Strafbefehl: Einspruch zurücknehmen?

Strafbefehl: Einspruch zurücknehmen

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Die gute Nachricht vorweg: der Einspruch gegen einen Strafbefehl kann jederzeit zurückgenommen werden. Dieses Recht ist ausdrücklich in §411 Abs. 3 StPO geregelt: ,, (…) der Einspruch kann bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurückgenommen werden.“ Wenn es nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl zu einer Hauptverhandlung kommt, kann der Einspruch noch bis kurz vor dem Zeitpunkt zurückgenommen werden, wenn der Richter das Urteil spricht. Theoretisch kann die Rücknahme in letzter Sekunde erfolgen.

Staatsanwalt hat manchmal ein Wörtchen mitzureden

Es gibt aber eine Einschränkung zu beachten: Hat die mündliche Verhandlung einmal begonnen, so ist die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich, das folgt aus §411 Abs. 3 S. 2  in Verbindung mit §303 StPO. Für gewöhnlich wird die Zustimmung erteilt. Der Staatsanwalt wird seine Zustimmung nur dann verweigern, wenn die angeklagte Tat plötzlich in einem gänzlich anderen Licht erscheint und der ursprüngliche Strafbefehl somit nicht mehr tat- und schuldangemessen ist.

Vor dem Beginn der Hauptverhandlung sollte daher durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht genommen werden. Erst dann lässt sich einschätzen, ob der Einspruch wirklich sinnvoll ist. Falls Ihr Strafverteidiger zu dem Ergebnis gelangt, dass die Gefahr der Verschlechterung größer ist als die Chance auf ein milderes Urteil, ist jetzt die Zeit gekommen, den Einspruch zurückzunehmen. Bevor die Hauptverhandlung begonnen hat, kann der Einspruch jederzeit zurückgenommen werden, auf die Zustimmung durch die Staatsanwaltschaft kommt es nicht an.

Auch der Richter versucht zu beeinflussen

Auch ein Strafrichter ist nur ein Mensch. Wenn es beim Strafbefehl bleibt, fällt für den Richter keine weitere Arbeit an. Wird der Einspruch gegen den Strafbefehl wieder zurückgezogen, so muss er kein Urteil verfassen. Aus dieser Perspektive ist es sicherlich verständlich, dass der Richter im Einzelfall versucht, den Angeklagten zu motivieren, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Erfahrungsgemäß geschieht dies am ehesten, wenn der Angeklagte ohne Anwalt auftritt. Der Richter wird erörtern, dass es bei einer Verurteilung auch schlimmer kommen könne.

Einspruchsrücknahme und dann?

Wird der Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen, so wird der Strafbefehl rechtskräftig. Die Geldstrafe muss bezahlt werden, bei Nichtzahlung steht eine Ersatzfreiheitsstrafe an.

Sie wissen nicht so recht, ob Sie ihren Einspruch zurücknehmen sollen? Rechtsanwalt Luft soll sich um alles kümmern, von der Akteneinsicht, Einspruchsprüfung, Einspruchseinlegung und Verteidigung in der Hauptverhandlung? 

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