Egerkingen
Steinbruch Vorberg soll neu erschlossen werden

Mit Änderungen im kantonalen Richtplan will der Kanton die Neuerschliessung zum Steinbruch Vorberg in Egerkingen ermöglichen. Neu soll die Zufahrt von Süden erfolgen.

Erwin von Arb
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Die Zufahrt zum Steinbruch Egerkingen war erneut Thema im Gemeinderat Egerkingen.

Die Zufahrt zum Steinbruch Egerkingen war erneut Thema im Gemeinderat Egerkingen.

Bruno Kissling

Für die Weiterführung des Steinbruchs Vorberg in Egerkingen zeichnet sich eine Lösung ab. Der Kanton hat signalisiert, dass er sich nun doch eine Erschliessung des Steinbruchs auf der Westseite des Dorfes vorstellen kann. Diese würde gemäss einem von den Steinbruchbetreibern eingereichten Vorprojekt von der Solothurnerstrasse kommend über die Müslenstrasse, Sandackerstrasse via Sandacker und die Steinbruchstrasse erfolgen. Im kantonalen Richtplan war auf eine solche Erschliessung verzichtet worden, was die Weiterführung des Verkehrsregimes durch die Quartiere an der Steinbruchstrasse und der Domherrenstrasse zur Folge hätte.

Meinungsumschwung beim Kanton

Diese für das Dorf grosse Belastung will die Bürgergemeinde als Verpächterin des Steinbruch-Areals aber nicht mehr hinnehmen. Deshalb hat sie eine Verlängerung des Pachtvertrags mit der STAG Steinbruch AG von der Neuerschliessung des Steinbruchs abhängig gemacht. Die Bürgergemeinde verlangt, dass bis Ende 2018 ein vom Kanton bewilligter Erschliessungsplan aufgelegt werden muss, ansonsten werde der Pachtvertrag gekündigt. Dies hätte zur Folge, dass die rund 650 000 Kubikmeter Jurakalkgestein unter der Sole des bestehenden Steinbruchs in den vorgesehenen 30 bis 40 Jahren nicht abgebaut werden könnten.

Erschliessung Steinbruch Vorberg

Erschliessung Steinbruch Vorberg

Oltner Tagblatt

Dank der Neubeurteilung durch den Kanton in Bezug auf die Neuerschliessung des Steinbruchs könnte dieses Szenario verhindert werden. Der Kanton begründet seinen Meinungsumschwung mit der hohen Qualität des Kalkgesteins, das in Egerkingen abgebaut wird, sowie mit der wirtschaftlichen Bedeutung, welche die dort aufbereiteten Produkte für die Region haben. «Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, die als Gesamtes zu diesem Entscheid geführt haben», erklärt Stephan Schader, Leiter Nutzungsplanung beim Amt für Raumplanung.

Noch offene Fragen

Allerdings gebe es noch offene Fragen bezüglich der technischen Machbarkeit Erschliessungsstrasse. Und: Die neue Strasse soll ausschliesslich dem Steinbruch dienen. «Der Siedlungsraum darf deshalb nicht in Richtung Westen wachsen», betont Schader mit Verweis auf die Ortsplanung der Gemeinde. Um wegen des nun bevorstehenden Planungsverfahrens einen Unterbruch Abbautätigkeit im Steinbruch zu verhindern, will der Kanton die Ende 2017 auslaufende Abbaubewilligung bis zum Vorliegen des Projekts provisorisch verlängern.

Im Einwohner- und Bürgergemeinderat wurde die jüngste Entwicklung in Sachen Steinbruch zur Kenntnis genommen. Mit Blick auf Verlängerung der Abbaubewilligung durch den Kanton hat sich auch der Bürgerrat für eine Verlängerung des Pachtvertrages bis 31. Dezember 2021 ausgesprochen. Dies unter der Bedingung, dass die Einwohnergemeinde die neue Erschliessung bis 30. Juni 2019 zur öffentlichen Auflage gebracht hat. Über die Verlängerung des Pachtvertrags wird die Bürgergemeindeversammlung am 12. Juni befinden können.