Aarau
Seniorin Bett für 19’200 Franken aufgeschwatzt: Unanständig – aber nicht strafbar

In Aarau standen zwei Männer vor Gericht, die einer Seniorin eine neue, teure Schlafstätte angedreht hatten. Das Gericht kommt zum Schluss, das sei nicht strafbar. Auch, weil Beweise fehlen.

Peter Weingartner Jetzt kommentieren
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Die beiden Beschuldigten haben der Seniorin erzählt, für ihr Bett mit 140 Zentimeter Breite gebe es keine neue Matratze mehr.

Die beiden Beschuldigten haben der Seniorin erzählt, für ihr Bett mit 140 Zentimeter Breite gebe es keine neue Matratze mehr.

Christian Beutler / Keystone

Sie verweigern jede Aussage, sowohl zum vorgeworfenen Delikt, mehrfacher Wucher, als auch zur Person. Marian (alle Namen geändert), 45 Jahre alt, und Burim, 36, stehen vor dem Bezirksgericht Aarau. Sie haben Anna, 76, vor gut zwei Jahren für 19’200 Franken ein Bett samt Inhalt verkauft.