komplizierte rechtliche Hürden zu überwinden.

Die Bundesregierung plant die Legalisierung des privaten Cannabiskonsums: Dafür sind komplizierte rechtliche Hürden zu überwinden.

Wird das Cannabisgesetz Bestand haben oder droht eine Aufhebung durch Gerichte? Probleme könnte es am ehesten mit EU-Recht und Völkerrecht geben. Die Ampel-Koalition hat ihr Vorhaben jedoch geschickt aufgeteilt. 

Die Legalisierung von Cannabis soll in zwei Schritten verlaufen. Zunächst findet im Cannabisgesetz, das an diesem Freitag im Bundestag beschlossen werden soll, eine weitgehende Entkriminalisierung des Besitzes von Cannabis statt. Jeder darf 25 Gramm für den Eigenkonsum und drei Pflanzen zum Eigenanbau besitzen. Cannabis-Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern dürfen den Anbau auch kollektiv, aber nicht-kommerziell betreiben.

Lauterbach setzt auf das Zwei-Säulen-Modell
 

In einem zweiten Schritt – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach spricht von einer zweiten „Säule“ – soll dann in Modellregionen eine weitgehende Legalisierung von Cannabis ausprobiert werden. Dann soll Cannabis auch in lizensierten Geschäften, etwa Apotheken, gekauft werden können. 

Zwar verbietet ein EU-Rahmenbeschluss von 2004 den Anbau und Verkauf von Drogen, inklusive Cannabis. Dort gibt es aber eine ausdrückliche Ausnahme für den „persönlichen Konsum“, wenn dies im nationalen Recht vorgesehen ist. Deshalb konzentriert sich der erste Schritt der Cannabis-Legalisierung ganz auf den Eigengebrauch. 

Schwierigkeiten beim kommerziellen Verkauf
 

Schwieriger wird es im zweiten Schritt, wenn auch der kommerzielle Anbau und Verkauf legalisiert werden soll. Deshalb sind hier zunächst nur fünfjährige regionale Modellversuche geplant. Hierbei soll wissenschaftlich untersucht werden, ob eine Legalisierung letztlich dem Gesundheitsschutz besser dient, weil in den lizensierten Geschäften Ware von geprüfter und gleichbleibender Qualität verkauft wird. 

Die Hoffnung besteht auch, dass so die Organisierte Kriminalität aus dem Cannabis-Handel zurückgedrängt werden kann. Man will den Fehler der Niederlande vermeiden, wo der Verkauf von Cannabis-Produkten in Coffee-Shops zwar geduldet ist, die Lieferkette dorthin aber illegal blieb, was vor allem die Organisierte Kriminalität stärkte. 

Deutsche Städte wollen Modellversuche testen


Interesse an den versprochenen Modellversuchen äußerten bereits viele Städte, etwa Berlin, Hamburg, Köln und Bremen. Eine offizielle Bewerbung ist aber noch nicht möglich.

Erst wenn das Cannabisgesetz, der erste Schritt, beschlossen ist, will Gesundheitsminister Lauterbach Eckpunkte und einen Gesetzentwurf für die zweite Säule vorlegen. Erst dann will der Minister auch die EU-Kommission förmlich einbinden, indem er den Gesetzentwurf in Brüssel notifiziert, das heißt zur Prüfung vorlegt. Durch die enge Absprache soll eine Klage der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof vermieden werden. Parallel will die Bundesregierung mit anderen EU-Staaten wie Portugal auch eine Lockerung des EU-Rahmenbeschlusses erreichen.

Auch das Völkerrecht könnte Probleme bereiten


Neben dem EU-Recht verweisen Kritiker der Cannabis-Legalisierung auch auf das Völkerrecht. Deutschland hat mehrere Verträge unterzeichnet und ratifiziert, die auch Cannabis als illegale Droge einstufen, zuletzt das Suchtstoff-Übereinkommen von 1988. Danach ist auch der Besitz von Drogen „für den persönlichen Gebrauch“ zu bestrafen - es sei denn die „Rechtsordnung“ des jeweiligen Staates spricht dagegen. 

Die vorausschauende damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat allerdings 1993 dafür gesorgt, dass Deutschland bei der Ratifizierung des Suchtstoff-Übereinkommens eine Interpretationserklärung abgibt, wonach die deutsche Rechtsordnung „einem Wandel unterliegen“ kann. Auf diese Erklärung von 1993 beruft sich nun auch die Bundesregierung, wenn sie feststellt, dass das Cannabisgesetz mit Völkerrecht „vereinbar“ ist.

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