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Kanton Aargau
Sportdirektor Alex Hürzeler nannte am Freitag vor den Medien vier Gründe, wieso der Aargau ein Sportgesetz braucht. Ein Grund: Grossprojekte sollen per Gesetz mit zusätzlichem Geld unterstützt werden können.
Der Kanton Aargau fördert den Sport seit Jahren. Er unterstützt Aktivitäten von Jugend+Sport (J+S). Und er spricht pro Jahr durchschnittlich 13 Millionen Franken aus dem Swisslos-Sportfonds, den Grossteil für Bau und Sanierung von Sportanlagen. Die gesetzliche Grundlage dafür sind vor allem zwei Verordnungen.
Hier besteht Handlungsbedarf, wie Alex Hürzeler (SVP) als Vorsteher des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) am Freitag vor den Medien ausführte. Der Regierungsrat will deshalb ein Sportgesetz schaffen und damit einen Verfassungsauftrag des Bundes umsetzen. Am Freitag ist die öffentliche Anhörung für das Sportgesetz gestartet.
Sportdirektor Hürzeler nannte vier Hauptgründe, die für das neue Gesetz sprechen. Erstens: Grundsätzliche staatspolitische Überlegungen sprächen für das Gesetz, wenn der Aargau doch jedes Jahr 16 Millionen Franken für die Sportförderung ausgibt. Das Gesetz soll die Grundsätze der Sportförderung sowie Finanzierung, Organisation und Zuständigkeiten bei Entscheidungen regeln.
Hürzeler sprach von einem «schlanken Rahmengesetz». Es soll 16 Paragrafen mit wenigen festen Verpflichtungen beinhalten, so Olivier Dinichert, Leiter Abteilung Hochschulen und Sport. «Das Gute und Bewährte bleibt erhalten», sagte dieser in Bezug auf die bisherigen Unterstützungsgelder.
Zweitens: Es brauche für die Sportinfrastruktur im Aargau eine bessere Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden sowie unter den Gemeinden, so Hürzeler. Pro Jahr spricht der Kanton 8 der 12 Millionen Franken aus dem Swisslos-Sportfonds für den Bau oder die Sanierung von Sportbauten. Das Gesetz soll helfen, dass die «Versorgung der Bevölkerung mit Sportanlagen» besser, sprich günstiger und langfristiger, ausgerichtet werde. Dafür sorgen sollen Konzepte für Sportanlagen auf regionaler und kantonaler Ebene, ein kantonales Sportanlageninventar und eine Mankoliste.
Viertens: Das Sportgesetz sieht vor, dass der Kanton Projekte, Programme oder Sportanlagen von besonderem kantonalem Interesse nicht nur mit Swisslos-Geldern, sondern ergänzend mit solchen aus der Kantonskasse unterstützen kann.
Hürzeler sprach von einem «hohen Druck auf den Swisslos-Sportfonds». Das ist eine Folge von zahlreichen Anträgen für den Bau von neuen oder die Sanierung von älteren Sportanlagen. 37 Millionen Franken beinhaltete der Swisslos-Sportfonds noch vor zehn Jahren. Aktuell sind es rund 10 Millionen Franken. Ein akutes Problem liege aber nicht vor, unterstrich Sportdirektor Hürzeler. «Der Kanton will in der Sportförderung verlässlich bleiben für den Fall, dass im Fonds nicht ausreichende Mittel vorhanden wären», sagte Olivier Dinichert.
Der Fondsbestand dürfte in den nächsten Jahren – vor allem wegen 6 Millionen Franken fürs Aarauer Stadion – weiter sinken. Allerdings: Alex Hürzeler sagte auf Nachfrage der AZ, dass Swisslos dank Sportwetten höhere Einnahmen generieren werde. «Davon werden wir profitieren.» Swisslos und die Loterie Romande sind die einzigen legalen Anbieter von Sportwetten im Land.
Die öffentliche Anhörung für das Sportgesetz endet am 22. Mai. Der Grosse Rat wird sich gemäss Fahrplan an zwei Lesungen im dritten Quartal 2024 und ersten Quartal 2025 mit dem Sportgesetz befassen. In Kraft treten soll es Anfang 2026.