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Studien zum vergleichenden Öffentlichen Recht Studies in Comparative Public Law Band / Volume 3 Überindividueller Umweltrechtsschutz am Beispiel der altruistischen Verbandsklage in der deutschen, griechischen und europäischen Rechtsordnung Teilband I Von Eleftherios Dikaios Duncker & Humblot · Berlin ELEFTHERIOS DIKAIOS Überindividueller Umweltrechtsschutz am Beispiel der altruistischen Verbandsklage in der deutschen, griechischen und europäischen Rechtsordnung Studien zum vergleichenden Öffentlichen Recht Studies in Comparative Public Law Band / Volume 3 Überindividueller Umweltrechtsschutz am Beispiel der altruistischen Verbandsklage in der deutschen, griechischen und europäischen Rechtsordnung Teilband I Von Eleftherios Dikaios Duncker & Humblot · Berlin Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth hat diese Arbeit im Jahre 2016 als Dissertation angenommen. Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Alle Rechte vorbehalten © 2018 Duncker & Humblot GmbH, Berlin Satz: Klaus-Dieter Voigt, Berlin Druck: buchbücher.de GmbH, Birkach Printed in Germany ISSN 2511-9648 ISBN 978-3-428-15250-6 (Print) ISBN 978-3-428-55250-4 (E-Book) ISBN 978-3-428-85250-5 (Print & E-Book) Gedruckt auf alterungsbeständigem (säurefreiem) Papier entsprechend ISO 9706 Internet: http://www.duncker-humblot.de ¹KaÍ ælabe Kýrioò ‡ QeÎò tÎn ånqrwpon, ân æplase, kaÍ æqeto ažtÎn ™n tÃw~ paradeßsÃw t‰ò tru—‰ò, ™rgÜzesqai ažtÎn kaÍ —ulÜssein.ª (Gen, 2,15) „Gott, der Herr, nahm den Menschen, den Er erschuf, und setzte ihn in den Garten von Eden, damit er ihn bebaue und hüte.“ (Gen. 2,15) Danksagung Ohne die unschätzbare Hilfe von verschiedenen Personen wäre die Anfertigung dieser Promotionsschrift nicht möglich gewesen. An dieser Stelle möchte ich daher meinen besonderen Dank nachstehenden Personen entgegenbringen. Für die fruchtbare, hilfsbereite Betreuung und Beratung gilt mein herzlicher Dank zunächst meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Wilfried Berg, sowie Herrn Prof. Dr. Markus Möstl, der Zweitgutachter dieser Arbeit war. Mein spezieller Dank gebührt Frau Dorothea Wischnat, ohne deren generöse Unterstützung in dieser beschwerlichen Zeit ein solcher Arbeitsumfang nicht hätte bewältigt werden können. Ich möchte auch Herrn Stephan Ruhland, Herrn Aurel Satlow, Herrn Markos Schinas sowie Herrn Steffen Hahn, Peter Medick und Frau Julia Spaderna danken für ihren hilfreichen Beitrag hinsichtlich der Durchsicht dieser Arbeit, vor allem aber für ihren freundlichen Beistand. Kraft und Mut zur Anfertigung und Vollendung dieses Werks haben mir bewusst und unbewusst zahlreiche Personen gegeben, wie Herr Assist. Prof. Dr. Thomas Papanastasiou und zahlreiche andere Personen, deren Namen es unmöglich wäre hier einzeln zu nennen. Mein ganz besonderer Dank gilt schließlich meinen Eltern, Panagiotis und Dimitra, sowie meiner Großmutter Panagiota, die mich trotz aller Hindernisse bis zum Ende dieser Strecke bedingungslos unterstützt haben. Brüssel, im Januar 2018 Eleftherios Dikaios Inhaltsübersicht Band I Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 1. Teil Überindividueller Umweltrechtsschutz im deutschen Recht Einleitung: Zur Problematik der Rechtsschutzdefizite im deutschen Umweltrecht . 13 15 1. Kapitel Das Individualrechtsschutzsystem im deutschen Recht und seine Schwachstellen im Bereich des überindividuellen Umweltrechtsschutzes 27 A. Konzeptionen der Funktion der Rechtskontrolle in der deutschen Rechtsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 B. Das subjektive öffentliche Recht in der deutschen Rechtsordnung . . . . . . . . . . . 31 C. Gesetzliche Grundlagen des deutschen Individualrechtsschutzsystems . . . . . . . . 81 D. Umfang des Umweltschutzes im Grundgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 E. Die Problematik des Drittschutzes im Bereich des materiellen Umweltrechts . . 113 F. Die Rechtsschutzproblematik im Bereich des umweltbezogenen Verwaltungsverfahrensrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 G. Ausweitungstendenzen des Umweltrechtsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201 2. Kapitel Umweltrechtsschutz duch die altruistische Verbandsklage des Bundesnaturschutzgesetzes 232 A. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 B. Formen der Verbandsklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238 C. Die Entwicklung der altruistischen Verbandsklage im deutschen Recht vor der Einführung des neuen BNatSchG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242 D. Die altruistische naturschützende Verbandsklage auf Bundesebene . . . . . . . . . . . 273 X Inhaltsübersicht 3. Kapitel Umweltrechtsschutz im Rahmen des UmwRG 309 A. Zur Entstehung des UmwRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309 B. Anwendungsbereich gem. § 1 UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 319 C. Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen der umweltschützenden VK gem. § 2 UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340 D. Zur Anerkennung von Umweltschutzvereinigungen gem. § 3 UmwRG . . . . . . . . 415 E. Rügefähigkeit von Verfahrensfehlern nach § 4 UmwRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424 F. Maßgaben zur Anwendung der VwGO (§ 4a UmwRG vom 21.01.2013) . . . . . . 486 G. Die Übergangs- und Überleitungsvorschrift (§ 5 UmwRG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505 H. Die Novelle des UmwRG vom 29.05.2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518 I. Sonderfragen hinsichtlich der Umweltrechtsschutzproblematik . . . . . . . . . . . . . . . 534 J. Würdigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551 4. Kapitel Ausgewählte Vorlagebeschlüsse des EuGH als Wegweiser für die Erweiterung des nationalen überindividuellen Umweltrechtsschutzes 557 A. Das Trianel-Urteil des EuGH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558 B. Die slowakischen Braunbären-Urteile des EuGH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588 5. Kapitel Tendenzen der deutschen Rechtsprechung zur Erweiterung des überindividuellen Umweltrechtsschutzes 626 A. Unterschiedliche Positionen hinsichtlich des Umfangs der Verbandsklagerechte 627 B. Das Grundsatzurteil des BVerwG vom 05.09.2013 – 7 C 21.12 . . . . . . . . . . . . . . 631 6. Kapitel Wege zum effektiven überindividuellen Umweltrechtsschutz auf nationaler Ebene 662 A. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 662 B. Lösungsansätze im Rahmen des Bundesrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 663 Inhaltsübersicht XI Band II 2. Teil Überindividueller Umweltrechtsschutz im griechischen Recht 689 Einleitung: Ausgedehnter Umweltrechtsschutz als rechtliche Reaktion auf Umweltbeeinträchtigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 691 1. Kapitel Verfassungsrechtliche Grundlagen des Rechtsschutzes und des Umweltschutzes 696 A. Der Art. 20 gr. V. als verfassungsrechtliche Grundlage des Rechtsschutzes im griechischen Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 696 B. Rechtsgrundlagen des Umweltschutzes im Rahmen der griechischen Verfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 701 2. Kapitel Überindividueller Umweltrechtsschutz im griechischen Verwaltungsrecht 735 A. Allgemeines zu den Rechtsbehelfen der Öffentlichkeit gegen Verwaltungshandlungen und Unterlassungen in Umweltangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 735 B. Die Aufhebungsklage im griechischen Verwaltungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 744 C. Das rechtliche Interesse im Rahmen des umweltrelevanten Aufhebungsklageprozesses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 768 D. Vereinbarkeit mit der Aarhus-Konvention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 804 E. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 806 3. Kapitel Verbesserungsansätze und zusammenfassende Anmerkungen 811 A. Würdigung und Verbesserungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 811 B. Rechtsvergleichende Anmerkungen zwischen deutschem und griechischem Recht bezüglich des überindividuellen Umweltrechtsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . 817 3. Teil Überindividueller Umweltrechtsschutz im EU-Recht 829 Einleitung: Umweltrechtsschutzdefizite auf EU-Ebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 831 XII Inhaltsübersicht 1. Kapitel Grundlagen des Umweltschutzes auf der Ebene des unionalen Primärrechts 835 A. Der Umweltschutz im EU-Primärrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 835 B. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 850 2. Kapitel Grundlagen und Defizite des Rechtsschutzes auf der Ebene des unionalen Primärrechts 852 A. Der Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes auf unionaler Ebene 852 B. Über die Nichtigkeitsklage gem. Art. 263 Abs. 4 AEUV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 864 C. Zur Problematik der restriktiven Klagebefugnis nicht privilegierter Drittkläger . 896 D. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 917 3. Kapitel Die Problematik des überindividuellen Umweltrechtsschutzes in der EU-Rechtsprechung 922 A. Überindividueller Rechtsschutz im EU-Recht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 922 B. Restriktiver Umweltrechtsschutz anhand von ausgewählten Beispielen aus der europäischen Rechtsprechung vor dem Abschluss des Lissabon-Vertrags . . . . . . 930 C. Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 960 D. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 972 4. Kapitel Versuche des EU-Gesetzgebers zur Verbesserung des Rechtsschutzes nicht privilegierter Kläger 975 A. Reaktion des europäischen Vertragsgebers durch den Abschluss des LissabonVertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 975 B. Die europäischen Rechtsakte nach dem Lissabon-Vertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 986 C. Stellungnahme zum Streit hinsichtlich der Rechtsakte mit Verordnungscharakter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 990 D. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 998 Inhaltsübersicht XIII 5. Kapitel Auswirkungen des Art. 263 Abs. 4 Var. 2 und Var. 3 AEUV 1001 A. Die Auslegung des Art. 263 Abs. 4 Var. 3 AEUV anhand von Beispielen aus der unionalen Rechtsprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1001 B. Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1017 C. Lösungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1033 D. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1044 6. Kapitel Umweltrechtsschutz auf sekundärrechtlicher Ebene 1048 A. Entstehungsgeschichte der AK-VO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1048 B. Zweck der AK-VO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1051 C. Interne Überprüfungsverfahren gem. Art. 10 ff. AK-VO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1054 D. Nichtigkeitsklagen von Nichtregierungsorganisationen vor den EU-Gerichten gegen Beschlüsse der Kommission bezüglich des internen Überprüfungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1077 E. Lösungsansätze im Rahmen des unionalen Sekundärrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . 1098 F. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1115 7. Kapitel Würdigung 1119 4. Teil Rückblick und Ausblick 1129 A. Rückblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1131 B. Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1165 Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1174 Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1280 Inhaltsverzeichnis Band I Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 I. Umriss und Bedeutung der Thematik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 II. Zielsetzung und Methodik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1. Teil Überindividueller Umweltrechtsschutz im deutschen Recht Einleitung: Zur Problematik der Rechtsschutzdefizite im deutschen Umweltrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 15 1. Kapitel Das Individualrechtsschutzsystem im deutschen Recht und seine Schwachstellen im Bereich des überindividuellen Umweltrechtsschutzes A. Konzeptionen der Funktion der Rechtskontrolle in der deutschen Rechtsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Zur Konzeption der objektiven Rechtskontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Zur Konzeption des subjektiven Rechtsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Das subjektive öffentliche Recht in der deutschen Rechtsordnung . . . . . . . . I. Rechtshistorische Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Zur Definition des subjektiven öffentlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Die Begründung der Schutznormtheorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Analyse der Voraussetzungen eines subjektiven öffentlichen Rechts . . . . . V. Unterscheidung zwischen subjektiven öffentlichen Rechten und Rechtsreflexen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VI. Die Problematik der Abgrenzung von Allgemein- und Individualinteressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII. Kritik an der Schutznormtheorie in Bezug auf den Umweltschutz . . . . . . . 1. Einschränkung der Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes . . . . . . . . . 2. Mangelhafte gerichtliche Kontrolle des Staates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 27 28 29 31 32 42 43 44 50 51 60 61 62 XVI Inhaltsverzeichnis 3. Prozessuales Ungleichgewicht zwischen dem Umweltschutz und der Umweltnutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Einschränkung der Rechtssicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VIII. Lösungsansätze der Theorie für eine Neukonzeption der Schutznormtheorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Zum Abbau der Schutznormtheorie durch Grundrechte . . . . . . . . . . . . . 2. Zum Abbau der Schutznormtheorie durch geeignete Auslegung des einfachen Gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Zur Einführung von Eigenrechten der Natur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IX. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Gesetzliche Grundlagen des deutschen Individualrechtsschutzsystems . . . . . I. Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG – Auswirkungen auf den Bereich des überindividuellen Umweltrechtsschutzes . . . . . . . . . . . . . . II. Verwaltungsrechtliche Grundlagen des deutschen Individualrechtsschutzsystems (§42 Abs. 2 VwGO i.V. m. § 113 Abs. 1 S. 1, Abs. 5 S. 1 VwGO, § 47 VwGO) – Auswirkungen auf den Bereich des überindividuellen Umweltrechtsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 68 68 69 72 75 78 81 81 89 96 D. Umfang des Umweltschutzes im Grundgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Kein Grundrecht auf Umweltschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Der ökologische Umweltbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Eingeschränkter Abwehranspruch gegen Umweltbelastungen im Rahmen des Grundgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Das Umweltstaatsziel gem. Art. 20a GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Die anthropozentrische Perspektive des Umweltstaatsziels . . . . . . . . . . . 102 105 108 E. Die Problematik des Drittschutzes im Bereich des materiellen Umweltrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Zum Drittschutz im Immissions- und Emissionsschutzrecht . . . . . . . . . . . . 1. Zu den Begriffen der „Gefahr“ und der „Vorsorge“ . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Drittschützende und nichtdrittschützende Normen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Bedenken gegen die Gefahr-Vorsorge-Dichotomie-Doktrin . . . . . . . . . . 4. Zur Modifizierung der Gefahr-Vorsorge-Dichotomie-Doktrin . . . . . . . . III. Zum Drittschutz im Klimaschutzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Zum Drittschutz im Atom- und Strahlenschutzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V. Zum Drittschutz im Gentechnikrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VI. Zum Drittschutz im Wasserrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII. Zum Drittschutz im Abfallrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VIII. Zum Drittschutz im Bergrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IX. Zum Drittschutz im Bodenschutzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . X. Zum Drittschutz im Natur- und Landschaftsschutzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . 113 113 113 114 117 125 134 138 140 144 146 149 151 151 152 98 98 101 Inhaltsverzeichnis XI. Zur Problematik der Vergesellschaftung der Zurechnung von Umweltschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Das USchadG als Mittel zur Bekämpfung der Vergesellschaftung der Zurechnung von Umweltschäden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) Überblick über die Umwelthaftungs-Richtlinie 2004/35/EG . . . . . . b) Umweltvereinigungen als Klagebefugte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Hauptmerkmale des USchadG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) Antrags- und Klagebefugnis von Drittbetroffenen und Umweltvereinigungen durch das USchadG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XII. Drittschutz der Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIII. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F. Die Rechtsschutzproblematik im Bereich des umweltbezogenen Verwaltungsverfahrensrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Zur Problematik der Einklagbarkeit von Verfahrensvorschriften . . . . . . . . 1. Abwägungsfehler bei umweltbezogenen Ermessensentscheidungen . . 2. Beachtlichkeit der Heilungsmöglichkeiten von Verfahrensfehlern . . . . 3. Auswirkungen auf den Bereich des Umweltrechtsschutzes . . . . . . . . . . a) Zur Problematik des Drittschutzes im UVP-Verfahren . . . . . . . . . . . III. Weitere Rechtsschutzhindernisse im Rahmen des „beschleunigten“ Verwaltungsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Verkürzung der Antragsfrist gem. § 47 Abs. 2 VwGO . . . . . . . . . . . . . . 2. Verschärfung der Präklusionsvorschrift des § 47 Abs. 2a VwGO . . . . . 3. Regelfallzuständigkeit und Verkürzung des Instanzenzuges . . . . . . . . . 4. Erschwerung der Zulassungsberufung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Einschränkung des Widerspruchsverfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6. Enge Rüge- bzw. Einwendungsfristen gegen umweltbelastende Vorhaben im Verwaltungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7. Eingeschränkte aufschiebende Wirkung von Klagen gegen umweltbelastende Vorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G. Ausweitungstendenzen des Umweltrechtsschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. „Liberalisierung“ des gerichtlichen Zugangs in Umweltangelegenheiten auf staatlicher Ebene als Vorläufer von völkerrechtlichen Umweltverbandsklagerechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Die Unterzeichnung der Aarhus-Konvention und ihre Bedeutung . . . . . . . IV. Zugang zu Rechtsschutzverfahren im Rahmen der Aarhus-Konvention . . V. Umsetzung der Aarhus-Konvention auf europäischer und nationaler Ebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VI. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XVII 153 154 155 156 158 160 165 169 174 174 176 181 182 183 184 188 189 190 191 192 193 193 195 198 201 201 209 212 216 224 228 XVIII Inhaltsverzeichnis 2. Kapitel Umweltrechtsschutz duch die altruistische Verbandsklage des Bundesnaturschutzgesetzes 232 A. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 B. Formen der Verbandsklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238 I. Verbandsverletzte Verbandsklage – Die Problematik der Sperrgrundstücksklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238 1. Egoistische Verbandsklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 2. Altruistische Verbandsklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241 C. Die Entwicklung der altruistischen Verbandsklage im deutschen Recht vor der Einführung des neuen BNatSchG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242 I. Staatsrechtliche und rechtspolitische Auseinandersetzungen hinsichtlich der Einführung der altruistischen Verbandsklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242 1. Bedenken gegen die altruistische Verbandsklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 2. Begründung der altruistischen Verbandsklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247 3. Zur Sonderstellung der Umweltschutzvereinigungen . . . . . . . . . . . . . . . . 257 II. III. IV. Landesrechtliche VK vor der Einführung der bundesweiten VK . . . . . . . . . 259 Zur Funktion der naturschützenden VK anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264 Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 271 D. Die altruistische naturschützende Verbandsklage auf Bundesebene . . . . . . . . 273 I. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 273 II. Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 276 1. Befreiungen von Ge- und Verboten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277 2. Planfeststellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282 3. Plangenehmigungen, die an die Stelle einer Planfeststellung treten . . . 288 III. IV. 4. Weitere Klagemöglichkeiten nach Landesrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 Mögliche Rechtsbehelfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295 Zulässigkeitsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296 1. Geltendmachung eines Widerspruchs gegen naturschutzrelevante Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296 2. Berührung von satzungsmäßigen Aufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299 3. Beteiligung im Verwaltungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300 4. Präklusionsregelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301 V. Prüfungsmaßstab bei naturschützender Verbandsklage . . . . . . . . . . . . . . . . . 304 VI. Übergangsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 VII. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 Inhaltsverzeichnis XIX 3. Kapitel Umweltrechtsschutz im Rahmen des UmwRG 309 A. Zur Entstehung des UmwRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309 B. Anwendungsbereich gem. § 1 UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Voraussichtliche Erweiterung des Anwendungsbereichs des UmwRG . . . II. Zum Verhältnis des UmwRG zur Verbandsklage gem. § 64 BNatSchG . . III. Unionsrechtliche Bedenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen der umweltschützenden VK gem. § 2 UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Inhaltliche Bestimmung von „Rechtsvorschriften, die dem Umweltschutz dienen und für die Entscheidung von Bedeutung sein können“ gem. § 2 Abs. 1 UmwRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Zur Eingrenzung der „Rechtsvorschriften, die dem Umweltschutz dienen“ im Rahmen des UmwRG (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UmwRG) . . . . . . . . . . 2. Umweltschützende Rechtsvorschriften, die „für die Entscheidung von Bedeutung sein können“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Völker- bzw. unionsrechtliche Bedenken gegen § 2 Abs. 1 Nr. 1 UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Auswirkungen von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . 1. Zur Frage der Anwendung des UmwRG auf unionsrechtliche und rein nationalrechtliche umweltbezogene Rechtsvorschriften . . . . . . . . . . . . . 2. Objektivrechtliche umweltbezogene Rechtsvorschriften und Vorsorgenormen zum ersten Mal einklagbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V. Berührung einer Umweltschutzvereinigung im satzungsgemäßen Aufgabenbereich (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 UmwRG vom 21.01.2013) . . . . . . . . . . . . . VI. Die Präklusionsvorschriften des UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . 1. Die Beteiligungspflicht einer Vereinigung am Verwaltungsverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Voraussetzungen für den Ausschluss von Einwendungen der Umweltschutzvereinigungen bei umweltbezogenen Verfahren . . . . . . . . . . . . . . a) Kritik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Zur unionsrechtlichen Konformität der Präklusionsvorschriften . . . . . . a) Argumente für die unionsrechtliche Konformität der Präklusionsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Argumente gegen die unionsrechtliche Konformität der Präklusionsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Der Vorlagebeschluss Djurgården-Lilla Värtans Miljöskyddsförening/Stockholms kommun genom dess marknämnd . . . . . . . . . . . . . 319 333 333 337 340 340 340 346 347 353 354 356 357 360 362 365 365 368 375 379 379 384 393 XX Inhaltsverzeichnis d) Der EuGH verwirft deutsche Präklusionsregelungen . . . . . . . . . . . . . e) Rechtliche und praktische Folgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Lösungsansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII. Längere Widerspruchs- und Klagefrist für besondere Fälle (§ 2 Abs. 4 UmwRG vom 21.01.2013) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VIII. Begründetheit eines umweltschützenden Rechtsbehelfs . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Begründetheitsvoraussetzungen für Entscheidungen im Rahmen des § 1 Abs. 1 S. 1 UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Begründetheitsvoraussetzungen für UVP-pflichtige Bebauungspläne . . a) Verwaltungs- und unionsrechtliche Bedenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IX. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395 398 400 403 406 406 407 409 411 D. Zur Anerkennung von Umweltschutzvereinigungen gem. § 3 UmwRG . . . . . 415 I. Zur unionsrechtlichen Konformität der Anerkennungsnormen von Umweltschutzvereinigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 421 II. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423 E. Rügefähigkeit von Verfahrensfehlern nach § 4 UmwRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Entstehungsgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Inhalt der Verfahrensfehler gem. der Novelle des § 4 Abs. 1 UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Unionsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Verfahrensfehlerkataloges des § 4 Abs. 1 UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Das Urteil des EuGH im Fall „Altrip“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Anfechtbarkeit von UVP-Verfahrensfehlern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Billigung der Kausalitätsrechtsprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Schweregrad des geltend gemachten Fehlers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Umkehrung der Beweislast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Der EuGH verwirft den Verfahrensfehlerkatalog des UmwRG vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Zur Verletzung von subjektiv-öffentlichen Rechten des individuellen Klägers als Voraussetzung für die Anfechtung von UVP-Verfahrensfehlern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Zum Umfang von Verfahrensfehlern im Rahmen des UmwRG . . . . . . . 3. Zur Entscheidungserheblichkeit von Verfahrensfehlern . . . . . . . . . . . . . . V. Die Novelle des § 4 UmwRG vom 20.11.2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Anfechtung von absoluten Verfahrensfehlern gem. § 4 Abs. 1 UmwRG vom 20.11.2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Anfechtung von relativen Verfahrensfehlern gem. § 4 Abs. 1a UmwRG vom 20.11.2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. § 4 Abs. 1b UmwRG vom 20.11.2015: Vorschriften zur Heilung von Verfahrensfehlern bleiben unberührt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424 424 425 433 438 450 452 454 456 457 459 460 462 463 467 468 471 473 Inhaltsverzeichnis 4. § 4 Abs. 2 UmwRG vom 20.11.2015: Nichtanwendung des § 4 Abs. 1 bis Abs. 1b UmwRG bei UVP-pflichtigen Bebauungsplänen . . . . . . . . 5. § 4 Abs. 3 UmwRG vom 20.11.2015: Rechtsbehelfe von Beteiligten nach § 61 Nrn. 1 und 2 VwGO (§ 4 Abs. 3 UmwRG) . . . . . . . . . . . . . . a) Zu einer erweiternden Auslegung der subjektiv-öffentlichen Rechte im umweltbezogenen Verfahrensrecht für Privatkläger . . . . VI. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F. Maßgaben zur Anwendung der VwGO (§ 4a UmwRG vom 21.01.2013) . . . I. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Die Klagebegründungsfrist und die gerichtliche Zurückweisungsmöglichkeit von Erklärungen und Beweismitteln (§ 4a Abs. 1 UmwRG) . . . . . . . . 1. Rechtliche und rechtspolitische Bedenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Gerichtliche Kontrolle bei Beurteilungsermächtigung der Behörde (§ 4a Abs. 2 UmwRG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Sonderregelung zum einstweiligen Rechtsschutz im umweltbezogenen verwaltungsgerichtlichen Verfahren (§ 4a Abs. 3 UmwRG) . . . . . . . . . . . . 1. Zum Ungleichgewicht des § 4a Abs. 3 UmwRG in Bezug auf die Rechtspraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V. Zur Geltung des § 4a Abs. 1–3 UmwRG auch für Beteiligte nach § 61 Nr. 1 und 2 VwGO (§ 4a Abs. 4 UmwRG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VI. Verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Bedenken . . . . . . . . . . . . . . . . . VII. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XXI 473 475 479 481 486 486 488 490 494 496 499 501 501 504 G. Die Übergangs- und Überleitungsvorschrift (§ 5 UmwRG) . . . . . . . . . . . . . . . I. Zeitliche Geltung des UmwRG gem. § 5 Abs. 1 und 4 UmwRG a. F. vom 21.01.2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Unionsrechtliche Bedenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Das EuGH-Urteil „Altrip“ zur Frage der zeitlichen Anwendbarkeit des § 10a UVP-RL a. F. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Das EuGH-Urteil in der Rechtssache C-137/14 zur Frage des zeitlichen Geltungsbereichs des UmwRG a. F. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Die Fassung des § 5 UmwRG vom 20.11.2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505 H. Die Novelle des UmwRG vom 29.05.2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Erweiterter Anwendungsbereich gem. § 1 UmwRG vom 29.05.2017 – Fragen hinsichtlich Unions- und Völkerrechtskonformität . . . . . . . . . . . . . III. Die problematische Beschränkung der Rügebefugnis und des Kontrollumfangs auf umweltbezogene Rechtsvorschriften gem. § 2 UmwRG vom 29.05.2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Aufhebung materieller Präklusionsvorschriften – Beibehaltung formeller Präklusionsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 518 518 506 509 512 514 516 517 519 524 525 XXII Inhaltsverzeichnis V. VI. VII. VIII. IX. X. XI. XII. Verlängerung der Widerspruchs- und Klagefrist für bestimmte Fälle (§ 2 Abs. 3 UmwRG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterte Verfahrensfehler gem. § 4 vom 29.05.2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . Neue Präklusionsvorschrift gem. § 5 UmwRG vom 29.05.2017 . . . . . . . . . Aufhebung des § 4a UmwRG a. F. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verlängerung der Klagebegründungsfrist gem. § 6 UmwRG vom 29.05.2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausweitung der Heilungsmöglichkeiten bei materiellen Rechtsverstößen gem. § 7 UmwRG vom 29.05.2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Überleitungsvorschrift gem. § 8 UmwRG vom 29.05.2017 . . . . . . . . . . . . . Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526 527 528 529 530 531 532 533 I. Sonderfragen hinsichtlich der Umweltrechtsschutzproblematik . . . . . . . . . . . 534 I. Zur besonderen Frage der Reichweite der Kontrolldichte in Umweltangelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534 II. Abschrecken von Investoren durch Erweiterung der Klagerechte der Umweltschutzvereinigungen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 537 J. Würdigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551 4. Kapitel Ausgewählte Vorlagebeschlüsse des EuGH als Wegweiser für die Erweiterung des nationalen überindividuellen Umweltrechtsschutzes A. Das Trianel-Urteil des EuGH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Der Vorlagebeschluss des OVG Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Sachverhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Argumentation für ein erweitertes Verbandsklagerecht . . . . . . . . . . . . . . 3. Inhalt der Vorlagefragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Europarechtswidrigkeit der einschränkenden Klagerechte der Umweltschutzvereinigungen im Rahmen des UmwRG a. F. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Argumentation für eine objektivrechtliche Kontrolle von Umweltbelangen durch Umweltschutzvereinigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Verstoß der eingeschränkten nationalen Rügebefugnis gegen den Äquivalenz- und Effektivitätsgrundsatz des EU-Rechts . . . . . . . . . . . . . . 3. Beschränkung eines Umweltverbandsklagerechts nur auf unionale umweltbezogene Rechtsvorschriften? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Unmittelbare Anwendbarkeit des § 10a UVP-RL a. F. . . . . . . . . . . . . . . . III. Zur unmittelbaren Wirkung des Art. 9 Abs. 2 AK in der deutschen Rechtsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 557 558 558 558 559 562 563 566 571 575 576 583 587 B. Die slowakischen Braunbären-Urteile des EuGH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588 I. Sachverhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589 Inhaltsverzeichnis XXIII 1. Die Vorlagefragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Aarhus-Konvention als Unionsrecht? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Frage der unmittelbaren Wirkung des Art. 9 Abs. 3 AK . . . . . . . . . . . Zum eigenständigen Funktionswert des Art. 9 Abs. 3 AK gegenüber Art. 9 Abs. 2 AK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V. Auslegungsgrenzen der Aarhus-Konvention im Rahmen des EU-Rechts . 1. Zielvorgaben des effektiven Umweltschutzes bzw. Umweltrechtsschutzes im Rahmen der AK als innerstaatliche Auslegungsgrundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Art. 9 Abs. 3 AK als Annex zur umweltrechtlichen Kompetenzgrundlage der EU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Erweiterte innerstaatliche Verbandsklagemöglichkeiten gem. Art. 9 Abs. 3 AK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) Eingrenzung der Verbandsklagemöglichkeiten gem. Art. 9 Abs. 3 AK aus der Sicht des Aarhus Compliance Committee . . . . . . . . . . . 4. Keine vorbehaltlose Öffnung des Umweltrechtsschutzes gem. Art. 9 Abs. 3 AK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VI. Das slowakische Braunbären II-Urteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. III. IV. 590 592 597 599 602 604 610 613 616 618 622 623 5. Kapitel Tendenzen der deutschen Rechtsprechung zur Erweiterung des überindividuellen Umweltrechtsschutzes 626 A. Unterschiedliche Positionen hinsichtlich des Umfangs der Verbandsklagerechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 627 B. Das Grundsatzurteil des BVerwG vom 05.09.2013 – 7 C 21.12 . . . . . . . . . . . . I. Sachverhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Argumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Keine Ableitung einer Verbandsklagebefugnis aus § 42 Abs. 2 HS 1 VwGO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Ableitung einer Verbandsklagebefugnis aus § 42 Abs. 2 HS 2 VwGO 3. Klagebefugte Umweltschutzvereinigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Eine Umweltvereinigung darf ein fremdes Interesse zum eigenen Anliegen machen – Begründung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Zur Frage der Beschränkung der Umweltverbandsklage auf die Verletzung unionsrechtlich begründeter umweltbezogener Vorschriften . . III. Auswirkungen des BVerwG-Urteils vom 05.09.2013 – 7 C 21.12 auf das deutsche Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Schwächung der Strukturfunktion der Schutznormdoktrin . . . . . . . . . . . 2. Mögliche Erweiterung des Anwendungsbereichs von Verbandsklagen und Vereinfachung der Klagebefugnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 631 631 633 634 635 638 641 648 650 651 652 XXIV IV. Inhaltsverzeichnis 3. Rechtliche Inkonsistenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Vorrang der Rechtsbehelfe nach § 2 Abs. 1 UmwRG und § 64 BNatSchG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Übertragung der erweiterten Umweltverbandsklage auf die Normenkontrollbefugnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6. Keine zwingende Beseitigung des Individualrechtsschutzsystems . . . . . Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 654 655 656 657 659 6. Kapitel Wege zum effektiven überindividuellen Umweltrechtsschutz auf nationaler Ebene 662 A. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 662 B. Lösungsansätze im Rahmen des Bundesrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Erforderliche Unterscheidung von Umweltverbands- und Individualklage durch Gesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Zur Einführung eines allgemeinen umweltschutzrechtlichen Verbandsklagerechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Zur fortzusetzenden Erweiterung der Klagebefugnis für Private und Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Zur fortzusetzenden Erweiterung der Klagebefugnis für Private . . . . . . 2. Zur fortzusetzenden Erweiterung der umweltschützenden Klagebefugnis für Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Zur Einführung eines Grundrechts auf Umweltschutz . . . . . . . . . . . . . . . IV. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 663 664 665 672 675 678 683 686 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Zahl der Klagen und Entscheidungen (Verfahren) nach Ländern und insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255 Tabelle 2: Erfolgsquote der Klagen im Zeitraum 2002 bis 2006 . . . . . . . . . . . . . . . 255 Tabelle 3: Erfolgsbilanz nach Klagegegenständen für den Zeitraum 2002–2006 (1997–1999) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256 Tabelle 4: Zahl der Klagen und Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 542 Tabelle 5: Klagen mit Verfahren über ein oder mehrere Instanzen . . . . . . . . . . . . . 544 Tabelle 6: Ergebnisse der Klagen im Zeitraum 2007 bis 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . 548 Tabelle 7: Ergebnisse der gerichtlichen Entscheidungen (Verfahren) 2007 bis 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 548 Tabelle 8: Erfolgsbilanz nach Klagegenständen für den Zeitraum 2007–2010 (2002–2006) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 550 Abkürzungsverzeichnis I. Abkürzungen von grundlegenden deutschen und englischen Termini a. A. a. a. O. AAR AbfallR AbfG ABl. ABl. EG ABl. EU Abs. ACCC AEG AEUV a. F. AGBG AgrarR AJP AK AO AöR ARSP Art. Ausg. A-VK AVR AWZ Az. BArtSchVO BauR BayAGVwGO BayNatSchG BayVBl BayVerf. BB andere Ansicht am angegebenen Ort Journal of the American Academy of Religion Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft Abfallgesetz Amtsblatt Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Amtsblatt der Europäischen Union Absatz Aarhus Convention Compliance Committee Allgemeines Eisenbahngesetz Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union alte Fassung Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen Agrar- und Umweltrecht, Zeitschrift für das Gesamte Recht der Landwirtschaft, der Agrarmärkte und des ländlichen Raumes Aktuelle Juristische Praxis Aarhus-Konvention Abgabenordnung Archiv des öffentlichen Rechts Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie Artikel Ausgabe Aufhebungsantragsverbandsklage Archiv des Völkerrechts Ausschließliche Wirtschaftszone Aktenzeichen Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten Baurecht Bayerisches Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung Bayerisches Naturschutzgesetz Bayerische Verwaltungsblätter Bayerische Verfassung Betriebs-Berater Abkürzungsverzeichnis BbgNatSchG BBodSchG BDVR Beih. BfN BGBl. BGleiG BGStG BImSchG BImSchV BlnNatSchG BNatNeuReg BNatSchG BRAK BR-Drs. BremNatSchG BT-Drs. BThZ Buchst. BUND BVerfG BVerfGE BVerwG BVerwGE BVerwGG CDE CLJ CML Rev. DAR DB ders. d.h. dies. DJT DÖV DV DVBl DVP EAG-Vertrag ECHA Ed. XXVII Brandenburgisches Naturschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung der Altlasten Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen Beiheft Bundesamt für Naturschutz Bundesgesetzblatt Bundesgleichstellungsgesetz Bundesbehindertengleichstellungsgesetz Bundes-Immissionsschutzgesetz Bundes-Immissionsschutzverordnungen Berliner Naturschutzgesetz Bundes-Natur-Neuregelungsgesetz Bundes-Naturschutzgesetz Bundesrechtsanwaltskammer Bundesrats-Drucksache Bremisches Naturschutzgesetz Bundestags-Drucksache Berliner Theologische Zeitschrift Buchstabe Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e. V. Bundesverfassungsgericht Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Bundesverwaltungsgericht Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht Cahiers de droit européen The Cambridge Law Journal Common Market Law Review Deutsches Autorecht Der Betrieb derselbe das heißt dieselbe Deutscher Juristentag Die Öffentliche Verwaltung Die Verwaltung Deutsches Verwaltungsblatt Deutsche Verwaltungspraxis Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) European Chemical Agency Edition XXVIII EEA EEB EEELR EELR EG EGGVG EGKSV EGMR EGPA EGV EJIL EL ELJ ELNI ELR E.L.Rev EMRK ENV L REV EnWG EPAW E.P.L. EU EuG EuGH EU-GRCh EuGRZ EuR EUV EuZW EWG EWGV EWIV EWS FEE FFH-Gebiet FFH-Richtlinie Fn. FoR FS FStrG Abkürzungsverzeichnis European Environmental Agency European Environmental Bureau European Energy and Environmental Law Review European Environmental Law Review Europäische Gemeinschaft Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte European Group of Public Administration Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft European Journal of International Law Ergänzungslieferung European Law Journal Environmental Law Network International Environmental Law Review European Law Review Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Environmental Law Review Energiewirtschaftsgesetz European Platform Against Windfarms European Public Law Europäische Union Europäisches Gericht Europäischer Gerichtshof Grundrechte-Charta der Europäischen Union Europäische Grundrechte-Zeitschrift Zeitschrift Europarecht Vertrag über die Europäische Union Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. März 1957 Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht Friends of the Earth Europe Flora-Fauna-Habitat-Gebiet Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildleben den Tiere und Pflanzen Fußnote Forum Recht Festschrift Bundesfernstraßengesetz Abkürzungsverzeichnis GA/GAin GALA GATT GbR gem. GenTG GenTSV Gez. g. F. GG ggf. gr. gr. BGB gr. V. gr. Zeitschr. gr. ZPO GS GVBl. GVO Ha HandwO HARV.INT’L J.J. HdUR HENatG HessAGVwGO HFR h. L. h. M. HmbNatSchG Hrsg. HS ICLQ i. d. R. i. d. S. IDUR I+E IEEP IE-RL IFG inkl. insb. XXIX Generalanwalt/Generalanwältin General Administrative Law Act of the Netherlands Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß Gesetz zur Regelung der Gentechnik Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen Gesetz geänderte Fassung Grundgesetz gegebenenfalls griechisch griechisches bürgerliches Gesetzbuch griechische Verfassung griechische Zeitschrift griechische Zivilprozessordnung Gedächtnisschrift Gesetz- und Verordnungsblatt gentechnisch veränderter Organismus Hektar Handwerksordnung Harvard International Law Journal Handwörterbuch des Umweltrechts Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege Hessisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung Humboldt Forum Recht herrschende Lehre herrschende Meinung Hamburgisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege v. 2.7.1981 Herausgeber Halbsatz The International and Comparative Law Quarterly in der Regel in dem Sinne Informationsdienst Umweltrecht e. V., Schnellbrief Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel Institute for European Environmental Policy Industrieemissions-Richtlinie Informationsfreiheitsgesetz inklusive insbesondere XXX insg. IPCC i. S. d. IslR i. S. v. IUR i.V. m. IVU-RL IWF JA JEEPL JEL JöR JPL jurOP JuS JZ Kap. KG KJ KommJUR krit. KrWG KStG Lfg. LG LG NRW LIEI lit. LKV LMRR LMuR LNatG M-V LNatSchG-NW LNatSchG S-H LPflG Ls. LTO LuftVG LZG m Abkürzungsverzeichnis insgesamt Intergovernmental Panel on Climate Change im Sinne des bzw. der Irish Student Law Review im Sinne von Informationsdienst für Umweltrecht in Verbindung mit Richtlinie des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 96/61 EG Internationaler Währungsfond Juristische Arbeitsblätter Journal for European Environmental and Planning Law Journal of Environmental Law Jahrbuch des öffentlichen Rechts Journal of Planning & Environment Law Offenes juristisches Informationsprojekt Juristische Schulung Juristen-Zeitschrift Kapitel Kommanditgesellschaft Kritische Justiz Kommunaljurist kritisch Kreislaufwirtschaftsgesetz Körperschaftsteuergesetz Lieferung Landesgericht Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft von Nordrhein-Westfalen Legal Issues of Economic Integration Littera Landes- und Kommunalverwaltung Lebensmittelrecht Rechtsprechung Lebensmittel und Recht Naturschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern Naturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Naturschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein Landespflegegesetz Leitsatz Legal Tribune Online Luftverkehrsgesetz Landeszivilgericht Meter Abkürzungsverzeichnis MBPlG MDR m. E. MJ m.w. N. NABEG NABU NAGBNatSchG NatSchG Bln NatSchG LSA n. F. NGO NJ NJOZ NJW NNatG NordÖR Nr. NRO NRPO NS-RAC NS-Zeit NuL NuR NVwZ NVwZ-RR NZA ÖBG ÖB-RL O.E.C.D. Ofo OHG OJLS OLAF OLG OVG OWiG PAN PDS PersV PG XXXI Magnetschwebebahnplanungsgesetz Monatsschrift des deutschen Rechts meines Erachtens Maastricht Journal of European and Comparative Law mit weiteren Nachweisen Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz Naturschutzbund Deutschland e. V. Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (v. 10.07.1999) Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt neue Fassung Non-governmental organisation Neue Justiz Neue Juristische Online Zeitschrift Neue Juristische Wochenschrift Niedersächsisches Gesetz zum Naturschutz Zeitschrift für öffentliches Recht in Norddeutschland Nummer Nichtregierungsorganisation Naturschutz in Recht und Praxis-Online North-Sea Regional Advisory Council Nationalsozialismus-Zeit Natur und Landschaft Natur und Recht Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Rechtsprechungsreport Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie Organization for Economic Co-Operation and Development Orthodoxes Forum Offene Handelsgesellschaft Oxford Journal of Legal Studies Office Européen de Lutte Anti-Fraude Oberlandesgericht Oberverwaltungsgericht Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Pesticide Action Network Partei des Demokratischen Sozialismus Die Personalvertretung Patrologia Graeca XXXII PM PÖ PrOVG PVO REACH-VO REALaw RECIEL Reg.Bl. RegE RL Rn. ROG Rspr. S. s. SächsNatSchG SächsVBl SE SeeAnlV Slg. SNG s. o. SSRN STAGE StandAG s. u. SUP-RL T. TAC TA-Luft TEHG ThürVBl TierSchG u. a. UAbs. UBA übers. UfU Abkürzungsverzeichnis Partikel (Particulate Matter) Politische Ökologie Entscheidung des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes Präsidialverordnung Verordnung für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (EG-VO Nr. 1907/2006) Review of European Administrative Law Review of European Community & International Environmental Law Regierungsblatt Regierungs-Entwurf Richtlinie Randnummer Raumordnungsgesetz Rechtsprechung Satz bzw. Seite siehe Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen Sächsische Verwaltungsblätter Europäische Aktiengesellschaft-Societas Europaea Seeanlagenverordnung Sammlung Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland – Saarländisches Naturschutzgesetz siehe oben Social Science Research Network Science, Technology and Governance in Europe Standortauswahlgesetz siehe unter Strategische Umweltprüfung Richtlinie Teil Total Allowable Catch Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz Thüringer Verwaltungsblätter Tierschutzgesetz und andere bzw. unter anderem Unterabsatz Umweltbundesamt übersetzt Unabhängiges Institut für Umweltfragen e. V. Abkürzungsverzeichnis UGB-KomE mg/m3 UH-RL UIG UI-RL UKlaG UmwRG UmwRGÄndG UNCHE UNECE UPR USchadG UTR UVP UVPG UV-Vorprüfung UWG VA VBlBW VerfO/EuGH VerwArch VG VGH vgl. VK VO Vorb. VorlThürNatG VR VVDStRL VVE VwGO VwVfG VwZG WaStrG XXXIII Entwurf eines Umweltgesetzbuches der unabhängigen Sachverständigenkommission micrograms per cubic meter of air/Mikrogramm pro Kubikmeter Luft Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung der Umweltschäden Umweltinformationsgesetz Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt Unterlassungsklagengesetz Umweltrechtsbehelfsgesetz Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften United Nations Conference on the Human Environment United Nations Economic Commission for Europe Umwelt und Planungsrecht Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden Schriftenreihe des Instituts für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Umweltverträglichkeitsvorprüfung Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Verwaltungsakt Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs Verwaltungsarchiv Verwaltungsgericht Verwaltungsgerichtshof vergleiche Verbandsklage Verordnung Vorbemerkung Vorläufiges Thüringer Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege Verwaltungsrundschau Veröffentlichungen der Vereinigungen der Deutschen Staatsrechtslehrer Vertrag über eine Verfassung für Europa Verwaltungsgerichtsordnung Verwaltungsverfahrensgesetz Verwaltungszustellungsgesetz Bundeswasserstraßengesetz XXXIV WECF WHG W.P. WTO WVRK WWF YEEL YEL ZaöRV ZAU z. B. ZeuS ZfB ZfBR ZfRV ZfU ZG Ziff. zit. ZRP ZsfgRw ZUR zust. Abkürzungsverzeichnis Women in Europe for a Common Future Wasserhaushaltsgesetz Working Paper World Trade Organisation (Welthandelsorganisation) Wiener Vertragskonvention World Wildlife Fund Yearbook of European Environmental Law Yearbook of European Law Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht Zeitschrift für angewandte Umweltforschung zum Beispiel Zeitschrift für Europarechtliche Studien Zeitschrift für Bergrecht Zeitschrift für Baurecht Zeitschrift für Europarecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht Zeitschrift für Gesetzgebung Ziffer zitiert Zeitschrift für Rechtspolitik Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft Zeitschrift für Umweltrecht zustimmend II. Abkürzungen von grundlegenden griechischen Termini Armenopoulos Gerichtsprozess Verwaltungsgerichtsprozess Zeitschrift für Menschenrechte EA-StE EpitropÞ Anastolþn. StE Aussetzungsausschuss des Staatsrates EEN (gr. Zeitschr.) E—hmerßò EllÞnwn Nomikþn Zeitschrift der griechischen Juristen EDD (gr. Zeitschr.) E—armogÝò Dhmosßou Dikaßou Zeitschrift für die Anwendung des öffentlichen Rechts EDDD (gr. Zeitschr.) Epiqeþrhsh Dhmosßou kai Rundschau des öffentlichen Dioikhtikoý Dikaßou und Verwaltungsrechts EDKA Epiqeþrhsh Dikaßou Rundschau des SozialverKoinwnikþn As—alßsewn sicherungsrechts EllDnh (gr. Zeitschr.) EllhnikÞ Dikaiosýnh Hellenische Justiz Armen. D DiDik (gr. Zeitschr.) DtA Armenüpouloò Dßkh DisikhtikÞ Dßkh Dikaiþmata tou Anqrþpou Abkürzungsverzeichnis XXXV Hellenische Tourismusorganisation Zeitschrift für Verwaltungsrecht Gemeinsame Ministerialentscheidung p.d. (zit. PVO) proedrikü diÜtagma Präsidialverordnung Nümoò kai Fýsh Gesetz und Natur NkF (gr. Zeitschr.)1 n.d. (zit. GVO) nomoqetikü diÜtagma Gesetzesverordnung NoB (gr. Zeitschr.) Nomikü BÞma Juristisches Tribunal PerDik (gr. Zeitschr.) PeribÜllon kai Dßkaio Umwelt und Recht StE Sumboýlio thò Epikrateßaò griechischer Staatsrat TAIPED Tameßo Aciopoßhshò IdiwtikÞò Kasse für die Verwertung Periousßaò tou Dhmosßou des privatrechtlichen Vermögens des öffentlichen Staates ToS (gr. Zeitschr.) To Sýntagma Die Verfassung FEK Fýllo E—hmerßdaò thò Griechisches Amtsblatt KubernÞsewò EOT Ellhnikoò Organismüò Tourismoý E—hmDD (gr. Zeitschr.) E—hmerßda Dioikhtikoý Dikaßou K.U.A. KoinÞ UpourgikÞ Apü—ash 1 Seit April 1994 als elektronische Zeitschrift zugänglich unter: http://www.nomos physis.org.gr. Vorbemerkung I. Umriss und Bedeutung der Thematik Dieses Werk befasst sich überwiegend mit der Problematik des überindividuellen Umweltrechtsschutzes in der deutschen, griechischen und europäischen öffentlichen Rechtsordnung am Beispiel der altruistischen Verbandsklage. Es besteht aus vier Teilen. In den ersten drei Teilen wird die Problematik des überindividuellen Umweltrechtsschutzes in den einzelnen Rechtsordnungen des deutschen (Teil 1), griechischen (Teil 2) und europäischen Rechts (Teil 3) analysiert. Jeder von diesen Teilen beinhaltet eine eigene Einleitung hinsichtlich des Untersuchungsgegenstands und des Stands der Diskussion.1 An dieser Stelle dagegen folgen allgemeine Vorbemerkungen hinsichtlich des Umrisses des in der vorliegenden Arbeit behandelten Themas sowie ihrer Methodik und Ziele. Der letzte Teil (Teil 4) enthält einen zusammenfassenden Rückblick auf die abgehandelte Thematik sowie einen Ausblick auf mögliche Entwicklungen in der Zukunft. Aufgrund des Umfangs dieser Arbeit ist sie in zwei Bände aufgeteilt. Band I befasst sich mit dem oben genannten Teil 1, während Band II die oben genannten Teile 2, 3 und 4 umfasst. Am Ende des Bandes II befindet sich das Literaturverzeichnis für die gesamte Arbeit. Unter dem Begriff „überindividueller Umweltrechtsschutz“ wird im Rahmen des hier zu untersuchenden Themas der gerichtliche Schutz umweltbezogener öffentlicher Interessen verstanden.2 Diese sind die öffentlichen Interessen, die die umweltbezogenen Belange der Allgemeinheit (etwa den Schutz der Umweltmedien wie Boden, Luft, Wasser, klimatische Bedingungen, Biosphäre)3 betreffen. Der Begriff „überindividueller Rechtsschutz“ betrifft die Interessen, die nicht auf ein Individuum beschränkt sind.4 Dieser Begriff dient somit der Abgrenzung zum „individuellen Rechtsschutz“, der den Rechtsschutz von rein subjektiven Interessen, also Interessen, die sich ausschließlich auf ein Individuum beschränken, umfasst (sog. Individualinteressen). 1 s. u. 1. Teil, Einleitung; 2. Teil, Einleitung; 3. Teil, Einleitung. Vor allem im zeitgenössischen pluralistischen Staatswesen ist allerdings immer wieder fraglich, was zu den öffentlichen Interessen gehört. Denn sie liegen nicht ein für allemal fest, sondern sie sind eher dem Wandel der Zeit unterworfen. Vgl. H. Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2011, § 1, Rn. 10; P. Häberle, Öffentliches Interesse als juristisches Problem, 2006, S. 32 ff., m.w. N. 3 Mehr zum Umweltbegriff s. u. 1. Teil, 1. Kap., D., II. 4 S. Schlacke, Überindividueller Rechtsschutz, 2008, S. 10, m.w. N. 2 2 Vorbemerkung Je nach Fall können sich die öffentlichen Interessen mit Individualinteressen ganz oder teilweise decken, sie können aber auch den Individualinteressen entgegenstehen. Dies geschieht häufig im Rechtsgebiet des Umweltrechts, wobei regelmäßig der Schutz von umweltbezogenen öffentlichen Interessen (etwa der Schutz der Flora und Fauna) mit der Durchsetzung von Wirtschaftsinteressen konkurriert. Demzufolge ist eine absolute Differenzierung zwischen privaten und öffentlichen Interessen abzulehnen. Überindividueller Rechtsschutz ist somit eher ein Komplementärmodell zum subjektiven Rechtsschutz, der durch überindividuelle Rechtsbehelfe auf die Beseitigung rechtlich oder faktisch bedingter Durchsetzungsschwächen nicht rein subjektiver Interessen abzielt.5 Im Vordergrund des Begriffs des „überindividuellen Umweltrechtsschutzes“ stehen also beeinträchtigte umweltrechtliche öffentliche Interessen, die der Allgemeinheit dienen und regelmäßig dem objektiven Recht zuzuordnen sind.6 Es muss beachtet werden, dass dieser Begriff Verfahrensgestaltungen nicht ausschließt, die für den Zugang zu Gerichten eine subjektive Rechtsverletzung voraussetzen, gleichwohl aber schwerpunktmäßig eine objektive und damit eine überindividuelle Rechtskontrolle bezwecken.7 Dazu gehören insbesondere Fallkonstellationen, bei denen der Kläger drittbetroffen ist, d.h., dass er von einem belastenden Verwaltungsakt, der Umweltgüter beeinträchtigt, faktisch betroffen ist, ohne aber Adressat dieses Verwaltungsaktes zu sein.8 Die Analyse des überindividuellen Umweltrechtsschutzes im deutschen Recht wird prinzipiell auf verwaltungsgerichtliche Klagemöglichkeiten (vor allem Anfechtungsklagen) von Drittklägern in Umweltangelegenheiten begrenzt. Andererseits beschränkt sich die Analyse der gleichen Thematik im griechischen Recht auf verwaltungsgerichtliche Klagemöglichkeiten (vor allem Aufhebungsklagen) von Dritten. Weitere Rechtsmittel wie Normenkontrolle oder Anordnung des sofortigen Vollzugs werden berücksichtigt, soweit sich für sie gesonderte Konsequenzen ergeben. Es muss unterstrichen werden, dass dem Referenzgebiet des nationalen und europäischen Umweltrechts gerade für die Entwicklung überindividueller Klagebefugnisse eine herausragende Bedeutung zukommt. Angesichts der Tatsache, dass das Umweltrecht grundsätzlich durch Rechtsnormen objektiven Charakters geprägt ist, gilt es als Prototyp eines Rechtsgebiets überindividueller Interessen und Rechte, zumal es für deren gerichtliche Durchsetzung prädestiniert ist. Dabei wirken im Sachgebiet Umweltrecht häufig voneinander unabhängige völkerrecht5 S. Schlacke, § 42 VwGO, in: K.-F. Gärditz (Hrsg.), VwGO-Komm., 2013, S. 247 ff., Rn. 1 ff., m.w. N. zu M. Capelletti, General Report, in: J. A. Jolowicz (Hrsg.), Public Interest Parties and the Active Role of the Judge in Civil Litigation, 1975, S. 22 ff. 6 W. Skouris, Verletztenklagen und Interessentenklagen im Verwaltungsprozess, 1979, S. 219. 7 S. Schlacke, Überindividueller Rechtsschutz, 2008, S. 10. 8 K.-F. Gärditz, § 42 VwGO, in: ders. (Hrsg,), VwGO-Komm., 2013, Rn. 74. I. Umriss und Bedeutung der Thematik 3 liche, unionsrechtliche und nationale Rechtsentwicklungen zusammen, die insgesamt auf die Einführung überindividueller Klagebefugnisse abzielen.9 Denn für einen effektiven überindividuellen Umweltrechtsschutz sind vor allem die umweltrechtlichen überindividuellen Klagebefugnisse bzw. Rechtsbehelfe maßgeblich.10 Da das Rechtsgebiet des Umweltrechts die längste öffentlich-rechtliche Tradition überindividueller Klagebefugnisse aufweist, auf dem spezielle Rechtsschutzformen und Rechtsschutzinstrumente (wie die hier zu untersuchende altruistische Verbandsklage) erkennbar werden, ähnelt es einem Laboratorium, in welchem die Grenzen des Umfangs des überindividuellen Rechtsschutzes ständig geprüft und verarbeitet werden.11 Denn die Rechtspraxis zeigt bisher, dass die Reichweite des überindividuellen Umweltrechtsschutzes nicht immer eindeutig festgelegt ist. Vielmehr hängt sie von der sich wandelnden Entwicklung des Rechts ab, die wesentlich von der Entwicklung der Technik und der Technologie beeinflusst und geprägt ist.12 Infolgedessen erweist sich die Bestimmung und Abgrenzung des überindividuellen Umweltrechtsschutzes im nationalen, unionalen und völkerrechtlichen Recht als besonders problematisch. Insbesondere in Rechtsordnungen, die sich für ein Individualrechtsschutzsystem entschieden haben (z. B. die hier zu untersuchende deutsche öffentliche Rechtsordnung), bleiben objektive umweltrelevante Rechte und Interessen, soweit deren Beeinträchtigung nicht auch subjektive Rechte und Interessen verletzt, weitgehend ohne gerichtlichen Schutz (Verletztenklagemodell). Denn die Kontrolle der Einhaltung objektiver Rechtsnormen obliegt in diesen Fällen der Exekutive und nicht der Judikative.13 Offensichtlich weisen die Umweltmedien unter dem bisher geltenden anthropozentrischen Verständnis des Rechts keine rechtliche Persönlichkeit auf. Sie können daher nicht klagebefugt sein.14 Aber auch in Rechtsordnungen (etwa der hier zu untersuchenden griechischen Rechtsordnung15), die dem Rechtsschutzmodell der objektiven Rechtskontrolle (Interessentenklagemodell) folgen, oder in Rechtsordnungen, die einem Mittelweg zwischen dem Modell des Individualrechtsschutzes und der objektiven Rechtkontrolle folgen (etwa die ebenfalls hier zu untersuchende unionale Rechts9 S. Schlacke, Überindividueller Rechtsschutz, 2008, S. 10. Ebd., S. 11. 11 Ebd., S. 20. 12 Vgl. u. a. D. Murswiek, Die staatliche Verantwortung für die Risiken der Technik, 1985, S. 71 ff.; W. Berg, JZ 1985, S. 401 ff.; ders., GewArch 1978, S. 281 ff.; S. Schaltegger/R. Frey, ZfU 2001, S. 341 ff. 13 Mehr zum Individualrechtsschutzsystem der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung s. u. 1. Teil, 1. Kap., B. ff. 14 Vgl. u. a. M. Kloepfer, Anthropozentrik, Freiheit und Umweltschutz in rechtlicher Sicht, 1995, S. 24 ff. 15 Mehr dazu s. u. 2. Teil, 1. Kap., A. ff. 10