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Umsatzsteuer: Neues von der Pauschalierung

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Redaktion agrarheute, agrarheute
am Mittwoch, 10.03.2021 - 11:40

Der Gesetzgeber hat die Regeln zur Umsatzsteuerpauschalierung überarbeitet. Für Landwirte kann das erhebliche Veränderungen bedeuten. Wir zeigen, was Sie bei der Planung für 2022 im Hinterkopf haben sollten.

Tabelle und Rechenbeispiel Umsatzsteuerpauschalierung landwirtschaftliche Betrieb

In Sachen Umsatzsteuer hat der Gesetzgeber die Karten neu gemischt. Rund 10.000 Betriebe werden ab 2022 von der Umsatzsteuerpauschalierung in die Regelbesteuerung wechseln müssen.

Der Schritt war notwendig, weil die EU-Kommission die Pauschalierung der Umsatzsteuer für landwirtschaftliche Betriebe moniert hat. Vom nächsten Jahr an sollen diese Option nur noch Betriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 600.000 Euro haben.

Doch der Kompromiss und die Umstellung auf Regelbesteuerung bietet auch Chancen, etwa für Betriebe, bei denen große Investitionen anstehen. Dann können sie den Vorsteuerabzug geltend machen.

Welche Art der Besteuerung ist die beste?

Die Hintergründe zur Umsatzsteuerpauschalierung und Regelbesteuerung: 

  • Ab 2022 können nicht mehr alle Betriebe die Umsatzsteuerpauschalierung nutzen.
  • Ist der Umsatz zu hoch, muss in die Regelbesteuerung gewechselt werden.

Welche Art der Besteuerung für Sie die beste ist und wann die Umsatzsteuerpauschalierung aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll ist, erfahren Sie im Beitrag in der digitalen Ausgabe von agrarheute. Wir haben das für Sie beispielhaft durchgerechnet und geben einen Überblick über die Vor- und Nachteile. 

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