Invalidität - Das leistet der ADAC Unfallschutz

Joggerin mit Prothese - Invalidität Unfallversicherung ADAC

Was ist Invalidität?

Bei einer Unfallversicherung spricht man von Invalidität, wenn nach einem Unfall ein Schaden zurückbleibt, der Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt.
Eine Beeinträchtigung gilt als dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht zu erwarten ist. Sie muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums (beim ADAC Unfallschutz Basis innerhalb von 15 Monaten, beim ADAC Unfallschutz Exklusiv innerhalb von 18 Monaten) nach dem Unfall eingetreten sein.

Spätestens innerhalb eines definierten Zeitraums (beim ADAC Unfallschutz Basis innerhalb 18 Monaten, beim ADAC Unfallschutz Exklusiv innerhalb 24 Monaten) nach dem Unfall muss die Invalidität von einem Arzt in Textform festgestellt worden sein.


Was ist eine Invaliditätsleistung

Führt die Unfallverletzung der versicherten Person zu einer Invalidität,  besteht ein Anspruch auf Invaliditätsleistung von der Unfallversicherung.
Beim ADAC Unfallschutz muss die Invaliditätsleistung innerhalb von 18 Monaten (Produktlinie Basis) bzw. 24 Monaten (Produktlinie Exklusiv) nach dem Unfall geltend gemacht werden.
Bei der Invaliditätsleistung handelt es sich um eine finanzielle Leistung, bei der die Leistungshöhe bestimmt wird durch:

  • die gewählte Versicherungssumme,
  • den Invaliditätsgrad bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung,
  • die gewählte Progression.
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Invaliditätsleistung bei bestimmten Berufen

Üben Sie einen Beruf der Berufsgruppe B (Berufsgruppenübersicht, 56,66 KB) aus, wird bei einem berufsbedingten Unfall die Invaliditätsleistung zu 70 Prozent ausbezahlt. Alle anderen Leistungen (außer Todesfallleistung) werden zu 100 Prozent ausbezahlt. Bei einem Freitzeitunfall werden alle Leistungen zu 100 Prozent ausbezahlt. 

Welche Versicherungssumme ist die Richtige?

Für Ihre finanzielle Absicherung ist die Versicherungssumme bei Invalidität entscheidend. Wenn ein schwerer Unfall eintritt, sollte die ausbezahlte Summe folgende Kosten decken:
  • Ihre monatlichen Lebenshaltungskosten
  • Umzugskosten bzw. Umbaumaßnahmen an Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder Ihrem Auto

Beim ADAC Unfallschutz haben Sie die Wahl zwischen vier verschiedenen Versicherungssummen:
50.000 €, 75.000 €, 100.000 € oder 150.000 €.

Um bei schwerwiegenderen gesundheitlichen Dauerfolgen eine noch höhere Leistung zu erhalten, können Sie diese Summen durch eine Progression (siehe unten) noch einmal vervielfachen.



Wie wird der Invaliditätsgrad bestimmt?

Der Invaliditätsgrad richtet sich nach dem Wert, der in der Gliedertaxe aufgeführt ist. Sie ist Basis der Leistung in der privaten Unfallversicherung. Die Gliedertaxe beschreibt die körperliche Beeinträchtigung in Prozent. Die Prozentzahl ist davon abhängig, welches Körperteil oder Sinnesorgan wie stark eingeschränkt ist.

Je höher der Invaliditätsgrad, desto größer ist der ausbezahlte Entschädigungsbetrag (prozentualer Anteil der gewählten Versicherungssumme).
Grundlage ist die die ärztlich festgestellte Invalidität.

Gliedertaxen und Invaliditätsgrade können variieren und unterscheiden sich teilweise bei den privaten Unfallversicherungen. So kann der Verlust einer Hand bei einem Anbieter mit 55 % berechnet werden, während ein anderer eine Bemessung von 70 % heranzieht.

Wie sieht die Gliedertaxe beim ADAC Unfallschutz aus?

Zoom-In
Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe - Unfallversicherung ADAC
Gliedertaxe ADAC Unfallschutz
Die Gliedertaxe gibt die Prozentwerte an, die für den Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen angesetzt werden.

Beim ADAC Unfallschutz werden die Prozentwerte je nach abgeschlossener Produktlinie unterschieden. In der Produktlinie Exklusiv fallen die Werte in der Gliedertaxe zum Teil deutlich höher aus als beim Unfallschutz Basis.

Wirken bestehende Krankheiten an den Unfallfolgen mit, so wird von Mitwirkung gesprochen. Der Mitwirkungsanteil verringert den Invaliditätsgrad. Beträgt der Anteil der Mitwirkung weniger als 50%, so verzichtet der ADAC Unfallschutz auf die Kürzung.

Sind mehrere Körperteile betroffen, werden die Prozentsätze addiert (bis max. 100%). 
Für Körperteile oder Sinnesorgane, die in der Gliedertaxe nicht genannt sind, ist die Einschränkung der körperlichen oder geistige Leistungsfähigkeit entscheidend. Diese wird ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten ermittelt.
 

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 ADAC Unfallschutz leistet bereits ab 1% Invaliditätsgrad

Auch kleinere Beeinträchtigungen nach einem Unfall können im Alltag Beschwerden verursachen. Deshalb gibt es beim ADAC Unfallschutz bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1 % eine Invaliditätsleistung.

Was bedeutet Progression?

Eine hohe Progression sichert Ihnen ein extra großes Polster bei schweren Verletzungen – also dann, wenn es wirklich darauf ankommt!

Ohne Progression besteht die Leistung lediglich aus der sogenannten Grundsumme. Durch die Progression erhöht sich die Grundsumme dann überproportional um einen bestimmten % Satz, abhängig vom Invaliditätsgrad.
Beim ADAC Unfallschutz greift die Progression schon ab dem niedrigen Invaliditätsgrad von 26 Prozent.

Welche Progression ist die Richtige?

Beim ADAC Unfallschutz haben Sie in den Tarifen Erwachsener (18-65 Jahre) und Kind (0-17 Jahre) die Wahl zwischen einer Progression von:

225%
350%
oder
500 %.

Im Tarif Senior (über 66 Jahre) ist keine Progression abschließbar.

Die Progressionstabelle zeigt, dass sich die Versicherungsleistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad überproportional erhöht. 

Mit dem Invaliditätsgrad auf der x-Achse und der entsprechenden Kurve der im Vertrag gewählten Progression kann auf der y-Achse der Berechnungssatz in % für die erhöhte Versicherungssumme abgelesen werden.


Was bedeutet das im Einzelnen?


  • Bis zu einem Invaliditätsgrad von 25 % erstatten wir den entsprechenden Prozentsatz
    der Versicherungssumme.
  • Jedes zusätzliche Prozent des Invaliditätsgrades zwischen 26% und 79% erhöht den Berechnungssatz der Versicherungssumme.
  • Ab einem Invaliditätsgrad von 80% wird bei einer Progression
    von 225% das 2,25-fache / 350% das 3,5-fache, / 500% das 5-fache
    der Versicherungssumme ausbezahlt.

Wer z.B. eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart hat und durch einen Unfall eine Invalidität von 50 % erleidet, würde ohne Progression eine Invaliditätsleistung von 50.000 € ausbezahlt bekommen.  Bei einer gewählten Progression von 350% beträgt der Berechnungssatz laut Progressionstabelle dann aber 100% und 100.000 € werden ausbezahlt.

Wie ändert sich die Versicherungssumme mit Progression? 

Grundsumme 50.000 € 75.000 €

mit Progression 225 %*

112.500 €

168.750 €

mit Progression 350 %*

175.000 €

262.500 €

mit Progression 500 %*

250.000 €

375.000 €

*hier ist vorausgesetzt, dass der Invaliditätsgrad 80% oder mehr beträgt. Bei einem niedrigeren Invaliditätsgrad als 80% reduziert sich die %-Zahl gemäß Progressoinstabelle


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Progression beim ADAC Unfallschutz - Was ist besonders?


  • Progression startet bereits ab 26 Prozent: 
    Beim ADAC Unfallschutz greift die Progression bereits ab dem relativ niedrigen Invaliditätsgrad von 26 %. Das heißt: Schon für geringe Dauerfolgen erhalten Sie somit höhere Leistungen!
  • Volle Progression ab 80 Prozent: 
    Auch bei schweren Verletzungen sind Sie besonders gut abgesichert. Denn bereits ab 80 Prozent Invalidität greift der volle %-Satz der Progression und Sie erhalten somit die höchst mögliche Auszahlung Ihrer gewählten Kombination aus Versicherungssumme und Progression.

Leistungsbeispiele Invalidität



Laura S. (31) Marketing-Managerin und frischgebackene Wohnungsbesitzerin

Um die Mietkostenfalle im Alter zu umgehen, hat Laura eine Eigentumswohnung erworben. Bei Renovierungsarbeiten stürzt sie von der Leiter und verletzt sich schwer.
Dem Krankenhausaufenthalt folgt eine mehrwöchige Reha. Nach schweren Heilungskomplikationen verbleibt eine Invalidität von 40%.
Laura hat Glück im Unglück, denn durch Ihren ADAC Unfallschutz Exklusiv im Tarif Erwachsener ist sie gut abgesichert.


Sie erhält neben
Krankenhaustagegeld und Übergangsleistungen auch eine gute Invaliditätsleistung. So kann sie zumindest die  finanzielle Belastungen auffangen.

Laura S. hat einen ADAC Unfallschutz mit einer Versicherungssumme von 150.000 € und einer Progression von 225 % abgeschlossen.
Mit einem Invaliditätsgrad von 40% würde Laura eine Invaliditätsleistung von 60.000 € erhalten. 
Mit ihrer gewählten Progression von 225% erhält Laura jedoch eine größere Summe. Bei einer 40%igen Invalidität ergibt sich laut Progressionstabelle ein Berechnungssatz von 55% der Versicherungssumme. Somit erhält eine Invaliditätsleistung von 82.500 €.

Hätte Laura S. eine Progression von 350% vereinbart, hätte Sie eine Invaliditätsleistung von 105.000 € (Berechnungssatz 70%) erhalten, bei einer Progression von 500% sogar die komplette Versicherungssumme in Höhe von 150.000 € (Berechnungssatz 100%).




Thomas R. (38), Projektmanager und begeisterter Skifahrer.


Bei einem Skiwochenende in den bayerischen Alpen stürzt Thomas und zieht sich einen Kreuzbandriss im Knie sowie eine Meniskusverletzung zu.
Auf die Operation mit mehrtägigem Krankenhausaufenthalt und die anschließende Physiotherapie folgt eine mehrwöchige Sporttherapie.

Für Thomas ist es beruhigend, zu wissen, dass sein ADAC Unfallschutz Exklusiv im Tarif Erwachsener ihm in dieser Zeit mit finanzieller Unterstützung und kompetenter Beratung zur Seite steht.

Neben dem Krankenhaustagegeld und den Kosten für eine Sporttherapie erhält Thomas eine gute Invaliditätsleistung:

Er hat einen ADAC Unfallschutz mit einer Versicherungssumme von 100.000 € und einer Progression von 350 % abgeschlossen. Gemäß medizinischer Bewertung ergibt sich bei Thomas' Kreuzbandriss ein Invaliditätsgrad von 18%. Die Progression greift hier noch nicht.

Trotzdem bekommt Thomas R. eine ansehnliche Invaliditätsleistung von 18.000 € ausgezahlt.





Was muss ich noch zu Invalidität und Invaliditätsleistung wissen?

Bei welchen Berufsgruppen wird die Leistung gekürzt?

Wenn die versicherte Person einen Beruf hat, in dem sie überwiegend körperlich
arbeitet, mit ätzenden, giftigen, leichtentzündlichen oder explosiven Stoffen zu tun
hat, im Vollzugsdienst bei der Feuerwehr, Polizei, bei der Bundespolizei arbeitet
oder Soldat ist (Berufsgruppe B), wird bei einem berufsbedingten Unfall die errechnete
Invaliditätsleistung zu 70 % ausbezahlt.

(Bitte beachten Sie dazu die Beispiele
in der Berufsgruppenübersicht auf Seite 10 in den Versicherungsbedigungen.)

Ein Berufsunfall liegt vor, wenn sich
der Unfall während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignet hat. Unfälle
auf dem Weg zur oder von der Arbeit sind hiervon nicht betroffen.

Wie berechnet sich die Invalidität bei teilweiser Funktionsunfähigkeit und Teilverlust?

Ein Unfall kann eine teilweise Funktionsbeeinträchtigung hervorrufen. Diese kann sich beispielsweise durch verletzte Nerven äußern, die einen Arm teilweise funktionsunfähig machen. In diesem Fall wird der vollständige Invaliditätsgrad nicht anerkannt.


Die Prozentzahl der Invalidität berechnet sich dann anhand eines medizinischen Gutachtens, das von einem Arzt angefertigt wird. Stellt dieser fest, dass der Arm zu 20 % beeinträchtigt ist, werden laut ABU-Gliedertaxe 20 % von 70 % berechnet.


Dies ergibt einen Invaliditätsgrad von 14 %.
Für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane
gelten ausschließlich folgende feste Invaliditätsgrade der Gliedertaxe:


Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung wird der entsprechende Teil des jeweiligen
Prozentsatzes berechnet.

Wie berechnet sich der Invaliditätsgrad, wenn mehrere Körperteile betroffen sind?

Die Prozentzahlen der betroffenen Körperteile werden zusammengerechnet. Eine Invalidität kann allerdings maximal 100 Prozent betragen und nicht mehr.


Sind durch den Unfall mehrere Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, werden die jeweiligen Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden aber nicht berücksichtigt.

Was ist mit Beeinträchtigungen, die nicht in der Gliedertaxe eingetragen sind

Für Körperteile, Organe oder Sinnesorgane, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, richtet sich die Berechnung der Invalidität danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist.

Maßstab ist eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts. Die Bemessung erfolgt nach medizinischen Gesichtspunkten. Ein ärztliches Gutachten ist hier maßgebend für den Prozentsatz der Invalidität.


Sind Körperteile oder Sinnesorgane nicht in der Tabelle aufgeführt, gilt: Der Invaliditätsgrad
bemisst sich danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige
Leistungsfähigkeit insgesamt
beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische
Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Wann spricht man von Vorinvalidität?

Eine Vorinvalidität besteht, wenn Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt waren. Die Vorinvalidität wird in der gleichen Weise berechnet wie der Invaliditätsgrad. Der Invaliditätsgrad wird um diese Vorinvalidität gemindert.