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Wissenswertes zur Kapitalertragssteuer in der Schweiz

In der Schweiz müssen private Anleger:innen keine Kapitalertragssteuer zahlen, wenn sie mit Aktiengeschäften oder Anleihen Gewinne machen oder Zinserträge erhalten. Mehr dazu liest du hier.
Eine Person liegt auf einem Sofa und hat ein Smartphone in den Händen, dessen Bildschirm Aktienkursverläufe zeigt.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
In der Schweiz wird für private Anleger:innen keine spezifische Kapitalertragssteuer erhoben, sofern gewisse Kriterien erfüllt sind. Stattdessen besteuert der Staat Kapitalerträge in der Regel als Einkommen. Kapitalerträge, die beispielsweise aus Kursveränderungen bei Aktien resultieren, werden gar nicht besteuert. Alles Wesentliche zu dem Thema erfährst du hier.
  1. Das ist die Kapitalertragssteuer
  2. Keine Kapitalertragssteuer in der Schweiz für Privatanleger:innen
  3. Kapitalerträge erhöhen die Einkommenssteuer
  4. Quellensteuer in der Schweiz für deutsche Anleger:innen
  5. Vorteilhaftes Steuergesetz für Anleger:innen in der Schweiz
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das ist die Kapitalertragssteuer

Kapitalertragssteuer wird in vielen Ländern auf die Erträge aus Kapitalanlagen erhoben. Dabei handelt es sich um Gewinne, die Anleger:innen erzielen, wenn sie Zinsen oder Dividenden erhalten oder Aktien und andere Wertpapiere zu einem höheren Preis als den Kaufpreis verkaufen. Die Steuer wird also fällig, wenn Anleger:innen Erträge aus Geldanlagen erwirtschaftet haben.

Manchmal werden die Begriffe Kapitalertragssteuer und Abgeltungssteuer synonym verwendet. Der Unterschied der Begrifflichkeiten liegt in der Art der Abführung: Wird die Steuer nicht automatisch ans Finanzamt abgeführt, wird sie Kapitalertragssteuer genannt. Behält die Bank oder der Anlagenanbieter die Steuer für die Kapitalerträge direkt ein, ist sie direkt abgegolten, wird als Abgeltungssteuer bezeichnet.

Die Höhe der Abgaben variiert je nach Staat und ist in einigen Ländern von der Art der Kapitalanlage abhängig. Der Steuersatz kann auch progressiv sein, also mit steigenden Einkommen aus Kapitalanlagen zunehmen.

In Deutschland liegt der Steuersatz pauschal bei 25 Prozent der erzielten Kapitalerträge. Zusätzlich werden gegebenenfalls Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und Kirchensteuer erhoben. Haben Anleger:innen einen Freistellungsauftrag gestellt, brauchen sie – Stand 2023 – Erträge bis 1.000 Euro pro Jahr nicht besteuern.

Keine Kapitalertragssteuer in der Schweiz für Privatanleger:innen

Die Schweiz gehört zu den Ländern, die bei privaten Anleger:innen keine spezifische Kapitalertragssteuer erheben. Um als Privatanleger:in zu gelten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Diese Kriterien sind für die Finanzämter grobe Richtlinien, sie haben einen Ermessensspielraum. So kann es sein, dass Investor:innen eine der Kriterien nicht erfüllen, aber als private Anleger:innen eingestuft werden.

Quick-Info: Kapitalertragssteuer in ausgewählten Ländern

Die Höhe der Kapitalertragssteuer variiert von Land zu Land teils erheblich – auch innerhalb der EU. Einige Beispiele (Stand 2022):
  • Belgien: 30 Prozent
  • Schweden: 30 Prozent
  • Portugal: 28 Prozent
  • Österreich: 25 bis 27,5 Prozent
  • Italien: 26 Prozent
  • Polen: 19 Prozent
  • Spanien: 19 Prozent
  • Niederlande: 15 Prozent (keine Steuer auf Zinsgewinne)
  • Frankreich: 12,8 Prozent
Quelle: Bundesfinanzministerium

Kapitalerträge erhöhen die Einkommenssteuer

Auch wenn in der Schweiz keine Kapitalertragssteuer erhoben wird, landen Erträge aus Kapitalgewinnen nicht eins zu eins auf dem Konto der Anleger:innen. 35 Prozent werden als Verrechnungssteuer zunächst einbehalten, mit der Steuererklärung später allerdings zurückerstattet. Diese Erträge erhöhen die Einkommenssteuer.

Wer also beispielsweise eine Dividende in Höhe von 1.000 Schweizer Franken erhält, muss diesen Betrag zu Steuerzwecken dem Einkommen hinzurechnen. Es gibt aber eine Ausnahme: Handelt es sich bei der Dividende um eine Ausschüttung aus Kapitalreserven, gilt diese als steuerfreier Kapitalgewinn, der nicht unter die Einkommenssteuer fällt.

Die Schweiz unterscheidet zudem Kapitalerträge und Kapitalgewinne. Kapitalgewinne umfassen die Kursgewinne, die mit Wertpapieren – in der Schweiz auch Wertschriften genannt – erzielt werden. Und diese sind gänzlich steuerfrei.

Quellensteuer in der Schweiz für deutsche Anleger:innen

Die oben erwähnten Regelungen beziehen sich auf Bürger:innen der Schweiz. Investieren deutsche Anleger:innen im Alpenland, müssen sie auf Kapitalerträge eine Quellensteuer in Höhe von 35 Prozent entrichten. Theoretisch würden dann, gemäß deutschen Steuerregeln, für sie noch 25 Prozent Abgeltungssteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällig.

Aber dank dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz können deutsche Anleger:innen die Schweizer Steuern zum Teil zurückfordern. Das Abkommen sieht allerdings eine Obergrenze von 15 Prozent vor: Nur auf diesen Betrag lässt sich die Steuerlast senken. Die sich so ergebende Differenz von 20 Prozent können deutsche Anleger:innen mit einigem bürokratischen Aufwand zurückfordern.

Good to know: Schweizer Valorennummer

In der Schweiz dient die Valorennummer, kurz VALOR, als Identifikationsnummer für börsennotierte Wertpapiere. Sie besteht Stand 2023 aus acht Ziffern und wird fortlaufend vergeben, wobei jedes neue Wertpapier einfach die nächste Nummer in der Reihe erhält. In Deutschland ist die WKN als Identifikationscode für Wertpapiere gebräuchlich.

Vorteilhaftes Steuergesetz für Anleger:innen in der Schweiz

Die Schweiz hat für private Anleger:innen sehr vorteilhafte Steuergesetze. Auf Kapitalerträge wie Dividenden werden zwar 35 Prozent als Verrechnungssteuer direkt an den Staat entrichtet, dieser Anteil lässt sich mit der Steuererklärung jedoch zurückerstatten. Somit unterliegen Kapitalerträge in der Schweiz lediglich der Einkommenssteuer. Kapitalgewinne, beispielsweise aus Wertsteigerungen von Aktien, sind hingegen gänzlich steuerfrei.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Kapitalertragssteuer in der Schweiz?
Als Privatanleger:in zahlst du in der Schweiz keine Kapitalertragssteuer. Auf Kapitalerträge wird Verrechnungssteuer einbehalten, die Anleger:innen sich mit der Steuererklärung zurückerstatten lassen können. Die Erträge aus Kapitalanlagen werden zum Einkommen hinzugerechnet, das dann besteuert wird.

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