Logo az

ErkelenzTagebaudörfer

Erkelenzer können bald ihre Häuser zurückkaufen

Mit dem Erhalt der Tagebaudörfer sollten die früheren Eigentümer eine Vorkaufsoption bekommen. Jetzt startet das Verfahren.

Die früheren Hausbesitzer der Dörfer Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath können nun ihren einstigen Besitz zurückkaufen.
Die früheren Hausbesitzer der Dörfer Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath können nun ihren einstigen Besitz zurückkaufen. Foto: Benjamin Wirtz

Im vergangenen Jahr wurde beschlossen, dass die Erkelenzer Tagebaudörfer Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath nicht abgebaggert werden, sondern erhalten bleiben. In der Leitentscheidung dazu wurde festgelegt, dass die ehemaligen Eigentümer eine Vorkaufsoption auf ihre Grundstücke bekommen sollen. Die Anwesen gehören momentan RWE.

Jetzt soll das Interessenbekundungsverfahren bald starten. Die Stadt Erkelenz wird dabei die Berechtigten über die Vorkaufsoption informieren und bitten, sich bei Interesse bei der Stadt zu melden. „Zum Vorkauf berechtigt sind ehemalige Eigentümerinnen oder Eigentümer, die zum Umsiedlungsbeginn am 1. Dezember 2016 ihren Lebensmittelpunkt im Umsiedlungsort hatten“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Auch den Kindern der Berechtigten wolle man den Erwerb ermöglichen.

Lesen Sie auch:

Die ehemaligen Eigentümer haben die Möglichkeit, sich ihr altes Grundstück anzuschauen. „Ist der Interessentin oder dem Interessenten der Aufwand der Wiedernutzbarmachung des Objektes unklar, kann eine gemeinsame Besichtigung der jeweiligen Immobilie mit dem Sachverständigen für die Wertermittlung und beauftragten Bausachverständigen erfolgen“, teilt das NRW-Ministerium mit. Wollen sie es dann zurückkaufen, müssen sie ein Formblatt innerhalb von drei Monaten bei der Stadt einreichen.

Lesen Sie auch:

Danach werden Gutachten beauftragt, bei denen sich die Interessenten zur Zahlung von 10 Prozent der Gutachtenkosten verpflichten müssen – für den Fall, dass sie das Gebäude doch nicht kaufen. Danach können sie die Immobilie zu dem ermittelten Verkehrswert erwerben. „Eine Kaufpreisverhandlung findet nach Erhalt der finalen Gutachten ausdrücklich nicht statt“, heißt es vom Ministerium.

Ein Informationsblatt mit den Detailinformationen des Ministeriums kann unter folgendem Link eingesehen werden: www.mhkbd.nrw/informationsblattVorkaufsoption

red