In der Schweiz sind die direkten Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im internationalen Vergleich noch wenig reglementiert. Der Lohn und die Arbeitsbedingungen können frei vereinbart werden; wenig zwingendes Recht schränkt die Vertragsfreiheit hinsichtlich Abschluss und Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ein. In zahlreichen Branchen werden die Arbeitsverhältnisse mittels Gesamtarbeitsverträgen (GAV) durch die Sozialpartner (Arbeitgeberverbände oder Unternehmen auf der einen, Gewerkschaften oder Arbeitnehmerverbände auf der anderen Seite) reguliert. Im Prinzip sind nur die Unternehmen und Arbeitgeber durch einen GAV gebunden, die ihm zugestimmt haben.

Diese emanzipierte und liberale Haltung gegenüber dem Arbeitsmarkt ist stark verankert in der Kultur des Landes und geniesst grosse Unterstützung der Bevölkerung. Beinahe alle eidgenössischen Vorlagen, die zusätzliche oder strengere Regulierungen des Arbeitsmarktes forderten, wurden klar abgelehnt – etwa die Initiativen «6 Wochen Ferien für alle» (2012), «1:12 – Für gerechte Löhne» (2013) sowie die «Mindestlohn-Initiative» (2014). Einzige Ausnahme bildete der Aufschrei gegen exorbitante Managerlöhne in Form der Minder-Initiative, die im Jahr 2013 angenommen wurde. Sie war ein deutliches Verdikt einer Schweiz, die sich über die unverständliche Manager-Vergütungspolitik einiger Grossunternehmen echauffierte.

Frankreich, Spanien, Italien: schlechte Inspirationen für Regulierung

Während die Schweiz die Flexibilität des Arbeitsmarktes stärkte, häuften manche umliegende Länder (namentlich Frankreich, Spanien und Italien) staatliche und gewerkschaftliche Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer vor Exzessen der Arbeitgeber an. Ein Übermass an Regulierung schlug sich primär in Kündigungsverboten und Mindestlohnvorschriften nieder. Diese Länder konzentrierten sich offenkundig auf die Verhinderung potenzieller Missbräuche zulasten der Arbeitnehmer, anstatt Rahmenbedingungen zu entwickeln, die die Schaffung von Arbeitsplätzen, Unternehmensgeist oder die Entwicklung und Veränderung von Karrieren fördern. Die Folgen einer solchen Politik sind dramatisch: Mit beunruhigenden Jugendarbeitslosenquoten haben Frankreich (ca. 25%), Italien (ca. 35%) und Spanien (über 40%) veritable soziale Zeitbomben geschaffen. Es wuchs eine «verlorene Generation» heran, die weitgehend keinen Zugang zum Arbeitsmarkt (mit unbefristeten Arbeitsverhältnissen) hat. Die Mindestlöhne machen ihre Einstellung zu kostspielig und der ausgeprägte Kündigungsschutz hemmt die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Insider (angestellte Arbeitnehmer) sind zu Lasten der Outsider (Personen, die in den Arbeitsmarkt einsteigen möchten) massiv geschützt.

Ungeachtet dieser desaströsen Erfahrungen im Ausland werden in der Schweiz ähnliche Vorschläge, den Arbeitsmarkt stärker zu regulieren, diskutiert. Beispiele dafür bieten Seniorenarbeit und flankierende Massnahmen.

Seniorenarbeitslosigkeit: kein Irrtum bei der Wahl der Lösungen

Bei der Arbeitssituation von Personen ab ungefähr 50 Jahren zeigt sich in der Schweiz ein anderes Bild. Der Beschäftigungsgrad von Senioren ist einer der höchsten in Europa. Eine grosse Mehrheit der Schweizer Unternehmen ist gegenüber älteren Arbeitnehmern treu und loyal. Aber der Anteil der Langzeitarbeitslosen bei den über 50-Jährigen ist deutlich höher als bei den Jungen. Das ist die schlechte Nachricht: Für einen Senior ist der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt schwierig zu schaffen, wenn er ihn einmal verlassen hat. Die wahre Herausforderung für die Schweiz ist es folglich, Möglichkeiten zu finden, Senioren den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ansätze hierzu sind: Zusatzausbildungen, Abbau von Stereotypen gegenüber Seniorenarbeit, personalisierte und flexible Arbeitsverhältnisse etc.

Erfahrene Arbeitnehmer waren bereits 1930 beim Bau des Empire State Building gefragt. Mit zusätzlichen Ferienansprüchen, höheren Lohntarifen und Arbeitgeberbeiträgen würden sie in der Schweiz heute aber auf dem Boden bleiben. (Wikimedia Commons)

Dennoch plädieren einige für Kündigungsverbote von über 50-jährigen Arbeitnehmern oder für die Formalisierung vorteilhafterer Arbeitsbedingungen – z.B. zusätzliche Ferienansprüche, höhere Lohntarife und höhere Arbeitgeberbeiträge. Solche Vorschläge tragen kaum dazu bei, die Seniorenarbeitslosigkeit zu senken. Sie würden das Problem zusätzlich verschärfen, weil es für einen Arbeitgeber noch unattraktiver wird, eine ältere Person neu anzustellen. Mit anderen Worten: Diese Massnahmen bauen den Schutz der älteren Insider zusätzlich aus, obwohl diese in der Schweiz insgesamt schon gut behandelt werden. Hingegen mindern sie die Anstellungschancen der Outsider über fünfzig Jahren, weil diese bei gleicher Qualifikation mehr kosten oder weniger flexibel sind. Nun, es sind Letztere, nicht die bereits angestellten Senioren, die die fragilste soziale Kategorie bilden (siehe Avenir Suisse, Jérôme Cosandey, Altersarbeit in den Kinderschuhen, 2015).

FlaM und Personenfreizügigkeit: das sich gegenseitige Überbieten bei der Regulierung verhindern

Ein anderes Beispiel: Um eine politische Mehrheit für die Personenfreizügigkeit mit der EU zu gewinnen, hat die Schweiz seit 2004 eine Serie flankierender Massnahmen (FlaM) beschlossen, die seither immer wieder ausgebaut wurden. Die FlaM vereinfachen vor allem die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen oder bestimmen für Branchen ohne GAV und für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmer minimale Arbeits- oder Lohnbedingungen. Die Grundidee der FlaM war, einen möglicherweise negativen Druck auf die Löhne in der Schweiz wohnhafter Arbeitnehmer durch den Markteintritt neuer Arbeitnehmer aus der EU zu verhindern. Doch nach über einem Jahrzehnt Praxis mit der Personenfreizügigkeit und den FlaM konnte in der Schweiz eine gesamthafte Verminderung der Entlöhnungen nicht nachgewiesen werden. Im Gegenteil: Das gesamte Lohnniveau erhöhte sich regelmässig, wenn auch nicht für alle Arbeitnehmerkategorien im gleichen Umfang. Trotzdem wurde nicht davor haltgemacht, die FlaM auszuweiten und zu verschärfen (siehe dazu Avenir Suisse, Tobias Schlegel, Risiken und Nebenwirkungen der Flankierenden – Entschlackung statt Placebo für den Arbeitsmarkt, Mai 2017).

Sich auf die FlaM berufend, setzten die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zahlreiche Allgemeinverbindlicherklärungen von GAV durch, die für eine gesamte Branche (inklusive den Unternehmen, die den GAV nicht wollten) Regeln (namentlich bezüglich Löhnen) festsetzten. In gewisser Weise führte diese «Kartellisierung» der Arbeit zu einer Form der Substituierung staatlicher Regulierung, die der wirksamen Tradition des flexiblen, liberalen Schweizer Arbeitsmarkt gar nicht entspricht. Zusätzlich verteuert sie die ohnehin hohen durchschnittlichen Arbeitskosten in der Schweiz. Dadurch werden lokalen Unternehmen zusätzlich Anreize gegeben, Abläufe zu automatisieren und Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern – lauter unheilvolle Phänomene für den Beschäftigungsgrad in der Schweiz.

Betreffend Arbeitsmarkt ist der Weg zur Regulierungshölle gepflastert mit guten Vorsätzen. Aber die ergriffenen Lösungen erweisen sich oft als kontraproduktiv hinsichtlich des gewünschten Ziels.

(Übersetzung aus dem Französischen: Fabio Wüst)