Pkw-Maut ab 2016
Die Eckdaten der Straßennutzungsgebühr

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will zum 1.1.2016 die Pkw-Maut an den Start bringen. Wir erläutern Ihnen die ersten Eckdaten der neuen Infrastrukturabgabe.

Maut
Foto: Archiv

Wer muss die neue Infrastrukturabgabe bezahlen?

Von der Pkw-Maut betroffen sind alle Halter von Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Die Abgabe gilt auch für Motorräder. Fahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, wie z.B. Elektrofahrzeuge oder Fahrzeuge von behinderten Personen, werden wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit.

Eine Regelungslücke gibt es für Fahrzeuge zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen, die nach jetzigen Regelungen um eine Maut herumkommen. Ab 7,5 Tonnen greift dann wieder die Lkw-Maut, allerdings nur auf Autobahnen und ausgewählten Bundesstraßen. Erst ab 2018 soll die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden. Auf Landstraßen würden Lkw auch dann weiter umsonst fahren.

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Für die Nutzung welcher Straßen ist die Abgabe zu entrichten?

Die Infrastrukturabgabe soll für alle Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen erhoben werden.

Wie hoch sind die Kosten für die Pkw-Maut?

Im Schnitt soll die Pkw-Maut Fahrzeughalter mit 88 Euro belasten. Der Höchstsatz soll bei 112,35 Euro liegen. Eine 10-Tages-Vignette wird 10 Euro kosten, eine Zwei-Monats-Vignette 20 Euro.

Muss ich die Maut zusätzlich zur Kfz-Steuer bezahlen?

Deutsche Kfz-Halter sollen den fällig Mautbetrag mit ihrer Kfz-Steuer verrechnet bekommen, so dass unter dem Strich keine finanzielle Mehrbelastung entsteht.

Wo bekomme ich die Maut-Vignette her?

Ausländische Kfz-Halter können die Vignette online oder an Tankstellen erwerben. Der Preis für eine Jahresvignette an Tankstellen beläuft sich unabhängig von der technischen Beschaffenheit des Fahrzeugs einheitlich auf 103,04 Euro für Benzin- und 112,35 Euro für Dieselfahrzeuge. Deutsche Kfz-Halter bekommen die Vignette automatisch zugesandt.

Wie errechnet sich die Höhe der Maut?

Die Maut richtet sich nach Hubraum, Baujahr und Schadstoffklasse des Fahrzeugs.

Für Fahrzeuge, die ab Juli 2009 zugelassen wurden gilt:

Bei Benzinern werden 2 Euro je angefangenen 100 ccm fällig, bei einem Dieselmotor werden 9,50 Euro je angefangene 100 ccm gefordert. Gedeckelt ist die Berechnung bei Benzinern bei 5000 Kubikzentimetern und bei Diesel-Fahrzeugen bei 1100 ccm.

Fahrzeuge, die vor Juli 2009 zugelassen wurden, zahlen die für die jeweiligen Schadstoffklassen vorgesehenen Beträge je 100 ccm Hubraum, ebenfalls jeweils bis zu einer festgelegten Kappungsgrenze.

Hierbei wird für Halter von nicht in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Pkw, die den Schadstoffklassen 1 oder schlechter angehören, für eine Übergangszeit von 10 Jahren eine spezifische Höchstbetragsgrenze festgelegt, die dem Betrag von Pkw der Schadstoffklasse Euro 2 entspricht. Der maximal von Haltern von nicht in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Pkw zu entrichtende Vignettenpreis wird hierdurch auf 103,04 Euro für Benzin- und 112,35 Euro für Dieselfahrzeuge begrenzt.

Auch für alle übrigen Fahrzeuge gilt für die Bemessung der Infrastrukturabgabe die im Kfz-Steuergesetz festgelegte Systematik bis zu einer festgelegten Höchstbetragsgrenze (z. B. bei Wohnmobilen nach Schadstoffklasse und Gewicht).

Wie hoch sind die Mauteinnahmen und wofür werden sie verwendet?

Das Bundesverkehrsministerium rechnet mit jährlich rund 4,7 Mrd. Euro (brutto) Einnahmen, wobei rund 3,8 Mrd. Euro auf in Deutschland Kfz-steuerpflichtige Pkw und rund 860 Mio. Euro auf im Ausland angemeldete Pkw entfallen.

Die Systemkosten werden für Halter im Ausland angemeldete Pkw auf 8 % des Vignettenumsatzes veranschlagt, für Halter von in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Pkw auf 5 % des Vignettenumsatzes, weil für sie eine jährliche Vignettenpflicht besteht und deshalb geringere Kontrollkosten anfallen. Insgesamt ergeben sich Systemkosten von rd. 260 Mio Euro.

Der effektiv erwartete Gewinn in Höhe von über 600 Mio. Euro pro Jahr soll aus dem Bundeshaushalt zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen.

Berechnungsbeispiele für die Pkw-Maut

Ein VW Passat, Bj. 2012, Diesel, 136 CO2 g/km, 1.986 ccm, kostet jetzt 242 Euro Steuern und wird ab 2016 mit 104,50 Euro Pkw-Maut belastet. Analog sinkt die Kfz-Steuer auf 137,50 Euro. Es entsteht keine Mehrbelastung.

Ein VW Polo, Bj. 2013, Benzin, 124 CO2 g/km, 1.197 ccm, kostet jetzt 52 Euro Steuern und wird ab 2016 mit 24 Euro Pkw-Maut belastet. Analog sinkt die Kfz-Steuer auf 28 Euro. Es entsteht keine Mehrbelastung.

Ein VW Golf, Bj. 2003, Diesel, Euro 3-Einstufung, 1.896 ccm, kostet jetzt 293,36 Euro Steuern und wird ab 2016 mit 108,08 Euro Pkw-Maut belastet. Analog sinkt die Kfz-Steuer auf 185,28 Euro. Es entsteht keine Mehrbelastung.

Ein Honda Jazz, Bj. 2003, Benzin, Euro 4-Einstufung, 1.400 ccm, kostet jetzt 94,50 Euro Steuern und wird ab 2016 mit 94,50 Euro Pkw-Maut belastet. Analog sinkt die Kfz-Steuer auf null Euro. Es entsteht keine Mehrbelastung.

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