Landratsamt will strittige Satzung einkassieren
Die Gemeinde Eching könnte klagen. Es geht um den Außenbereich „Südlicher Kaaganger“ und wie dort gebaut werden darf. Auslöser für die ganze Sache ist ein Norwegerhaus.
Die Außenbereichssatzung „Südlicher Kaaganger“ in Eching steht zur Disposition. Wie schon im Verfahren seitens der Unteren Bauaufsicht angekündigt, wird die Behörde die in der jüngsten Gemeinderatssitzung beschlossene Satzung „rechtsaufsichtlich beanstanden“. Die Satzung soll das Bauen im äußersten Süden der Gemeinde regeln. Dort im Außenbereich existieren mehrere alten Villen – zum Teil denkmalgeschützt. Auslöser der gemeindlichen Aktivitäten ist der in zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof bestätigte Beseitigungsbescheid für das sogenannte Wieland- oder Norwegerhaus. Es hatte durch Umbauten seinen Denkmalcharakter verloren und war so von seinem Eigentümer zum Schwarzbau degradiert worden. Der Gemeinderat suchte nun ein Instrument, um dieses Haus doch noch zu erhalten und auch den anderen Eigentümern mehr Spielraum bei einer Ertüchtigung ihrer Häuser einzuräumen.
Die Bauexperten im Landratsamt halten die Satzung aber für nicht zulässig in diesem Bereich. Verwiesen wird von den Fachleuten in Landsberg, aber auch von Anwohnern, unter anderem darauf, dass die gesetzlichen Regelungen für Bauten im Außenraum genügend Möglichkeiten, beispielsweise für eine energetische Sanierung, einräumten.
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