Offenbar Einigung über Spezialärzte

Die Spezialärzte sollen es künftig richten - vor allem bei seltenen und schwierigen Krankheiten. Die Länder laufen Sturm gegen die Pläne, sie fürchten eine Kostenexplosion. Nun gibt es offenbar einen neuen Kompromiss - die Hausärzte werden aber nicht erwähnt.

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Hoher Besuch am Eröffnungstag: EU-Gesundheitskommissar John Dalli (l.) besucht den Gemeinschaftsstand Nordrhein-Westfalen.

Hoher Besuch am Eröffnungstag: EU-Gesundheitskommissar John Dalli (l.) besucht den Gemeinschaftsstand Nordrhein-Westfalen.

© Messe Düsseldorf / ctillmann

DÜSSELDORF (iss). Der gesamte Bereich der ambulanten Operationen wird aus dem Bereich der künftigen spezialfachärztlichen Versorgung ausgespart bleiben und wie bisher im Paragraf 115b Sozialgesetzbuch V geregelt.

Das hat der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn bei der Eröffnung des 34. Deutschen Krankenhaustages auf der Medica in Düsseldorf angekündigt.

Das sei der erste Schritt, um eine Mengensteigerung im neuen Leistungsbereich zu verhindern, sagte Spahn. "Wir nehmen die entsprechenden Bedenken der Länder ernst."

Kooperationen sollen gelockert werden

Grundsätzlich werde es dabei bleiben, dass bei der spezialfachärztlichen Versorgung - dieser Begriff soll im Gesetz den bisher vorgesehenen der spezialärztlichen Versorgung ersetzen - die Leistungen ohne Abstaffelung und Mengenbegrenzungen und zu festen Beträgen erbracht werden können.

Lockern wolle die Bundesregierung die Regelung zu den bislang zwingend vorgesehenen Kooperationsvereinbarungen zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten im Bereich der Onkologie.

Wenn die Klinik keine kooperationswilligen Ärzte finde, dann müsse auch ein Abweichen möglich sein.

Mit den neuen Regelungen sei im Beratungsverfahren zum Paragrafen 116b ein Kompromiss gelungen, sagte Spahn. "Wir haben die Tür aufgestoßen in einen neuen Bereich."

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