Verbreitung pornografischer Schriften: Mörder bleibt im Knast

Wegen Verbreitung pornografischer Schriften und Beleidigung wurde Dirk. L. (42) gestern vom Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Der 42-Jähriger sitzt bereits seit 1988.
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Jphn Schneider Illustration

MÜNCHEN - Wegen Verbreitung pornografischer Schriften und Beleidigung wurde Dirk. L. (42) gestern vom Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Der 42-Jähriger sitzt bereits seit 1988.

Wegen Verbreitung pornografischer Schriften und Beleidigung wurde Dirk. L. (42) gestern vom Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Der seit 1988 einsitzende Raubmörder hatte im Januar einer Bediensteten der JVA Stadelheim die pornografische Abbildung eines erregten, nackten Mannes auf den Schreibtisch gelegt.

Die 25-jährige, die eine Kochgruppe im Münchner Gefängnis leitete, reagierte geschockt. Dirk L. nahm das Bild vom Tisch und verschwand aus ihrem Büro. Sie meldete den Vorfall. „Zuhause habe ich dann sogar gedacht, das war wie eine psychische Vergewaltigung“, berichtet sie gestern im Zeugenstand. Sie sei nur froh, dass ihr das nicht nach der Geiselnahme in der JVA Straubing passiert sei. So sei sie mit dem Vorfall psychisch ganz gut klar gekommen.

Dirk L. selber hatte sich um sofortige Wiedergutmachung bemüht. Er versuchte, sich persönlich zu entschuldigen, schrieb dem Opfer einen Brief und bat sie darin „in aller Form um Entschuldigung“. Er habe nie vorgehabt, sie zu beleidigen. Alles sei ein großes Missverständnis.

Zur Erklärung führte er gestern aus, dass er wenige Wochen zuvor das Bild von David Beckham mit nackter Brust an der Wand ihres Büros erspäht hatte. Er habe ihr einen Gefallen tun wollen und sie gefragt, ob er noch mehr solcher Fotos besorgen solle. Sie habe dem zugestimmt. Das Opfer erklärte zwar, dass ein solches Foto im Büro existiere, es sei aber nicht Beckham auf dem Bild und an eine Zustimmung weitere Fotos zu organisieren, könne sie sich nicht erinnern.

Für Dirk L. hatte die Aktion sofort disziplinarische Konsequenzen. Er bekam zehn Tage Arrest auf Bewährung, wurde in einen anderen Trakt verlegt, damit er dem Opfer nicht mehr begegnen würde und verlor seinen lukrativen Knast-Job.

Was viel schwerer wiegt: Nach diesem Vorfall musste er seinen Antrag auf Entlassung wieder zurückziehen. Es wird jetzt - ganz abgesehen von der zweimonatigen Freiheitsstrafe – noch wesentlich länger dauern, bis sich Dirk L. wieder frei bewegen kann.

Das in der Konsequenz harte Urteil - die Verteidigung hielt eine Geldstrafe für angemessen –begründete Richter Robert Grain mit dem besonderen Schutzbedürfnis weiblicher Bediensteter in Gefängnissen. „Die Frauen müssen sich bei ihrer Arbeit sicher fühlen können.“ John Schneider

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