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Schmerzensgeld einfordern – Wann und wie kann ich das tun?

Mann hält Kreditkarte in der Hand und hält sich den Nacken

Schmerzensgeld einfordern kann man als Form von Schadenersatz nach einer Körperverletzung. Jedoch müssen dabei einige Voraussetzungen erfüllt sein, um Schadenersatzansprüche geltend machen zu können. 

Ein Schadenersatz wegen Körperverletzung ist ein komplexer Bereich im Schadenersatzrecht. In diesem Beitrag wollen wir alle wichtigen Fragen rund um das Thema Schmerzensgeld beantragen beantworten.

Dabei geht es besonders um Fragen wie: Wann kann ich Schmerzensgeld einfordern? Wer zahlt das Schmerzensgeld? Wie berechnet sich die Schadenersatz Höhe? Gibt es eine Schadenersatz Verjährung?

Inhaltsverzeichnis

Wann entstehen Schadenersatzansprüche bei denen ich Schmerzensgeld beantragen kann?

Häufig müssen die Geschädigte nach einem Unfall oder einer anderen Körperverletzung Schmerzen und ggf. Operationen erleiden. Dabei werden in manchen Fällen sogar die Lebensverhältnisse des Geschädigten nachhaltig beeinträchtigt.

Behinderungen, Narben oder auch psychische Störungen können langfristige Folgen haben. Wurde das Leid durch eine dritte Person zugeführt, will der Geschädigte häufig ein Schmerzensgeld einfordern. Die Frage: Wie bekomme ich Schmerzensgeld? ist nicht einfach beantwortet, den vor dem Schmerzensgeld beantragen sind eine Reihe von Voraussetzungen zu prüfen.

Der Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld

Bevor man ein Schmerzensgeld beantragen kann, muss zunächst auch der Anspruch bestehen. Dabei ist das Schmerzensgeld ein Spezialfall in der Schadensregulierung.

Generell  verlangt das österreichische Recht, dass jemand, der  einer anderen Person einen Schaden zufügt, dieser auch den Schaden ersetzen muss. Dabei kann ein materieller Schadenersatz (Sach- oder Vermögensschaden) in einer Reparatur oder in einer Zahlung in Geld bestehen.

Jedoch ist dies bei immateriellen Schäden anders. Kam es z.B. zu einer Körperverletzung, geht es nicht nur darum, die finanziellen Schäden auszugleichen. Beim Schmerzensgeld einfordern gilt eine sogenannte Genugtuungsfunktion, die den Geschädigten nicht nur für einen Vermögenschaden, sondern für das erlittene Leid entschädigen soll.

Kausalität und Verschulden

Ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dabei muss erst einmal der Schädiger bekannt sein. Außerdem muss es einen kausalen Zusammenhang zwischen der Verletzung und dem schädigendem Ereignis geben. Hierbei muss feststehen, dass eine Körperverletzung vom Schädiger herbeigeführt wurde.

Zusätzlich muss nach ABGB ein bestimmtes Maß an Verschuldung vorliegen, um Schadenersatz beantragen zu können. Dabei muss der Schädiger vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt und dadurch den immateriellen Schaden verursacht haben.

Beweisführung

Um einen Schadenersatzanspruch geltend machen zu können und auch ein Schmerzensgeld einfordern zu können, trifft den Geschädigten die Beweislast. Dabei muss der Geschädigte stets den Beweis erbringen, dass er unverschuldet geschädigt wurde. 

Außerdem muss er das vorsätzliche oder fahrlässige Verschulden des Schädigers nachweisen können. Hierbei muss er beweisen, dass es zwischen dem erlittenen Schaden und der Handlung des Schädigers einen direkten oder indirekten kausalen Zusammenhang gibt. Allerdings gilt dies nicht nur für den offensichtlichen Schaden, sondern auch für die Folgeschäden.

Der immaterielle Schaden

Der Schmerzensgeldanspruch ergibt sich direkt aus den Bestimmungen des § 1326 ABGB, der direkt das Schmerzensgeld anspricht. Dort heißt es:

„Wer jemanden an seinem Körper verletzt, bestreitet die Heilungskostendes Verletzten, ersetzt ihm den entgangenen und künftig entgehenden Verdienstund bezahlt ihm ein angemessenes Schmerzensgeld. In Bezug auf  den immateriellen Schaden kann dies eine Verletzung

  • des Körpers,
  • der Gesundheit,
  • der Freiheit und
  • der sexuellen Selbstbestimmung sein.

Dies umschließt neben den körperlichen Verletzungen ganz besonders auch seelische Schmerzen, die infolge eines Unfalls oder einer anderen Körperverletzung auch als langfristige Folgeschäden entstehen können (Schmerzensgeld psychische Schäden). Dabei unterscheidet man drei verschiedene Schmerzgruppen:

  • Akzessorium zu den Verletzungen: z.B. durch eine Entstellung oder Verkrüppelung, durch eine Fehlgeburt oder auch durch körperliche Einschränkungen (z.B. keine Sportaktivitäten mehr)
  • Rein neurologische Beschwerden: Dabei wird vorausgesetzt, dass eine Krankheitswertigkeit vorliegt, die behandlungsbedürftig ist.
  • Sonderfälle: z.B. Ein Schockschaden oder im Falle von Angehörigen auch ein Trauerschaden.

Bei wem kann ich Schmerzensgeld einfordern?

Der oder die Schädiger

Grundsätzlich haftet immer derjenige, der einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat. Dabei wird es etwas komplizierter, wenn mehrere Schädiger für eine Haftung in Frage kommen. Dabei haften mehrere Schädiger solidarisch (jeder haftet für den gesamten Schaden) wenn sie gemeinsam vorsätzlich gehandelt haben. 

Jedoch ist bei einer bloß fahrlässigen Handlung zu klären, wer für welchen Teil des Schadens zu haften hat. Ist dies nicht zu klären, so haften sie auch in diesem Fall solidarisch. Bei einer solidarischen Haftung kann sich der Geschädigte dann aussuchen, welchen Schädiger er zum Schmerzensgeld einfordern in Anspruch nimmt. Dieser Schädiger wiederum kann dann die übrigen Schädiger in Regress nehmen.

Die Haftpflichtversicherung

In der Regel verfügt ein Schädiger über eine Haftpflichtversicherung. Diese ist bei Privatpersonen Teil bei der Haushaltsversicherung. Deshalb ist es am einfachsten, sich direkt an den Schädiger zu wenden. Er leitet das Schadenereignis an seine Haftpflichtversicherung weiter, damit er das Schmerzensgeld nicht selbst tragen muss. 

Um alles korrekt abzuwickeln, lohnt es sich allerdings, direkt nach dem Zwischenfall einen Anwalt für Schadenersatzrecht  zu konsultieren. Diese, auf Schadenersatzrecht spezialisierten Rechtsanwälte haben das nötige Knowhow und wissen, wie man beim Schmerzensgeld beantragen mit Versicherungen umzugehen hat. Außerdem können sie anhand ihrer Expertise einschätzen, ob auch man auch Schadenersatzansprüche geltend machen kann  für etwaige Folgeschäden.

Wie kann ich das Schmerzensgeld einfordern?

Schmerzensgeld beantragen mit Hilfe eines Anwalts für Schadenersatzrecht

Das Schmerzensgeld beantragen kann man entweder mit oder ohne Anwalt. Jedoch empfiehlt sich auch bei einer außergerichtlichen Einigung in der Regel das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes für Schadenersatzrecht zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. 

Trifft den Geschädigten keinerlei Schuld an dem Schaden, sind die Anwaltskosten eine anerkannte Schadensposition und müssen deshalb von der gegnerischen Seite mitgetragen werden. In diesem Fall entstehen in der Regel keine Kosten für die anwaltliche Vertretung.

Erfahrene Rechtsanwälte arbeiten darauf hin, ein außergerichtliches Einvernehmen mit der zuständigen Haftpflichtversicherung zu erreichen. Der außergerichtliche Weg ist immer zu bevorzugen, da sich ein etwaiger Gerichtsstreit oftmals über Jahre hinziehen kann. 

Dabei kann man dann evtl. Jahre einkalkulieren, bis ein Geschädigter sein rechtmäßiges Geld erhält. Zusätzlich sind auch die Kosten, die aus einem langjährigen Gerichtsstreit resultieren können enorm und sollten deshalb vermeiden werden.

Schmerzensgeld einfordern mit Hilfe eines Anwaltes für Schadenersatzrecht folgt einem bestimmten Ablauf für ein außergerichtliches Verfahren:

  • Eine Anzeige erstatten bei der Polizei
  • Eine ärztliche Untersuchung und evtl. Krankschreibung, ärztliche Nachweise über die Beeinträchtigungen
  • Die vollständige Sammlung aller relevanten Dokumente
  • Das Beratungsgespräch mit dem Anwalt für Schadenersatzrecht
  • Anwaltlicher Kontakt mit der gegnerischen Versicherung, Mitteilung über die Forderung der Schmerzensgeld Höhe
  • ggf. Mahnung an die Versicherung für das Überschreiten einer festgelegten Frist,
  • Eine Einigung mit der gegnerischen Versicherung oder

Falls eine Einigung nicht möglich ist: Einleitung eines Klageprozesses und Schadenersatzklage einreichen.

Schmerzensgeld beantragen ohne Anwalt

Will man selbst das Schmerzensgeld einfordern, kann man selbstständig einen Antrag auf Schmerzensgeld schreiben und diesen bei der gegnerischen Versicherung einreichen. Für den Fall, dass sich diese kooperativ verhält, dürften keine Probleme auftreten. Jedoch gestalten sich in vielen Fällen die Verhandlungen schwierig.

Achtung:

Der selbstständige Antrag ist schwierig, da die Versicherungen es den Geschädigten meistens schwer machen, ein angemessenes Schmerzensgeld zu erhalten. Dabei muss der Geschädigte dann alle rechtlichen Angelegenheiten selbstständig regeln.  So muss man z. B. auf Anfrage der gegnerischen Versicherung eine Schätzung vorlegen, wie hoch das Schmerzensgeld ausfallen soll und die Verhandlungen dann selbst führen. Deshalb ist es in den meisten Fällen empfehlenswert, die Hilfe eines Anwalts für Schadenersatzrecht  in Anspruch zu nehmen.

Einen Antrag auf Schmerzensgeld schreiben ohne Anwalt

Will man selbständig das  Schmerzensgeld einfordern ohne Anwalt, müssen folgende Angaben unbedingt beim Antrag auf Schmerzensgeld schreiben berücksichtigt werden:

  • Die Anschrift des Geschädigten
  • Die Anschrift der gegnerischen Versicherung
  • Der Name des Schädigers
  • Das Anliegen (Antrag auf Schmerzensgeld vom Geschädigten an den Schädiger)
  • Eine evtl. Mithaftungsquote des Geschädigten
  • Die Einschätzung über eine angemessene Schmerzensgeld Höhe
  • Die Begründungen und Belege (Dokumente und Nachweise)

Auch wenn man einen Anwalt für Schadenersatzrecht beauftragt, müssen die genannten Nachweise erbracht werden. Dabei wird der Anwalt den Geschädigten jedoch unterstützen und ihn mitteilen, welche Angaben im individuellen Fall relevant sind.

Welche Nachweise die Erfolgschance auf ein angemessenes Schmerzensgeld beim Schmerzensgeld beantragen erhöhen und wie die Schmerzensgeld Höhe angesetzt werden sollte, kann ein spezialisierter Anwalt für Schadenersatzrecht exakt ermitteln.

Bewertung der Erfolgschancen

Wenn man unverschuldet Opfer eines Unfalls oder einer Körperverletzung wurde, sind die Chancen beim Schmerzensgeld einfordern  grundsätzlich hoch. Jedoch kommt es häufig vor, dass gegnerische Versicherungen versuchen, Fallstricke in die Verhandlungen einzubauen, um ein  Schmerzensgeld niedrig zu halten. 

Will man sich rechtlich absichern und ein angemessenes Schmerzensgeld einfordern, sollte man sich deshalb anwaltliche Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt für Schadenersatzrecht hinzuholen.

In einigen Fällen ist vielleicht ein Anwalt nicht unbedingt nötig und man kann das Schmerzensgeld selbst einfordern. Trotzdem werden durch einen Rechtsbeistand die  Erfolgschancen beim Schmerzensgeld einfordern Österreich grundsätzlich erhöht und das Schmerzensgeld fällt in den meisten Fällen deutlich höher aus als bei einer eigenständigen Einforderung.

Die Vorteile einer rechtlichen Hilfe beim Schmerzensgeld beantragen

Wenn man Schmerzensgeld beantragen möchte,  bietet die rechtliche Hilfe durch einen Rechtsanwalt für Schadenersatzrecht  unter anderem diese Vorteile:

  • Der Geschädigte kann sich voll und ganz auf seine Genesung konzentrieren und muss sich nicht um die rechtlichen Angelegenheiten kümmern
  • Ein Anwalt bietet eine Absicherung vor Fallstricken durch die gegnerische Versicherung
  • Der Geschädigte erhält einerechtliche Beratung bezüglich seiner Erfolgschancen
  • Der Anwalt bietet eine professionelleEinschätzung einer angemessenen Forderung Schmerzensgeld Höhe
  • Dabei ist in den meisten Fällen ein höheres Schmerzensgeld möglich als bei einer Einforderung ohne Anwalt
  • Die Kosten für den Anwalt werden bei einem erfolgreich durchgeführten Verfahren von der gegnerischen Partei übernommen.

Vorteile bei der außergerichtlichen Einigung

Der entscheidende Vorteil einer anwaltlichen Betreuung liegt  in den deutlich besseren Erfolgschancen für eine angemessene Schmerzensgeld Höhe.

Auch wenn die Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung außergerichtlich geführt werden, kann ein Anwalt helfen und die Interessen des Geschädigten gegenüber der Versicherung optimal zu vertreten. Dafür sollte man einen Anwalt für Schadenersatzrecht von Anfang an involvieren. 

In diesem Fall kann er die Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung leiten und eine angemessene Forderung zur Schmerzensgeld Höhe stellen. Jedoch wird dies evtl. problematisch, wenn man im Vorfeld selbst die Schmerzensgeld Höhe zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat. Dabei kann sich eine spätere Verhandlung durch einen Anwalt dann verkomplizieren.

Ermittlung der Schadenersatz Höhe

Die Bemessung der Schmerzensgeld Höhe  ist in der Praxis immer problematisch und der Gesetzeswortlaut („angemessen“) bleibt unkonkret. 

Deshalb hat die Rechtsprechung in Österreich als Richtgrößen einerseits die Dauer und Intensität der Schmerzen geschaffen und andererseits die Auswirkung auf den gesamtheitlichen 

Gesundheitszustand des Geschädigten (insb. bei seelischen Schmerzen). Dabei unterscheidet man für die Schmerzensgeld Höhe in Bezug auf die Intensität der Schmerzen in leichte, mittlere und starke Schmerzen.

Zum Schmerzensgeld Höhe berechnen Österreich wurden in der Rechtspraxis die Schmerzgeldtabelle Österreich 2019 entwickelt, die eine Orientierung für die Einstufung ermöglicht.

Dabei werden beim Schmerzensgeld Österreich 2019  für die verschiedenen Schweregrade von Schmerzen folgende Beträge zugesprochen:

  • für leichte Schmerzen (je nach zuständigem Gericht) rund € 100 pro Tag
  • für mittlere Schmerzen € 150,00 bis € 220,00 und
  • für schwere Schmerzen € 200,00 bis € 350,00.

Jedoch kann man keine Schadenersatzansprüche geltend machen für einen entsprechenden „Tagessatz“. Im Einzelfall entscheidet immer das Gericht (in der Regel nach Beiziehung eines Sachverständigen), welcher Betrag angemessen ist.

Die Schadenersatz Verjährung beim Schmerzensgeld

Ansprüche auf Schmerzensgeld müssen nach dem ABGB innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädigergerichtlich geltend gemachtwerden, ansonsten verjähren  sie (§ 1489 ABGB). Jedoch beginnt die Schmerzensgeld beantragen Frist (3-Jahres-Frist) erst dann zu laufen, wenn dem Geschädigten der Schaden und der Schädiger bekannt sind. Eine absolute Schadenersatz Verjährung tritt allerdings nach 30 Jahren ab Schadenseintritt ein.

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