Studien zum vergleichenden Öffentlichen Recht
Studies in Comparative Public Law
Band / Volume 3
Überindividueller Umweltrechtsschutz
am Beispiel der altruistischen Verbandsklage
in der deutschen, griechischen und
europäischen Rechtsordnung
Teilband I
Von
Eleftherios Dikaios
Duncker & Humblot · Berlin
ELEFTHERIOS DIKAIOS
Überindividueller Umweltrechtsschutz
am Beispiel der altruistischen Verbandsklage
in der deutschen, griechischen und
europäischen Rechtsordnung
Studien zum vergleichenden Öffentlichen Recht
Studies in Comparative Public Law
Band / Volume 3
Überindividueller Umweltrechtsschutz
am Beispiel der altruistischen Verbandsklage
in der deutschen, griechischen und
europäischen Rechtsordnung
Teilband I
Von
Eleftherios Dikaios
Duncker & Humblot · Berlin
Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth
hat diese Arbeit im Jahre 2016 als Dissertation angenommen.
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æqeto atÎn n tÃw~ paradeßsÃw tò truò, rgÜzesqai atÎn
kaÍ ulÜssein.ª (Gen, 2,15)
„Gott, der Herr, nahm den Menschen, den Er erschuf, und setzte ihn
in den Garten von Eden, damit er ihn bebaue und hüte.“ (Gen. 2,15)
Danksagung
Ohne die unschätzbare Hilfe von verschiedenen Personen wäre die Anfertigung dieser Promotionsschrift nicht möglich gewesen. An dieser Stelle möchte
ich daher meinen besonderen Dank nachstehenden Personen entgegenbringen.
Für die fruchtbare, hilfsbereite Betreuung und Beratung gilt mein herzlicher
Dank zunächst meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Wilfried Berg, sowie Herrn
Prof. Dr. Markus Möstl, der Zweitgutachter dieser Arbeit war. Mein spezieller
Dank gebührt Frau Dorothea Wischnat, ohne deren generöse Unterstützung in
dieser beschwerlichen Zeit ein solcher Arbeitsumfang nicht hätte bewältigt werden können. Ich möchte auch Herrn Stephan Ruhland, Herrn Aurel Satlow, Herrn
Markos Schinas sowie Herrn Steffen Hahn, Peter Medick und Frau Julia Spaderna danken für ihren hilfreichen Beitrag hinsichtlich der Durchsicht dieser Arbeit, vor allem aber für ihren freundlichen Beistand. Kraft und Mut zur Anfertigung und Vollendung dieses Werks haben mir bewusst und unbewusst zahlreiche
Personen gegeben, wie Herr Assist. Prof. Dr. Thomas Papanastasiou und zahlreiche andere Personen, deren Namen es unmöglich wäre hier einzeln zu nennen.
Mein ganz besonderer Dank gilt schließlich meinen Eltern, Panagiotis und Dimitra, sowie meiner Großmutter Panagiota, die mich trotz aller Hindernisse bis zum
Ende dieser Strecke bedingungslos unterstützt haben.
Brüssel, im Januar 2018
Eleftherios Dikaios
Inhaltsübersicht
Band I
Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1
1. Teil
Überindividueller Umweltrechtsschutz im deutschen Recht
Einleitung: Zur Problematik der Rechtsschutzdefizite im deutschen Umweltrecht .
13
15
1. Kapitel
Das Individualrechtsschutzsystem im deutschen Recht
und seine Schwachstellen im Bereich
des überindividuellen Umweltrechtsschutzes
27
A. Konzeptionen der Funktion der Rechtskontrolle in der deutschen Rechtsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
27
B. Das subjektive öffentliche Recht in der deutschen Rechtsordnung . . . . . . . . . . .
31
C. Gesetzliche Grundlagen des deutschen Individualrechtsschutzsystems . . . . . . . .
81
D. Umfang des Umweltschutzes im Grundgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
98
E. Die Problematik des Drittschutzes im Bereich des materiellen Umweltrechts . . 113
F. Die Rechtsschutzproblematik im Bereich des umweltbezogenen Verwaltungsverfahrensrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
G. Ausweitungstendenzen des Umweltrechtsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201
2. Kapitel
Umweltrechtsschutz duch die altruistische Verbandsklage
des Bundesnaturschutzgesetzes
232
A. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
B. Formen der Verbandsklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238
C. Die Entwicklung der altruistischen Verbandsklage im deutschen Recht vor der
Einführung des neuen BNatSchG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242
D. Die altruistische naturschützende Verbandsklage auf Bundesebene . . . . . . . . . . . 273
X
Inhaltsübersicht
3. Kapitel
Umweltrechtsschutz im Rahmen des UmwRG
309
A. Zur Entstehung des UmwRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309
B. Anwendungsbereich gem. § 1 UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 319
C. Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen der umweltschützenden VK
gem. § 2 UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340
D. Zur Anerkennung von Umweltschutzvereinigungen gem. § 3 UmwRG . . . . . . . . 415
E. Rügefähigkeit von Verfahrensfehlern nach § 4 UmwRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424
F. Maßgaben zur Anwendung der VwGO (§ 4a UmwRG vom 21.01.2013) . . . . . . 486
G. Die Übergangs- und Überleitungsvorschrift (§ 5 UmwRG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505
H. Die Novelle des UmwRG vom 29.05.2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518
I. Sonderfragen hinsichtlich der Umweltrechtsschutzproblematik . . . . . . . . . . . . . . . 534
J. Würdigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551
4. Kapitel
Ausgewählte Vorlagebeschlüsse des EuGH als Wegweiser für die
Erweiterung des nationalen überindividuellen Umweltrechtsschutzes
557
A. Das Trianel-Urteil des EuGH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558
B. Die slowakischen Braunbären-Urteile des EuGH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588
5. Kapitel
Tendenzen der deutschen Rechtsprechung zur Erweiterung
des überindividuellen Umweltrechtsschutzes
626
A. Unterschiedliche Positionen hinsichtlich des Umfangs der Verbandsklagerechte 627
B. Das Grundsatzurteil des BVerwG vom 05.09.2013 – 7 C 21.12 . . . . . . . . . . . . . . 631
6. Kapitel
Wege zum effektiven überindividuellen Umweltrechtsschutz
auf nationaler Ebene
662
A. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 662
B. Lösungsansätze im Rahmen des Bundesrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 663
Inhaltsübersicht
XI
Band II
2. Teil
Überindividueller Umweltrechtsschutz im griechischen Recht
689
Einleitung: Ausgedehnter Umweltrechtsschutz als rechtliche Reaktion auf Umweltbeeinträchtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 691
1. Kapitel
Verfassungsrechtliche Grundlagen des Rechtsschutzes
und des Umweltschutzes
696
A. Der Art. 20 gr. V. als verfassungsrechtliche Grundlage des Rechtsschutzes im
griechischen Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 696
B. Rechtsgrundlagen des Umweltschutzes im Rahmen der griechischen Verfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 701
2. Kapitel
Überindividueller Umweltrechtsschutz
im griechischen Verwaltungsrecht
735
A. Allgemeines zu den Rechtsbehelfen der Öffentlichkeit gegen Verwaltungshandlungen und Unterlassungen in Umweltangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 735
B. Die Aufhebungsklage im griechischen Verwaltungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 744
C. Das rechtliche Interesse im Rahmen des umweltrelevanten Aufhebungsklageprozesses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 768
D. Vereinbarkeit mit der Aarhus-Konvention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 804
E. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 806
3. Kapitel
Verbesserungsansätze und zusammenfassende Anmerkungen
811
A. Würdigung und Verbesserungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 811
B. Rechtsvergleichende Anmerkungen zwischen deutschem und griechischem
Recht bezüglich des überindividuellen Umweltrechtsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . 817
3. Teil
Überindividueller Umweltrechtsschutz im EU-Recht
829
Einleitung: Umweltrechtsschutzdefizite auf EU-Ebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 831
XII
Inhaltsübersicht
1. Kapitel
Grundlagen des Umweltschutzes auf der Ebene
des unionalen Primärrechts
835
A. Der Umweltschutz im EU-Primärrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 835
B. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 850
2. Kapitel
Grundlagen und Defizite des Rechtsschutzes auf der Ebene
des unionalen Primärrechts
852
A. Der Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes auf unionaler Ebene 852
B. Über die Nichtigkeitsklage gem. Art. 263 Abs. 4 AEUV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 864
C. Zur Problematik der restriktiven Klagebefugnis nicht privilegierter Drittkläger . 896
D. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 917
3. Kapitel
Die Problematik des überindividuellen Umweltrechtsschutzes
in der EU-Rechtsprechung
922
A. Überindividueller Rechtsschutz im EU-Recht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 922
B. Restriktiver Umweltrechtsschutz anhand von ausgewählten Beispielen aus der
europäischen Rechtsprechung vor dem Abschluss des Lissabon-Vertrags . . . . . . 930
C. Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 960
D. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 972
4. Kapitel
Versuche des EU-Gesetzgebers zur Verbesserung des Rechtsschutzes
nicht privilegierter Kläger
975
A. Reaktion des europäischen Vertragsgebers durch den Abschluss des LissabonVertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 975
B. Die europäischen Rechtsakte nach dem Lissabon-Vertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 986
C. Stellungnahme zum Streit hinsichtlich der Rechtsakte mit Verordnungscharakter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 990
D. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 998
Inhaltsübersicht
XIII
5. Kapitel
Auswirkungen des Art. 263 Abs. 4 Var. 2 und Var. 3 AEUV
1001
A. Die Auslegung des Art. 263 Abs. 4 Var. 3 AEUV anhand von Beispielen aus
der unionalen Rechtsprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1001
B. Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1017
C. Lösungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1033
D. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1044
6. Kapitel
Umweltrechtsschutz auf sekundärrechtlicher Ebene
1048
A. Entstehungsgeschichte der AK-VO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1048
B. Zweck der AK-VO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1051
C. Interne Überprüfungsverfahren gem. Art. 10 ff. AK-VO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1054
D. Nichtigkeitsklagen von Nichtregierungsorganisationen vor den EU-Gerichten
gegen Beschlüsse der Kommission bezüglich des internen Überprüfungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1077
E. Lösungsansätze im Rahmen des unionalen Sekundärrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . 1098
F. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1115
7. Kapitel
Würdigung
1119
4. Teil
Rückblick und Ausblick
1129
A. Rückblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1131
B. Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1165
Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1174
Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1280
Inhaltsverzeichnis
Band I
Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1
I. Umriss und Bedeutung der Thematik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1
II. Zielsetzung und Methodik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9
1. Teil
Überindividueller Umweltrechtsschutz im deutschen Recht
Einleitung: Zur Problematik der Rechtsschutzdefizite im deutschen Umweltrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
13
15
1. Kapitel
Das Individualrechtsschutzsystem im deutschen Recht
und seine Schwachstellen im Bereich
des überindividuellen Umweltrechtsschutzes
A. Konzeptionen der Funktion der Rechtskontrolle in der deutschen Rechtsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
I.
Zur Konzeption der objektiven Rechtskontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Zur Konzeption des subjektiven Rechtsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
B. Das subjektive öffentliche Recht in der deutschen Rechtsordnung . . . . . . . .
I.
Rechtshistorische Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Zur Definition des subjektiven öffentlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
III. Die Begründung der Schutznormtheorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
IV. Analyse der Voraussetzungen eines subjektiven öffentlichen Rechts . . . . .
V.
Unterscheidung zwischen subjektiven öffentlichen Rechten und Rechtsreflexen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
VI. Die Problematik der Abgrenzung von Allgemein- und Individualinteressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
VII. Kritik an der Schutznormtheorie in Bezug auf den Umweltschutz . . . . . . .
1. Einschränkung der Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes . . . . . . . . .
2. Mangelhafte gerichtliche Kontrolle des Staates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
27
27
28
29
31
32
42
43
44
50
51
60
61
62
XVI
Inhaltsverzeichnis
3. Prozessuales Ungleichgewicht zwischen dem Umweltschutz und der
Umweltnutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4. Einschränkung der Rechtssicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
VIII. Lösungsansätze der Theorie für eine Neukonzeption der Schutznormtheorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Zum Abbau der Schutznormtheorie durch Grundrechte . . . . . . . . . . . . .
2. Zum Abbau der Schutznormtheorie durch geeignete Auslegung des
einfachen Gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3. Zur Einführung von Eigenrechten der Natur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
IX. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
C. Gesetzliche Grundlagen des deutschen Individualrechtsschutzsystems . . . . .
I.
Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG – Auswirkungen auf
den Bereich des überindividuellen Umweltrechtsschutzes . . . . . . . . . . . . . .
II. Verwaltungsrechtliche Grundlagen des deutschen Individualrechtsschutzsystems (§42 Abs. 2 VwGO i.V. m. § 113 Abs. 1 S. 1, Abs. 5 S. 1 VwGO,
§ 47 VwGO) – Auswirkungen auf den Bereich des überindividuellen
Umweltrechtsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
III. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
64
68
68
69
72
75
78
81
81
89
96
D. Umfang des Umweltschutzes im Grundgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
I.
Kein Grundrecht auf Umweltschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Der ökologische Umweltbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
III. Eingeschränkter Abwehranspruch gegen Umweltbelastungen im Rahmen
des Grundgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
IV. Das Umweltstaatsziel gem. Art. 20a GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Die anthropozentrische Perspektive des Umweltstaatsziels . . . . . . . . . . .
102
105
108
E. Die Problematik des Drittschutzes im Bereich des materiellen Umweltrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
I.
Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Zum Drittschutz im Immissions- und Emissionsschutzrecht . . . . . . . . . . . .
1. Zu den Begriffen der „Gefahr“ und der „Vorsorge“ . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. Drittschützende und nichtdrittschützende Normen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3. Bedenken gegen die Gefahr-Vorsorge-Dichotomie-Doktrin . . . . . . . . . .
4. Zur Modifizierung der Gefahr-Vorsorge-Dichotomie-Doktrin . . . . . . . .
III. Zum Drittschutz im Klimaschutzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
IV. Zum Drittschutz im Atom- und Strahlenschutzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
V.
Zum Drittschutz im Gentechnikrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
VI. Zum Drittschutz im Wasserrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
VII. Zum Drittschutz im Abfallrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
VIII. Zum Drittschutz im Bergrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
IX. Zum Drittschutz im Bodenschutzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
X. Zum Drittschutz im Natur- und Landschaftsschutzrecht . . . . . . . . . . . . . . . .
113
113
113
114
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98
101
Inhaltsverzeichnis
XI. Zur Problematik der Vergesellschaftung der Zurechnung von Umweltschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Das USchadG als Mittel zur Bekämpfung der Vergesellschaftung der
Zurechnung von Umweltschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
a) Überblick über die Umwelthaftungs-Richtlinie 2004/35/EG . . . . . .
b) Umweltvereinigungen als Klagebefugte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. Hauptmerkmale des USchadG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
a) Antrags- und Klagebefugnis von Drittbetroffenen und Umweltvereinigungen durch das USchadG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
XII. Drittschutz der Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
XIII. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
F. Die Rechtsschutzproblematik im Bereich des umweltbezogenen Verwaltungsverfahrensrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
I.
Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Zur Problematik der Einklagbarkeit von Verfahrensvorschriften . . . . . . . .
1. Abwägungsfehler bei umweltbezogenen Ermessensentscheidungen . .
2. Beachtlichkeit der Heilungsmöglichkeiten von Verfahrensfehlern . . . .
3. Auswirkungen auf den Bereich des Umweltrechtsschutzes . . . . . . . . . .
a) Zur Problematik des Drittschutzes im UVP-Verfahren . . . . . . . . . . .
III. Weitere Rechtsschutzhindernisse im Rahmen des „beschleunigten“ Verwaltungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Verkürzung der Antragsfrist gem. § 47 Abs. 2 VwGO . . . . . . . . . . . . . .
2. Verschärfung der Präklusionsvorschrift des § 47 Abs. 2a VwGO . . . . .
3. Regelfallzuständigkeit und Verkürzung des Instanzenzuges . . . . . . . . .
4. Erschwerung der Zulassungsberufung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5. Einschränkung des Widerspruchsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6. Enge Rüge- bzw. Einwendungsfristen gegen umweltbelastende Vorhaben im Verwaltungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7. Eingeschränkte aufschiebende Wirkung von Klagen gegen umweltbelastende Vorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
IV. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
G. Ausweitungstendenzen des Umweltrechtsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
I.
Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. „Liberalisierung“ des gerichtlichen Zugangs in Umweltangelegenheiten
auf staatlicher Ebene als Vorläufer von völkerrechtlichen Umweltverbandsklagerechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
III. Die Unterzeichnung der Aarhus-Konvention und ihre Bedeutung . . . . . . .
IV. Zugang zu Rechtsschutzverfahren im Rahmen der Aarhus-Konvention . .
V.
Umsetzung der Aarhus-Konvention auf europäischer und nationaler
Ebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
VI. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
XVII
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224
228
XVIII
Inhaltsverzeichnis
2. Kapitel
Umweltrechtsschutz duch die altruistische Verbandsklage
des Bundesnaturschutzgesetzes
232
A. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
B. Formen der Verbandsklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238
I.
Verbandsverletzte Verbandsklage – Die Problematik der Sperrgrundstücksklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238
1. Egoistische Verbandsklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240
2. Altruistische Verbandsklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241
C. Die Entwicklung der altruistischen Verbandsklage im deutschen Recht vor
der Einführung des neuen BNatSchG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242
I.
Staatsrechtliche und rechtspolitische Auseinandersetzungen hinsichtlich
der Einführung der altruistischen Verbandsklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242
1. Bedenken gegen die altruistische Verbandsklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243
2. Begründung der altruistischen Verbandsklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247
3. Zur Sonderstellung der Umweltschutzvereinigungen . . . . . . . . . . . . . . . . 257
II.
III.
IV.
Landesrechtliche VK vor der Einführung der bundesweiten VK . . . . . . . . . 259
Zur Funktion der naturschützenden VK anhand von Beispielen aus der
Rechtsprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271
D. Die altruistische naturschützende Verbandsklage auf Bundesebene . . . . . . . . 273
I.
Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273
II.
Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276
1. Befreiungen von Ge- und Verboten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277
2. Planfeststellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282
3. Plangenehmigungen, die an die Stelle einer Planfeststellung treten . . . 288
III.
IV.
4. Weitere Klagemöglichkeiten nach Landesrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290
Mögliche Rechtsbehelfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295
Zulässigkeitsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296
1. Geltendmachung eines Widerspruchs gegen naturschutzrelevante Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296
2. Berührung von satzungsmäßigen Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299
3. Beteiligung im Verwaltungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300
4. Präklusionsregelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301
V.
Prüfungsmaßstab bei naturschützender Verbandsklage . . . . . . . . . . . . . . . . . 304
VI. Übergangsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
VII. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
Inhaltsverzeichnis
XIX
3. Kapitel
Umweltrechtsschutz im Rahmen des UmwRG
309
A. Zur Entstehung des UmwRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309
B. Anwendungsbereich gem. § 1 UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . .
I.
Voraussichtliche Erweiterung des Anwendungsbereichs des UmwRG . . .
II. Zum Verhältnis des UmwRG zur Verbandsklage gem. § 64 BNatSchG . .
III. Unionsrechtliche Bedenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
IV. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
C. Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen der umweltschützenden VK gem. § 2 UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
I.
Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Inhaltliche Bestimmung von „Rechtsvorschriften, die dem Umweltschutz
dienen und für die Entscheidung von Bedeutung sein können“ gem. § 2
Abs. 1 UmwRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Zur Eingrenzung der „Rechtsvorschriften, die dem Umweltschutz dienen“ im Rahmen des UmwRG (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UmwRG) . . . . . . . . . .
2. Umweltschützende Rechtsvorschriften, die „für die Entscheidung von
Bedeutung sein können“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
III. Völker- bzw. unionsrechtliche Bedenken gegen § 2 Abs. 1 Nr. 1 UmwRG
vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
IV. Auswirkungen von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . .
1. Zur Frage der Anwendung des UmwRG auf unionsrechtliche und rein
nationalrechtliche umweltbezogene Rechtsvorschriften . . . . . . . . . . . . .
2. Objektivrechtliche umweltbezogene Rechtsvorschriften und Vorsorgenormen zum ersten Mal einklagbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
V.
Berührung einer Umweltschutzvereinigung im satzungsgemäßen Aufgabenbereich (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 UmwRG vom 21.01.2013) . . . . . . . . . . . . .
VI. Die Präklusionsvorschriften des UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . .
1. Die Beteiligungspflicht einer Vereinigung am Verwaltungsverfahren
als Zulässigkeitsvoraussetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. Voraussetzungen für den Ausschluss von Einwendungen der Umweltschutzvereinigungen bei umweltbezogenen Verfahren . . . . . . . . . . . . . .
a) Kritik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3. Zur unionsrechtlichen Konformität der Präklusionsvorschriften . . . . . .
a) Argumente für die unionsrechtliche Konformität der Präklusionsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Argumente gegen die unionsrechtliche Konformität der Präklusionsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Der Vorlagebeschluss Djurgården-Lilla Värtans Miljöskyddsförening/Stockholms kommun genom dess marknämnd . . . . . . . . . . . . .
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384
393
XX
Inhaltsverzeichnis
d) Der EuGH verwirft deutsche Präklusionsregelungen . . . . . . . . . . . . .
e) Rechtliche und praktische Folgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4. Lösungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
VII. Längere Widerspruchs- und Klagefrist für besondere Fälle (§ 2 Abs. 4
UmwRG vom 21.01.2013) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
VIII. Begründetheit eines umweltschützenden Rechtsbehelfs . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Begründetheitsvoraussetzungen für Entscheidungen im Rahmen des
§ 1 Abs. 1 S. 1 UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. Begründetheitsvoraussetzungen für UVP-pflichtige Bebauungspläne . .
a) Verwaltungs- und unionsrechtliche Bedenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
IX. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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411
D. Zur Anerkennung von Umweltschutzvereinigungen gem. § 3 UmwRG . . . . . 415
I.
Zur unionsrechtlichen Konformität der Anerkennungsnormen von Umweltschutzvereinigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 421
II. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
E. Rügefähigkeit von Verfahrensfehlern nach § 4 UmwRG . . . . . . . . . . . . . . . . . .
I.
Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Entstehungsgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Inhalt der Verfahrensfehler gem. der Novelle des § 4 Abs. 1 UmwRG
vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Unionsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Verfahrensfehlerkataloges
des § 4 Abs. 1 UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
III. Das Urteil des EuGH im Fall „Altrip“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Anfechtbarkeit von UVP-Verfahrensfehlern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. Billigung der Kausalitätsrechtsprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3. Schweregrad des geltend gemachten Fehlers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4. Umkehrung der Beweislast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
IV. Der EuGH verwirft den Verfahrensfehlerkatalog des UmwRG vom
21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Zur Verletzung von subjektiv-öffentlichen Rechten des individuellen
Klägers als Voraussetzung für die Anfechtung von UVP-Verfahrensfehlern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. Zum Umfang von Verfahrensfehlern im Rahmen des UmwRG . . . . . . .
3. Zur Entscheidungserheblichkeit von Verfahrensfehlern . . . . . . . . . . . . . .
V.
Die Novelle des § 4 UmwRG vom 20.11.2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Anfechtung von absoluten Verfahrensfehlern gem. § 4 Abs. 1 UmwRG
vom 20.11.2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. Anfechtung von relativen Verfahrensfehlern gem. § 4 Abs. 1a UmwRG
vom 20.11.2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3. § 4 Abs. 1b UmwRG vom 20.11.2015: Vorschriften zur Heilung von
Verfahrensfehlern bleiben unberührt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
424
424
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471
473
Inhaltsverzeichnis
4. § 4 Abs. 2 UmwRG vom 20.11.2015: Nichtanwendung des § 4 Abs. 1
bis Abs. 1b UmwRG bei UVP-pflichtigen Bebauungsplänen . . . . . . . .
5. § 4 Abs. 3 UmwRG vom 20.11.2015: Rechtsbehelfe von Beteiligten
nach § 61 Nrn. 1 und 2 VwGO (§ 4 Abs. 3 UmwRG) . . . . . . . . . . . . . .
a) Zu einer erweiternden Auslegung der subjektiv-öffentlichen
Rechte im umweltbezogenen Verfahrensrecht für Privatkläger . . . .
VI. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
F. Maßgaben zur Anwendung der VwGO (§ 4a UmwRG vom 21.01.2013) . . .
I.
Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Die Klagebegründungsfrist und die gerichtliche Zurückweisungsmöglichkeit von Erklärungen und Beweismitteln (§ 4a Abs. 1 UmwRG) . . . . . . . .
1. Rechtliche und rechtspolitische Bedenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
III. Gerichtliche Kontrolle bei Beurteilungsermächtigung der Behörde (§ 4a
Abs. 2 UmwRG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
IV. Sonderregelung zum einstweiligen Rechtsschutz im umweltbezogenen
verwaltungsgerichtlichen Verfahren (§ 4a Abs. 3 UmwRG) . . . . . . . . . . . .
1. Zum Ungleichgewicht des § 4a Abs. 3 UmwRG in Bezug auf die
Rechtspraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
V.
Zur Geltung des § 4a Abs. 1–3 UmwRG auch für Beteiligte nach § 61
Nr. 1 und 2 VwGO (§ 4a Abs. 4 UmwRG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
VI. Verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Bedenken . . . . . . . . . . . . . . . . .
VII. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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475
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486
488
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496
499
501
501
504
G. Die Übergangs- und Überleitungsvorschrift (§ 5 UmwRG) . . . . . . . . . . . . . . .
I.
Zeitliche Geltung des UmwRG gem. § 5 Abs. 1 und 4 UmwRG a. F. vom
21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Unionsrechtliche Bedenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. Das EuGH-Urteil „Altrip“ zur Frage der zeitlichen Anwendbarkeit
des § 10a UVP-RL a. F. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3. Das EuGH-Urteil in der Rechtssache C-137/14 zur Frage des zeitlichen Geltungsbereichs des UmwRG a. F. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Die Fassung des § 5 UmwRG vom 20.11.2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
III. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
505
H. Die Novelle des UmwRG vom 29.05.2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
I.
Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Erweiterter Anwendungsbereich gem. § 1 UmwRG vom 29.05.2017 –
Fragen hinsichtlich Unions- und Völkerrechtskonformität . . . . . . . . . . . . .
III. Die problematische Beschränkung der Rügebefugnis und des Kontrollumfangs auf umweltbezogene Rechtsvorschriften gem. § 2 UmwRG vom
29.05.2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
IV. Aufhebung materieller Präklusionsvorschriften – Beibehaltung formeller
Präklusionsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
518
518
506
509
512
514
516
517
519
524
525
XXII
Inhaltsverzeichnis
V.
VI.
VII.
VIII.
IX.
X.
XI.
XII.
Verlängerung der Widerspruchs- und Klagefrist für bestimmte Fälle (§ 2
Abs. 3 UmwRG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erweiterte Verfahrensfehler gem. § 4 vom 29.05.2017 . . . . . . . . . . . . . . . . .
Neue Präklusionsvorschrift gem. § 5 UmwRG vom 29.05.2017 . . . . . . . . .
Aufhebung des § 4a UmwRG a. F. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verlängerung der Klagebegründungsfrist gem. § 6 UmwRG vom
29.05.2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ausweitung der Heilungsmöglichkeiten bei materiellen Rechtsverstößen
gem. § 7 UmwRG vom 29.05.2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Überleitungsvorschrift gem. § 8 UmwRG vom 29.05.2017 . . . . . . . . . . . . .
Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
526
527
528
529
530
531
532
533
I. Sonderfragen hinsichtlich der Umweltrechtsschutzproblematik . . . . . . . . . . . 534
I.
Zur besonderen Frage der Reichweite der Kontrolldichte in Umweltangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534
II. Abschrecken von Investoren durch Erweiterung der Klagerechte der Umweltschutzvereinigungen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 537
J. Würdigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551
4. Kapitel
Ausgewählte Vorlagebeschlüsse des EuGH als Wegweiser für die
Erweiterung des nationalen überindividuellen Umweltrechtsschutzes
A. Das Trianel-Urteil des EuGH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
I.
Der Vorlagebeschluss des OVG Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Sachverhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. Argumentation für ein erweitertes Verbandsklagerecht . . . . . . . . . . . . . .
3. Inhalt der Vorlagefragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Europarechtswidrigkeit der einschränkenden Klagerechte der Umweltschutzvereinigungen im Rahmen des UmwRG a. F. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Argumentation für eine objektivrechtliche Kontrolle von Umweltbelangen durch Umweltschutzvereinigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. Verstoß der eingeschränkten nationalen Rügebefugnis gegen den
Äquivalenz- und Effektivitätsgrundsatz des EU-Rechts . . . . . . . . . . . . . .
3. Beschränkung eines Umweltverbandsklagerechts nur auf unionale
umweltbezogene Rechtsvorschriften? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4. Unmittelbare Anwendbarkeit des § 10a UVP-RL a. F. . . . . . . . . . . . . . . .
III. Zur unmittelbaren Wirkung des Art. 9 Abs. 2 AK in der deutschen
Rechtsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
IV. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
557
558
558
558
559
562
563
566
571
575
576
583
587
B. Die slowakischen Braunbären-Urteile des EuGH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588
I.
Sachverhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589
Inhaltsverzeichnis
XXIII
1. Die Vorlagefragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Aarhus-Konvention als Unionsrecht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Frage der unmittelbaren Wirkung des Art. 9 Abs. 3 AK . . . . . . . . . . .
Zum eigenständigen Funktionswert des Art. 9 Abs. 3 AK gegenüber
Art. 9 Abs. 2 AK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
V.
Auslegungsgrenzen der Aarhus-Konvention im Rahmen des EU-Rechts .
1. Zielvorgaben des effektiven Umweltschutzes bzw. Umweltrechtsschutzes im Rahmen der AK als innerstaatliche Auslegungsgrundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. Art. 9 Abs. 3 AK als Annex zur umweltrechtlichen Kompetenzgrundlage der EU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3. Erweiterte innerstaatliche Verbandsklagemöglichkeiten gem. Art. 9
Abs. 3 AK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
a) Eingrenzung der Verbandsklagemöglichkeiten gem. Art. 9 Abs. 3
AK aus der Sicht des Aarhus Compliance Committee . . . . . . . . . . .
4. Keine vorbehaltlose Öffnung des Umweltrechtsschutzes gem. Art. 9
Abs. 3 AK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
VI. Das slowakische Braunbären II-Urteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
VII. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II.
III.
IV.
590
592
597
599
602
604
610
613
616
618
622
623
5. Kapitel
Tendenzen der deutschen Rechtsprechung zur Erweiterung
des überindividuellen Umweltrechtsschutzes
626
A. Unterschiedliche Positionen hinsichtlich des Umfangs der Verbandsklagerechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 627
B. Das Grundsatzurteil des BVerwG vom 05.09.2013 – 7 C 21.12 . . . . . . . . . . . .
I.
Sachverhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Argumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Keine Ableitung einer Verbandsklagebefugnis aus § 42 Abs. 2 HS 1
VwGO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2. Ableitung einer Verbandsklagebefugnis aus § 42 Abs. 2 HS 2 VwGO
3. Klagebefugte Umweltschutzvereinigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4. Eine Umweltvereinigung darf ein fremdes Interesse zum eigenen Anliegen machen – Begründung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5. Zur Frage der Beschränkung der Umweltverbandsklage auf die Verletzung unionsrechtlich begründeter umweltbezogener Vorschriften . .
III. Auswirkungen des BVerwG-Urteils vom 05.09.2013 – 7 C 21.12 auf das
deutsche Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Schwächung der Strukturfunktion der Schutznormdoktrin . . . . . . . . . . .
2. Mögliche Erweiterung des Anwendungsbereichs von Verbandsklagen
und Vereinfachung der Klagebefugnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
631
631
633
634
635
638
641
648
650
651
652
XXIV
IV.
Inhaltsverzeichnis
3. Rechtliche Inkonsistenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4. Vorrang der Rechtsbehelfe nach § 2 Abs. 1 UmwRG und § 64
BNatSchG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5. Übertragung der erweiterten Umweltverbandsklage auf die Normenkontrollbefugnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6. Keine zwingende Beseitigung des Individualrechtsschutzsystems . . . . .
Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
654
655
656
657
659
6. Kapitel
Wege zum effektiven überindividuellen Umweltrechtsschutz
auf nationaler Ebene
662
A. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 662
B. Lösungsansätze im Rahmen des Bundesrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
I.
Erforderliche Unterscheidung von Umweltverbands- und Individualklage
durch Gesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
II. Zur Einführung eines allgemeinen umweltschutzrechtlichen Verbandsklagerechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
III. Zur fortzusetzenden Erweiterung der Klagebefugnis für Private und Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Zur fortzusetzenden Erweiterung der Klagebefugnis für Private . . . . . .
2. Zur fortzusetzenden Erweiterung der umweltschützenden Klagebefugnis für Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3. Zur Einführung eines Grundrechts auf Umweltschutz . . . . . . . . . . . . . . .
IV. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
663
664
665
672
675
678
683
686
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Zahl der Klagen und Entscheidungen (Verfahren) nach Ländern und
insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
255
Tabelle 2: Erfolgsquote der Klagen im Zeitraum 2002 bis 2006 . . . . . . . . . . . . . . .
255
Tabelle 3: Erfolgsbilanz nach Klagegegenständen für den Zeitraum 2002–2006
(1997–1999) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
256
Tabelle 4: Zahl der Klagen und Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
542
Tabelle 5: Klagen mit Verfahren über ein oder mehrere Instanzen . . . . . . . . . . . . .
544
Tabelle 6: Ergebnisse der Klagen im Zeitraum 2007 bis 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . .
548
Tabelle 7: Ergebnisse der gerichtlichen Entscheidungen (Verfahren) 2007 bis
2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
548
Tabelle 8: Erfolgsbilanz nach Klagegenständen für den Zeitraum 2007–2010
(2002–2006) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
550
Abkürzungsverzeichnis
I. Abkürzungen von grundlegenden deutschen
und englischen Termini
a. A.
a. a. O.
AAR
AbfallR
AbfG
ABl.
ABl. EG
ABl. EU
Abs.
ACCC
AEG
AEUV
a. F.
AGBG
AgrarR
AJP
AK
AO
AöR
ARSP
Art.
Ausg.
A-VK
AVR
AWZ
Az.
BArtSchVO
BauR
BayAGVwGO
BayNatSchG
BayVBl
BayVerf.
BB
andere Ansicht
am angegebenen Ort
Journal of the American Academy of Religion
Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft
Abfallgesetz
Amtsblatt
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Amtsblatt der Europäischen Union
Absatz
Aarhus Convention Compliance Committee
Allgemeines Eisenbahngesetz
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
alte Fassung
Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen
Agrar- und Umweltrecht, Zeitschrift für das Gesamte Recht der
Landwirtschaft, der Agrarmärkte und des ländlichen Raumes
Aktuelle Juristische Praxis
Aarhus-Konvention
Abgabenordnung
Archiv des öffentlichen Rechts
Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie
Artikel
Ausgabe
Aufhebungsantragsverbandsklage
Archiv des Völkerrechts
Ausschließliche Wirtschaftszone
Aktenzeichen
Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten
Baurecht
Bayerisches Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
Bayerisches Naturschutzgesetz
Bayerische Verwaltungsblätter
Bayerische Verfassung
Betriebs-Berater
Abkürzungsverzeichnis
BbgNatSchG
BBodSchG
BDVR
Beih.
BfN
BGBl.
BGleiG
BGStG
BImSchG
BImSchV
BlnNatSchG
BNatNeuReg
BNatSchG
BRAK
BR-Drs.
BremNatSchG
BT-Drs.
BThZ
Buchst.
BUND
BVerfG
BVerfGE
BVerwG
BVerwGE
BVerwGG
CDE
CLJ
CML Rev.
DAR
DB
ders.
d.h.
dies.
DJT
DÖV
DV
DVBl
DVP
EAG-Vertrag
ECHA
Ed.
XXVII
Brandenburgisches Naturschutzgesetz
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur
Sanierung der Altlasten
Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen
Beiheft
Bundesamt für Naturschutz
Bundesgesetzblatt
Bundesgleichstellungsgesetz
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Bundes-Immissionsschutzverordnungen
Berliner Naturschutzgesetz
Bundes-Natur-Neuregelungsgesetz
Bundes-Naturschutzgesetz
Bundesrechtsanwaltskammer
Bundesrats-Drucksache
Bremisches Naturschutzgesetz
Bundestags-Drucksache
Berliner Theologische Zeitschrift
Buchstabe
Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e. V.
Bundesverfassungsgericht
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Bundesverwaltungsgericht
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht
Cahiers de droit européen
The Cambridge Law Journal
Common Market Law Review
Deutsches Autorecht
Der Betrieb
derselbe
das heißt
dieselbe
Deutscher Juristentag
Die Öffentliche Verwaltung
Die Verwaltung
Deutsches Verwaltungsblatt
Deutsche Verwaltungspraxis
Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom)
European Chemical Agency
Edition
XXVIII
EEA
EEB
EEELR
EELR
EG
EGGVG
EGKSV
EGMR
EGPA
EGV
EJIL
EL
ELJ
ELNI
ELR
E.L.Rev
EMRK
ENV L REV
EnWG
EPAW
E.P.L.
EU
EuG
EuGH
EU-GRCh
EuGRZ
EuR
EUV
EuZW
EWG
EWGV
EWIV
EWS
FEE
FFH-Gebiet
FFH-Richtlinie
Fn.
FoR
FS
FStrG
Abkürzungsverzeichnis
European Environmental Agency
European Environmental Bureau
European Energy and Environmental Law Review
European Environmental Law Review
Europäische Gemeinschaft
Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle
und Stahl vom 18. April 1951
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
European Group of Public Administration
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
European Journal of International Law
Ergänzungslieferung
European Law Journal
Environmental Law Network International
Environmental Law Review
European Law Review
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Environmental Law Review
Energiewirtschaftsgesetz
European Platform Against Windfarms
European Public Law
Europäische Union
Europäisches Gericht
Europäischer Gerichtshof
Grundrechte-Charta der Europäischen Union
Europäische Grundrechte-Zeitschrift
Zeitschrift Europarecht
Vertrag über die Europäische Union
Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
vom 25. März 1957
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
Friends of the Earth Europe
Flora-Fauna-Habitat-Gebiet
Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wildleben den Tiere und Pflanzen
Fußnote
Forum Recht
Festschrift
Bundesfernstraßengesetz
Abkürzungsverzeichnis
GA/GAin
GALA
GATT
GbR
gem.
GenTG
GenTSV
Gez.
g. F.
GG
ggf.
gr.
gr. BGB
gr. V.
gr. Zeitschr.
gr. ZPO
GS
GVBl.
GVO
Ha
HandwO
HARV.INT’L J.J.
HdUR
HENatG
HessAGVwGO
HFR
h. L.
h. M.
HmbNatSchG
Hrsg.
HS
ICLQ
i. d. R.
i. d. S.
IDUR
I+E
IEEP
IE-RL
IFG
inkl.
insb.
XXIX
Generalanwalt/Generalanwältin
General Administrative Law Act of the Netherlands
Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
gemäß
Gesetz zur Regelung der Gentechnik
Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen
bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Gesetz
geänderte Fassung
Grundgesetz
gegebenenfalls
griechisch
griechisches bürgerliches Gesetzbuch
griechische Verfassung
griechische Zeitschrift
griechische Zivilprozessordnung
Gedächtnisschrift
Gesetz- und Verordnungsblatt
gentechnisch veränderter Organismus
Hektar
Handwerksordnung
Harvard International Law Journal
Handwörterbuch des Umweltrechts
Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
Hessisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung
Humboldt Forum Recht
herrschende Lehre
herrschende Meinung
Hamburgisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege v.
2.7.1981
Herausgeber
Halbsatz
The International and Comparative Law Quarterly
in der Regel
in dem Sinne
Informationsdienst Umweltrecht e. V., Schnellbrief
Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel
Institute for European Environmental Policy
Industrieemissions-Richtlinie
Informationsfreiheitsgesetz
inklusive
insbesondere
XXX
insg.
IPCC
i. S. d.
IslR
i. S. v.
IUR
i.V. m.
IVU-RL
IWF
JA
JEEPL
JEL
JöR
JPL
jurOP
JuS
JZ
Kap.
KG
KJ
KommJUR
krit.
KrWG
KStG
Lfg.
LG
LG NRW
LIEI
lit.
LKV
LMRR
LMuR
LNatG M-V
LNatSchG-NW
LNatSchG S-H
LPflG
Ls.
LTO
LuftVG
LZG
m
Abkürzungsverzeichnis
insgesamt
Intergovernmental Panel on Climate Change
im Sinne des bzw. der
Irish Student Law Review
im Sinne von
Informationsdienst für Umweltrecht
in Verbindung mit
Richtlinie des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 96/61 EG
Internationaler Währungsfond
Juristische Arbeitsblätter
Journal for European Environmental and Planning Law
Journal of Environmental Law
Jahrbuch des öffentlichen Rechts
Journal of Planning & Environment Law
Offenes juristisches Informationsprojekt
Juristische Schulung
Juristen-Zeitschrift
Kapitel
Kommanditgesellschaft
Kritische Justiz
Kommunaljurist
kritisch
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Körperschaftsteuergesetz
Lieferung
Landesgericht
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der
Landschaft von Nordrhein-Westfalen
Legal Issues of Economic Integration
Littera
Landes- und Kommunalverwaltung
Lebensmittelrecht Rechtsprechung
Lebensmittel und Recht
Naturschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Naturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Naturschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein
Landespflegegesetz
Leitsatz
Legal Tribune Online
Luftverkehrsgesetz
Landeszivilgericht
Meter
Abkürzungsverzeichnis
MBPlG
MDR
m. E.
MJ
m.w. N.
NABEG
NABU
NAGBNatSchG
NatSchG Bln
NatSchG LSA
n. F.
NGO
NJ
NJOZ
NJW
NNatG
NordÖR
Nr.
NRO
NRPO
NS-RAC
NS-Zeit
NuL
NuR
NVwZ
NVwZ-RR
NZA
ÖBG
ÖB-RL
O.E.C.D.
Ofo
OHG
OJLS
OLAF
OLG
OVG
OWiG
PAN
PDS
PersV
PG
XXXI
Magnetschwebebahnplanungsgesetz
Monatsschrift des deutschen Rechts
meines Erachtens
Maastricht Journal of European and Comparative Law
mit weiteren Nachweisen
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz
Naturschutzbund Deutschland e. V.
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (v.
10.07.1999)
Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
neue Fassung
Non-governmental organisation
Neue Justiz
Neue Juristische Online Zeitschrift
Neue Juristische Wochenschrift
Niedersächsisches Gesetz zum Naturschutz
Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland
Nummer
Nichtregierungsorganisation
Naturschutz in Recht und Praxis-Online
North-Sea Regional Advisory Council
Nationalsozialismus-Zeit
Natur und Landschaft
Natur und Recht
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Rechtsprechungsreport
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG
Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie
Organization for Economic Co-Operation and Development
Orthodoxes Forum
Offene Handelsgesellschaft
Oxford Journal of Legal Studies
Office Européen de Lutte Anti-Fraude
Oberlandesgericht
Oberverwaltungsgericht
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Pesticide Action Network
Partei des Demokratischen Sozialismus
Die Personalvertretung
Patrologia Graeca
XXXII
PM
PÖ
PrOVG
PVO
REACH-VO
REALaw
RECIEL
Reg.Bl.
RegE
RL
Rn.
ROG
Rspr.
S.
s.
SächsNatSchG
SächsVBl
SE
SeeAnlV
Slg.
SNG
s. o.
SSRN
STAGE
StandAG
s. u.
SUP-RL
T.
TAC
TA-Luft
TEHG
ThürVBl
TierSchG
u. a.
UAbs.
UBA
übers.
UfU
Abkürzungsverzeichnis
Partikel (Particulate Matter)
Politische Ökologie
Entscheidung des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes
Präsidialverordnung
Verordnung für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (EG-VO Nr. 1907/2006)
Review of European Administrative Law
Review of European Community & International Environmental
Law
Regierungsblatt
Regierungs-Entwurf
Richtlinie
Randnummer
Raumordnungsgesetz
Rechtsprechung
Satz bzw. Seite
siehe
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen
Sächsische Verwaltungsblätter
Europäische Aktiengesellschaft-Societas Europaea
Seeanlagenverordnung
Sammlung
Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland – Saarländisches Naturschutzgesetz
siehe oben
Social Science Research Network
Science, Technology and Governance in Europe
Standortauswahlgesetz
siehe unter
Strategische Umweltprüfung Richtlinie
Teil
Total Allowable Catch
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
Thüringer Verwaltungsblätter
Tierschutzgesetz
und andere bzw. unter anderem
Unterabsatz
Umweltbundesamt
übersetzt
Unabhängiges Institut für Umweltfragen e. V.
Abkürzungsverzeichnis
UGB-KomE
mg/m3
UH-RL
UIG
UI-RL
UKlaG
UmwRG
UmwRGÄndG
UNCHE
UNECE
UPR
USchadG
UTR
UVP
UVPG
UV-Vorprüfung
UWG
VA
VBlBW
VerfO/EuGH
VerwArch
VG
VGH
vgl.
VK
VO
Vorb.
VorlThürNatG
VR
VVDStRL
VVE
VwGO
VwVfG
VwZG
WaStrG
XXXIII
Entwurf eines Umweltgesetzbuches der unabhängigen Sachverständigenkommission
micrograms per cubic meter of air/Mikrogramm pro Kubikmeter
Luft
Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung der
Umweltschäden
Umweltinformationsgesetz
Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt
Unterlassungsklagengesetz
Umweltrechtsbehelfsgesetz
Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
United Nations Conference on the Human Environment
United Nations Economic Commission for Europe
Umwelt und Planungsrecht
Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
Schriftenreihe des Instituts für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier
Umweltverträglichkeitsprüfung
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
Umweltverträglichkeitsvorprüfung
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Verwaltungsakt
Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg
Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs
Verwaltungsarchiv
Verwaltungsgericht
Verwaltungsgerichtshof
vergleiche
Verbandsklage
Verordnung
Vorbemerkung
Vorläufiges Thüringer Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
Verwaltungsrundschau
Veröffentlichungen der Vereinigungen der Deutschen Staatsrechtslehrer
Vertrag über eine Verfassung für Europa
Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsverfahrensgesetz
Verwaltungszustellungsgesetz
Bundeswasserstraßengesetz
XXXIV
WECF
WHG
W.P.
WTO
WVRK
WWF
YEEL
YEL
ZaöRV
ZAU
z. B.
ZeuS
ZfB
ZfBR
ZfRV
ZfU
ZG
Ziff.
zit.
ZRP
ZsfgRw
ZUR
zust.
Abkürzungsverzeichnis
Women in Europe for a Common Future
Wasserhaushaltsgesetz
Working Paper
World Trade Organisation (Welthandelsorganisation)
Wiener Vertragskonvention
World Wildlife Fund
Yearbook of European Environmental Law
Yearbook of European Law
Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
Zeitschrift für angewandte Umweltforschung
zum Beispiel
Zeitschrift für Europarechtliche Studien
Zeitschrift für Bergrecht
Zeitschrift für Baurecht
Zeitschrift für Europarecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht
Zeitschrift für Gesetzgebung
Ziffer
zitiert
Zeitschrift für Rechtspolitik
Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft
Zeitschrift für Umweltrecht
zustimmend
II. Abkürzungen von grundlegenden griechischen Termini
Armenopoulos
Gerichtsprozess
Verwaltungsgerichtsprozess
Zeitschrift für Menschenrechte
EA-StE
EpitropÞ Anastolþn. StE
Aussetzungsausschuss des
Staatsrates
EEN (gr. Zeitschr.)
Ehmerßò EllÞnwn Nomikþn Zeitschrift der griechischen
Juristen
EDD (gr. Zeitschr.)
EarmogÝò Dhmosßou Dikaßou Zeitschrift für die Anwendung des öffentlichen Rechts
EDDD (gr. Zeitschr.) Epiqeþrhsh Dhmosßou kai
Rundschau des öffentlichen
Dioikhtikoý Dikaßou
und Verwaltungsrechts
EDKA
Epiqeþrhsh Dikaßou
Rundschau des SozialverKoinwnikþn Asalßsewn
sicherungsrechts
EllDnh (gr. Zeitschr.) EllhnikÞ Dikaiosýnh
Hellenische Justiz
Armen.
D
DiDik (gr. Zeitschr.)
DtA
Armenüpouloò
Dßkh
DisikhtikÞ Dßkh
Dikaiþmata tou Anqrþpou
Abkürzungsverzeichnis
XXXV
Hellenische Tourismusorganisation
Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Gemeinsame Ministerialentscheidung
p.d. (zit. PVO)
proedrikü diÜtagma
Präsidialverordnung
Nümoò kai Fýsh
Gesetz und Natur
NkF (gr. Zeitschr.)1
n.d. (zit. GVO)
nomoqetikü diÜtagma
Gesetzesverordnung
NoB (gr. Zeitschr.)
Nomikü BÞma
Juristisches Tribunal
PerDik (gr. Zeitschr.) PeribÜllon kai Dßkaio
Umwelt und Recht
StE
Sumboýlio thò Epikrateßaò
griechischer Staatsrat
TAIPED
Tameßo Aciopoßhshò IdiwtikÞò Kasse für die Verwertung
Periousßaò tou Dhmosßou
des privatrechtlichen Vermögens des öffentlichen
Staates
ToS (gr. Zeitschr.)
To Sýntagma
Die Verfassung
FEK
Fýllo Ehmerßdaò thò
Griechisches Amtsblatt
KubernÞsewò
EOT
Ellhnikoò Organismüò
Tourismoý
EhmDD (gr. Zeitschr.) Ehmerßda Dioikhtikoý
Dikaßou
K.U.A.
KoinÞ UpourgikÞ Apüash
1 Seit April 1994 als elektronische Zeitschrift zugänglich unter: http://www.nomos
physis.org.gr.
Vorbemerkung
I. Umriss und Bedeutung der Thematik
Dieses Werk befasst sich überwiegend mit der Problematik des überindividuellen Umweltrechtsschutzes in der deutschen, griechischen und europäischen öffentlichen Rechtsordnung am Beispiel der altruistischen Verbandsklage. Es besteht
aus vier Teilen. In den ersten drei Teilen wird die Problematik des überindividuellen Umweltrechtsschutzes in den einzelnen Rechtsordnungen des deutschen
(Teil 1), griechischen (Teil 2) und europäischen Rechts (Teil 3) analysiert. Jeder
von diesen Teilen beinhaltet eine eigene Einleitung hinsichtlich des Untersuchungsgegenstands und des Stands der Diskussion.1 An dieser Stelle dagegen
folgen allgemeine Vorbemerkungen hinsichtlich des Umrisses des in der vorliegenden Arbeit behandelten Themas sowie ihrer Methodik und Ziele. Der letzte
Teil (Teil 4) enthält einen zusammenfassenden Rückblick auf die abgehandelte
Thematik sowie einen Ausblick auf mögliche Entwicklungen in der Zukunft.
Aufgrund des Umfangs dieser Arbeit ist sie in zwei Bände aufgeteilt. Band I befasst sich mit dem oben genannten Teil 1, während Band II die oben genannten
Teile 2, 3 und 4 umfasst. Am Ende des Bandes II befindet sich das Literaturverzeichnis für die gesamte Arbeit.
Unter dem Begriff „überindividueller Umweltrechtsschutz“ wird im Rahmen
des hier zu untersuchenden Themas der gerichtliche Schutz umweltbezogener
öffentlicher Interessen verstanden.2 Diese sind die öffentlichen Interessen, die die
umweltbezogenen Belange der Allgemeinheit (etwa den Schutz der Umweltmedien wie Boden, Luft, Wasser, klimatische Bedingungen, Biosphäre)3 betreffen.
Der Begriff „überindividueller Rechtsschutz“ betrifft die Interessen, die nicht auf
ein Individuum beschränkt sind.4 Dieser Begriff dient somit der Abgrenzung zum
„individuellen Rechtsschutz“, der den Rechtsschutz von rein subjektiven Interessen, also Interessen, die sich ausschließlich auf ein Individuum beschränken, umfasst (sog. Individualinteressen).
1
s. u. 1. Teil, Einleitung; 2. Teil, Einleitung; 3. Teil, Einleitung.
Vor allem im zeitgenössischen pluralistischen Staatswesen ist allerdings immer
wieder fraglich, was zu den öffentlichen Interessen gehört. Denn sie liegen nicht ein für
allemal fest, sondern sie sind eher dem Wandel der Zeit unterworfen. Vgl. H. Maurer,
Allgemeines Verwaltungsrecht, 2011, § 1, Rn. 10; P. Häberle, Öffentliches Interesse als
juristisches Problem, 2006, S. 32 ff., m.w. N.
3 Mehr zum Umweltbegriff s. u. 1. Teil, 1. Kap., D., II.
4 S. Schlacke, Überindividueller Rechtsschutz, 2008, S. 10, m.w. N.
2
2
Vorbemerkung
Je nach Fall können sich die öffentlichen Interessen mit Individualinteressen
ganz oder teilweise decken, sie können aber auch den Individualinteressen entgegenstehen. Dies geschieht häufig im Rechtsgebiet des Umweltrechts, wobei
regelmäßig der Schutz von umweltbezogenen öffentlichen Interessen (etwa der
Schutz der Flora und Fauna) mit der Durchsetzung von Wirtschaftsinteressen
konkurriert. Demzufolge ist eine absolute Differenzierung zwischen privaten und
öffentlichen Interessen abzulehnen. Überindividueller Rechtsschutz ist somit eher
ein Komplementärmodell zum subjektiven Rechtsschutz, der durch überindividuelle Rechtsbehelfe auf die Beseitigung rechtlich oder faktisch bedingter Durchsetzungsschwächen nicht rein subjektiver Interessen abzielt.5
Im Vordergrund des Begriffs des „überindividuellen Umweltrechtsschutzes“
stehen also beeinträchtigte umweltrechtliche öffentliche Interessen, die der Allgemeinheit dienen und regelmäßig dem objektiven Recht zuzuordnen sind.6 Es
muss beachtet werden, dass dieser Begriff Verfahrensgestaltungen nicht ausschließt, die für den Zugang zu Gerichten eine subjektive Rechtsverletzung voraussetzen, gleichwohl aber schwerpunktmäßig eine objektive und damit eine
überindividuelle Rechtskontrolle bezwecken.7 Dazu gehören insbesondere Fallkonstellationen, bei denen der Kläger drittbetroffen ist, d.h., dass er von einem
belastenden Verwaltungsakt, der Umweltgüter beeinträchtigt, faktisch betroffen
ist, ohne aber Adressat dieses Verwaltungsaktes zu sein.8 Die Analyse des überindividuellen Umweltrechtsschutzes im deutschen Recht wird prinzipiell auf
verwaltungsgerichtliche Klagemöglichkeiten (vor allem Anfechtungsklagen) von
Drittklägern in Umweltangelegenheiten begrenzt. Andererseits beschränkt sich
die Analyse der gleichen Thematik im griechischen Recht auf verwaltungsgerichtliche Klagemöglichkeiten (vor allem Aufhebungsklagen) von Dritten. Weitere Rechtsmittel wie Normenkontrolle oder Anordnung des sofortigen Vollzugs
werden berücksichtigt, soweit sich für sie gesonderte Konsequenzen ergeben.
Es muss unterstrichen werden, dass dem Referenzgebiet des nationalen und
europäischen Umweltrechts gerade für die Entwicklung überindividueller Klagebefugnisse eine herausragende Bedeutung zukommt. Angesichts der Tatsache,
dass das Umweltrecht grundsätzlich durch Rechtsnormen objektiven Charakters
geprägt ist, gilt es als Prototyp eines Rechtsgebiets überindividueller Interessen
und Rechte, zumal es für deren gerichtliche Durchsetzung prädestiniert ist. Dabei
wirken im Sachgebiet Umweltrecht häufig voneinander unabhängige völkerrecht5 S. Schlacke, § 42 VwGO, in: K.-F. Gärditz (Hrsg.), VwGO-Komm., 2013,
S. 247 ff., Rn. 1 ff., m.w. N. zu M. Capelletti, General Report, in: J. A. Jolowicz (Hrsg.),
Public Interest Parties and the Active Role of the Judge in Civil Litigation, 1975,
S. 22 ff.
6 W. Skouris, Verletztenklagen und Interessentenklagen im Verwaltungsprozess,
1979, S. 219.
7 S. Schlacke, Überindividueller Rechtsschutz, 2008, S. 10.
8 K.-F. Gärditz, § 42 VwGO, in: ders. (Hrsg,), VwGO-Komm., 2013, Rn. 74.
I. Umriss und Bedeutung der Thematik
3
liche, unionsrechtliche und nationale Rechtsentwicklungen zusammen, die insgesamt auf die Einführung überindividueller Klagebefugnisse abzielen.9 Denn für
einen effektiven überindividuellen Umweltrechtsschutz sind vor allem die umweltrechtlichen überindividuellen Klagebefugnisse bzw. Rechtsbehelfe maßgeblich.10
Da das Rechtsgebiet des Umweltrechts die längste öffentlich-rechtliche Tradition überindividueller Klagebefugnisse aufweist, auf dem spezielle Rechtsschutzformen und Rechtsschutzinstrumente (wie die hier zu untersuchende altruistische
Verbandsklage) erkennbar werden, ähnelt es einem Laboratorium, in welchem die
Grenzen des Umfangs des überindividuellen Rechtsschutzes ständig geprüft und
verarbeitet werden.11 Denn die Rechtspraxis zeigt bisher, dass die Reichweite des
überindividuellen Umweltrechtsschutzes nicht immer eindeutig festgelegt ist.
Vielmehr hängt sie von der sich wandelnden Entwicklung des Rechts ab, die
wesentlich von der Entwicklung der Technik und der Technologie beeinflusst und
geprägt ist.12 Infolgedessen erweist sich die Bestimmung und Abgrenzung des
überindividuellen Umweltrechtsschutzes im nationalen, unionalen und völkerrechtlichen Recht als besonders problematisch.
Insbesondere in Rechtsordnungen, die sich für ein Individualrechtsschutzsystem entschieden haben (z. B. die hier zu untersuchende deutsche öffentliche
Rechtsordnung), bleiben objektive umweltrelevante Rechte und Interessen, soweit deren Beeinträchtigung nicht auch subjektive Rechte und Interessen verletzt,
weitgehend ohne gerichtlichen Schutz (Verletztenklagemodell). Denn die Kontrolle der Einhaltung objektiver Rechtsnormen obliegt in diesen Fällen der Exekutive und nicht der Judikative.13 Offensichtlich weisen die Umweltmedien unter
dem bisher geltenden anthropozentrischen Verständnis des Rechts keine rechtliche Persönlichkeit auf. Sie können daher nicht klagebefugt sein.14
Aber auch in Rechtsordnungen (etwa der hier zu untersuchenden griechischen
Rechtsordnung15), die dem Rechtsschutzmodell der objektiven Rechtskontrolle
(Interessentenklagemodell) folgen, oder in Rechtsordnungen, die einem Mittelweg zwischen dem Modell des Individualrechtsschutzes und der objektiven
Rechtkontrolle folgen (etwa die ebenfalls hier zu untersuchende unionale Rechts9
S. Schlacke, Überindividueller Rechtsschutz, 2008, S. 10.
Ebd., S. 11.
11 Ebd., S. 20.
12 Vgl. u. a. D. Murswiek, Die staatliche Verantwortung für die Risiken der Technik,
1985, S. 71 ff.; W. Berg, JZ 1985, S. 401 ff.; ders., GewArch 1978, S. 281 ff.;
S. Schaltegger/R. Frey, ZfU 2001, S. 341 ff.
13 Mehr zum Individualrechtsschutzsystem der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung s. u. 1. Teil, 1. Kap., B. ff.
14 Vgl. u. a. M. Kloepfer, Anthropozentrik, Freiheit und Umweltschutz in rechtlicher
Sicht, 1995, S. 24 ff.
15 Mehr dazu s. u. 2. Teil, 1. Kap., A. ff.
10