Die Entscheidung über die Existenzgrundlagen des Rundfunks nicht dem internationalen Markt überlassen

Gesellschaftsvertreter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk von ARD, ZDF und ORF appellieren an die Verhandlungsführer von TTIP sicherzustellen, dass die Versteigerung und Zuteilung von Frequenzen im eigenen hoheitlichen Bereich verhandelbar bleibt.

Die Gremienvorsitzenden von ARD, ZDF und ORF warnen weiterhin davor, dass die derzeit in der Verhandlung stehenden internationalen Abkommen TTIP und TISA die medienpolitische Handlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten untergraben. Bereits bei ihrem letztjährigen Treffen hatten die Gesellschaftsvertreter auf die Gefahren für den kulturellen Bereich hingewiesen und zu einem Bündnis für kulturelle Vielfalt aufgerufen (Pressemitteilung vom 22.6.2013).

Diese Gefahren sind aus Sicht der Gremienspitzen bisher nicht gebannt, zumal wegen der weitgehenden Intransparenz der Verhandlungen die gesamte Bandbreite der Konsequenzen nur schwer abschätzbar ist. Inzwischen ist aber z.B. deutlich geworden, dass auch die derzeit in vielen Mitgliedstaaten diskutierte Vergabe von Frequenzen Gegenstand von TTIP ist. Gerade weil Breitbandfrequenzen knappe Güter darstellten und für die digitale Entwicklung der Gesellschaft von entscheidender Bedeutung seien, dürften diese keinesfalls Spielball des internationalen Markts werden. Die Grundlagen für Kultur und Medien seien ebenso wenig reine Handelsware wie Kultur und Medien selbst – so die Vorsitzenden der Gremien von ARD, ZDF und ORF. Sie plädieren daher erneut für eine generelle und dynamische ("generische") Ausnahmeklausel für den audiovisuellen Sektor. Sonst stehe gerade auch im Bereich des Investitions-schutzabkommens zu befürchten, dass Gesetzesvorhaben der nationalen und europäischen Medienpolitik wie z.B. zur Plattformregulierung im Ergebnis nicht umsetzbar sind.