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  3. Gerhard Schröder: Klage gegen Bundestag wegen entzogener Sonderrechte

Streit um Büro
12.08.2022

Klage gegen Bundestag: Schröder will Sonderrechte zurück

Altkanzker Gerhard Schröder (SPD) will seine Sonderrechte zurück.
Foto: Kay Nietfeld, dpa (Archivbild)

Im Mai hatte der Haushaltsausschuss Gerhard Schröder Sonderrechte entzogen. Jetzt will der Altkanzler diese zurück und verklagt den Bundestag.

Seit langem steht der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin in der Kritik. Der Haushaltsausschuss hatte im Mai teilweise seine Sonderrechte entzogen - das aber ausdrücklich nicht mit dessen Arbeit für die Energiefirmen oder seiner Haltung zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begründet.

Jedenfalls will Schröder seine Privilegien jetzt wieder zurück. Aus diesem Grund verklagt der 78-Jährige den Bundestag. Seine Forderung: ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern. Das teilte sein Hannoveraner Rechtsanwalt Michael Nagel der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am Freitag mit.

Die Klage sei beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht worden, so Nagel. Der Beschluss des Bundestags-Haushaltsausschusses, Schröder die Mittel für die Ausstattung seines Büros im Bundestag zu streichen und das Büro auf ruhend zu stellen, sei rechtswidrig, heißt es in einer der dpa vorliegenden Erklärung der Anwaltskanzlei. Es werde "behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sogenannten ‚nachwirkenden Dienstpflichten‘ nicht mehr wahr". Es werde "aber nicht festgelegt, was ‚nachwirkende Dienstpflichten‘ überhaupt sind, wie ihre Wahr- bzw. Nichtwahrnehmung zu ermitteln ist und welches Prozedere es im Übrigen dabei einzuhalten gilt", heißt es in der Erklärung weiter.

Video: dpa

Schröder verklagt Bundestag: Das sagen seine Anwälte

Es sei offensichtlich, dass "Dem ganzen Vorgang stehe "auf die Stirn geschrieben, dass andere Gründe, als die anhand der ‚neuen Regeln‘ vorgegebenen, für die Entscheidung des Haushaltsausschusses maßgeblich waren". Entscheidungen wie diese würden "im Hinblick auf die Art und Weise ihrer Entstehung eher an einen absolutistischen Fürstenstaat" erinnern und dürften in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Bestand haben, erklärten Schröders Anwälte.

Schröder wegen Engagements für russische Energiefirmen in der Kritik

Wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin wird Schröder kritisiert. Das soll aber nicht der Grund für die Streichung der Sonderrechte gewesen sein. Vielmehr solle die "Ausstattung ehemaliger Kanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt erfolgen", heißt es in der Regelung. Diese konnten die Parlamentarier bei dem 78-Jährigen offenbar nicht erkennen. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Sein Ruhegehalt in Höhe von 8300 Euro erhält Schröder auch nach dem Beschluss ebenso weiter wie den Personenschutz.

Entzug von Schröders Sonderrechten: Bundeskanzler Scholz begrüßte Entscheidung

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Entscheidung im Mai als "folgerichtig" begrüßt. Das Europäische Parlament hatte sich im Umfeld des Beschlusses mit großer Mehrheit für Sanktionen gegen Schröder ausgesprochen. Erst am Montag hatte die Schiedskommission der SPD in Schröders Heimatstadt Hannover einen Parteiausschluss des Altkanzlers abgelehnt. Schröders Hannoveraner Anwalt gilt als einer der renommiertesten Strafrechtler Deutschlands. Er vertrat unter anderem auch den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff. (mit dpa)