Allerheiligen: Besondere Verkehrsregeln rund um die Friedhöfe

26.10.2023 14:01 | Umwelt & Soziales Bürgerservice & Rathaus

An Allerheiligen ist viel Verkehr rund um die Friedhöfe. Darum gelten dort vom 30. Oktober bis 1. November besondere Regeln. Parken ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt. An einigen Friedhöfen werden Kurzparkzonen eingerichtet.

Geschmückte Gräber auf einem Friedhof.

An Allerheiligen werden traditionell die Gräber von verstorbenen Angehörigen besucht. Weil dadurch rund um die Friedhöfe mehr Verkehr herrscht, gelten spezielle Regeln. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

   

Westfriedhof

Die Graf-Bothmer-Straße, die Straße „Hinter den Gärten“ sowie der Mittlere Weg werden zur Einbahnstraße von der Stadtberger Straße bis zur Straße „Hinter den Gärten“.

Parkplätze stehen am P+R Platz südlich der Haltestelle Westfriedhof zur Verfügung. 

Verboten ist das Parken auf der Westseite der Deutschenbaurstraße im Bereich des Friedhofes, auf der Westseite der Wilhelm-Wörle-Straße und auf der Nordseite der Pater-Roth-Straße zwischen Koboldstraße und Wilhelm-Wörle-Straße. Auch auf der Westseite der Ulrich-Schwarz-Straße und auf der Nordseite der Straße „Am Pferseer Feld“ ist das Parken nicht gestattet. Der Bereich vor dem Haupteingang (Rondell) wird für Fahrzeuge gesperrt.

  

Nordfriedhof

Parkplätze gibt es unter anderem auf der Ostseite des Talweges, dem Parkplatz am Gablinger Weg und in der Bgm.-Bunk-Straße.

Verboten ist das Parken auf der Ostseite der Hirblinger Straße zwischen Anwesen Nr. 24 und Einmündung Thomas-Breit-Straße, sowie auf der Westseite des Talweges und auf dem Gablinger Weg.

  

Alter Ostfriedhof

In der Stätzlinger Straße wird beim Friedhofeingang eine Kurzparkzone (Höchstparkdauer 1 Stunde) mit Parkscheibenpflicht eingerichtet, ebenso beim Eingang in der Kurt-Schumacher-Straße.

  

Neuer Ostfriedhof

Parkplätze gibt es beim Haupteingang. Außerdem ist der Neue Ostfriedhof gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

  

Friedhof Hermanstraße

Auf der Nordseite der Ladehofstraße wird eine 2-Stunden-Kurzparkzone mit Parkscheibenpflicht eingerichtet.

  

Friedhof Göggingen

Parkplätze gibt es am Friedhofweg sowie in der Parkbucht entlang der Apprichstraße.

  

Neuer Friedhof Haunstetten

Auf der Westseite der Hopfenstraße zwischen Inninger Straße und Roggenstraße ist das Parken nicht gestattet. Im übrigen Bereich der Hopfenstraße sowie in der Roggenstraße stehen Parkplätze zur Verfügung. (pm/rs)