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Informationen Beantragung Schülerfahrkarte Schuljahr 2024/2025

16. 02. 2024

Was ist neu?
Ab dem Schuljahr 24/25 wird für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg ein neues einheitliches Online-Verfahren (OLAV) zur Beantragung von Schülerfahrkarten eingeführt.


Das Verfahren wird für den Kreis Schleswig-Flensburg zum SJ 24/25 durch die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg übernommen. Die Antragstellung kann ab Mai 2024 online unter www.ticket-olav.de erfolgen (vorher können noch keine Anträge gestellt werden. Sie werden rechtzeitig über die Schule bzw. die lokalen Medien über den genauen Starttermin informiert).


Was gilt für die Ausgabe von Schülerfahrkarten ab dem Schuljahr 24/25?
Durch die Verfahrensumstellung, ist für jedes Schulkind ein neuer Antrag auf eine Schülerfahrkarte zu stellen. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, die bereits im Schuljahr 23/24 eine Fahrkarte erhalten haben sowie für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2024/25 eingeschult werden.


Für die ab Mai 2024 mögliche Antragstellung benötigen Sie ein digitales Passfoto vom Schulkind (ein biometrisches Bild ist nicht erforderlich).


Um die Fahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn 24/25 in der Schule zu erhalten, muss der Antrag bis spätestens zum 30.06.2024 online gestellt worden sein. 

 

Wer ist berechtigt, eine Schülerfahrkarte über OLAV zu erhalten?

Auf Antragstellung wird einem Schulkind mit Wohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg eine Schülerfahrkarte bewilligt, wenn es sich bei der zu besuchenden Schule um eine allgemeinbildende öffentliche Schule handelt, bei der eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird und zudem die nächstgelegene Schule der Schulart nicht im Wohnort liegt und eine Entfernung von der Wohnadresse des Schulkindes von mehr als 2 km bei den Jahrgangstufen 1-4 bzw. 4 km bei den Jahrgangstufen 5-10 aufweist. Als Entfernung gilt der verkehrsübliche Weg von der spezifischen Wohnadresse des Schulkindes bis zur Adresse der nächstgelegenen Schule der Schulart. Die Ermittlung der Entfernung erfolgt ausschließlich über das von der Zentralen Stelle eingesetzte Tool der Software OLAV. Schülerinnen und Schüler die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (z.B. Jahrgangsstufen 11-13, Vollzeitbeschulung an öffentlichen Berufsschulen, Entfernungen unterhalb der Kilometergrenzen und Beschulung an Schulen in freier Trägerschaft), können ggf. unter Zahlung eines Eigenanteils eine vergünstigte Fahrkarte erhalten.
 

Wie geht es weiter?
Der Kreis und die Schulträger werden ab April weitere Informationen zum neuen Verfahren, über die Gruppe der berechtigten Schülerinnen und Schüler, über mögliche Zuzahlungen sowie den genauen Startzeitpunkt der Antragstellung veröffentlichen. Bis dahin bitten wir um Geduld.

 

 gemeinsames Schülerfahrkartenverfahren 

 

Bild zur Meldung: Informationen Beantragung Schülerfahrkarte Schuljahr 2024/2025