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Symbolfoto
Foto in Beitrag von 5min.at: Zu sehen ist eine Frau, die mit einem Taschenrechner was nachrechnet und im Hintergrund einiges an Papiergeld.

Steuerausgleich: Wer kann den Familienbonus Plus eigentlich beantragen?

Ein paar Tage noch, dann müssen alle Firmen die Jahreslohnzettel beim Finanzamt eingereicht haben und der Steuerausgleich kann erledigt werden. Für Familien gibt es so einiges abzusetzen.

von Amélie Meier
Amelie Meier 5 Minuten Online Redaktion
2 Minuten Lesezeit(374 Wörter)

In diesem Jahr profitieren Familien von einem größeren Vorteil beim Steuerausgleich. Sie können bis zu 2.000 Euro pro Kind von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es auch Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um den Familienbonus Plus zu bekommen.

Was ist der Familienbonus Plus eigentlich?

Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag in Höhe von 2.000 Euro pro Kind und Jahr, bis dieses das 18. Lebensjahr vollendet hat. Dadurch kann sich die zu zahlende Steuer jedes Jahr um bis zu 2.000 Euro verringern. Ab dem 18. Geburtstag des Kindes wird der Familienbonus Plus auf 650 Euro pro Jahr reduziert. Dies gilt allgemein jedoch nur, wenn für das Kind auch Familienbeihilfe bezogen wird.

Es muss genug Steuer einbezahlt worden sein

Der Familienbonus Plus kann die tarifmäßige Steuer maximal auf Null reduzieren. Für die volle Ausschöpfung des erhöhten Familienbonus Plus muss daher Steuer in entsprechender Höhe vorhanden sein, heißt es seitens des Bundesministeriums für Finanzen. Vereinfacht gesagt: Du bekommst den Familienbonus Plus nur dann, wenn du im Vorjahr genug verdient hast und Steuern bezahlt hast. Achtung, solltest du den Familienbonus Plus monatlich beziehen und einen Steuerausgleich machen, musst du ihn dennoch beantragen, sonst droht dir eine Nachzahlung. Für Alleinverdiener oder Alleinerzieher mit niedrigem Einkommen gibt es den Kindermehrbetrag.

Der Kindermehrbetrag

Wenn dein Einkommen so niedrig ist, dass keine Lohnsteuer anfällt, hat der Familienbonus für dein Kind keine Auswirkungen, da er nicht als Negativsteuer ausgezahlt wird. Unter bestimmten Bedingungen kannst du jedoch den Kindermehrbetrag als Negativsteuer erhalten. Ab 2022 bzw. 2024 gelten folgende Regelungen: Der Kindermehrbetrag wird gewährt, wenn du mindestens 30 Tage lang steuerpflichtige aktive Einkünfte erzielt haben, zum Beispiel aus einer Anstellung oder einem freien Dienstvertrag, und der Familienbonus bei dir keine Wirkung zeigt.

Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du hast Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, oder

  • Dein Partner oder deine Partnerin verdient ebenfalls so wenig, dass auch bei ihm/ihr der Familienbonus keine Auswirkung hat

Der Kindermehrbetrag beträgt bis 2022 bis zu 550 Euro pro Kind. Ab 2024 kannst du sogar bis zu 700 Euro pro Kind erhalten. Hier kannst du noch weitere Informationen dazu bekommen.

Mehrkindzuschlag:

Für Eltern, deren kombiniertes Jahresgesamteinkommen 55.000 Euro nicht überschreitet, wird ein Mehrkindzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind gewährt, für das sie Familienbeihilfe beziehen. Ab dem dritten Kind betrug dieser monatlich bis 2022 20 Euro, bis 2023 21,20 Euro und ab 2024 23,30 Euro. Die Einkommen der Eltern werden nur dann zusammengezählt, wenn sie im jeweiligen Kalenderjahr länger als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Den Mehrkindzuschlag erhälst du über die Arbeitnehmerveranlagung.

Hast du deinen Steuerausgleich heuer schon gemacht?

Ja!
Nein, ich muss noch auf den Jahreslohnzettel warten
Nein
Ich mache den nicht
Abgestimmt: Mal

Häufig gestellte Fragen und Antworten dazu:

Der Familienbonus Plus kann nur für ein Kind geltend gemacht werden, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Für einen Elternteil, der mit dem Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, ist zusätzlich Voraussetzung, dass ihm der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Ausschlaggebend ist auch das Einkommen. Der Familienbonus Plus reduziert die Steuerlast der Eltern. Bei geringverdienenden Steuerzahlern entfällt daher die Steuerlast komplett, wenn sie niedriger ist als der Familienbonus Plus.

Wenn dein Einkommen so niedrig ist, dass keine Lohnsteuer anfällt, hat der Familienbonus für dein Kind keine Auswirkungen, da er nicht als Negativsteuer ausgezahlt wird. Unter bestimmten Bedingungen kannst du jedoch den Kindermehrbetrag als Negativsteuer erhalten. Der Kindermehrbetrag wird gewährt, wenn du mindestens 30 Tage lang steuerpflichtige aktive Einkünfte erzielt haben, zum Beispiel aus einer Anstellung oder einem freien Dienstvertrag, und der Familienbonus bei dir keine Wirkung zeigt.

Für Eltern, deren kombiniertes Jahresgesamteinkommen 55.000 Euro nicht überschreitet, wird ein Mehrkindzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind gewährt, für das sie Familienbeihilfe beziehen.

Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag in Höhe von 2.000 Euro pro Kind und Jahr, bis dieses das 18. Lebensjahr vollendet hat. Dadurch kann sich die zu zahlende Steuer jedes Jahr um bis zu 2.000 Euro verringern.

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