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Uelzen: Fahnder können untergetauchten Drogenhändler festnehmen

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(Symbolbild)
(Symbolbild) © picture alliance / Boris Roessler/dpa

jsf/pm Uelzen/Lüneburg. "Langen Atem" bewiesen Lüneburger Fahnder in Zusammenarbeit mit den Ermittlern aus Uelzen bei der Festnahme eines mit mehreren Haftbefehlen gesuchten 38-Jährigen am Donnerstagmorgen in der Hansestadt Uelzen.

Der Lüneburger war in der Vergangenheit mehrfach in der Region Lüneburg und Hamburg mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Handel mit BtM) mit dem Rechtsstaat in Konfrontation getreten und dafür rechtskräftig zu mehreren Haftstrafen verurteilt worden. Insgesamt bestanden seit Monaten fünf Haftbefehle aufgrund von Verurteilungen (Freiheitsstrafen von mehr als 2,5 Jahren) und Aufenthaltsermittlungen gegen den 38-Jährigen, der untergetaucht war. Die Lüneburger Fahnder konnten das Umfeld des Gesuchten beleuchten und sich an dessen "Fersen heften". Mit Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg durchsuchten sie am frühen Donnerstagmorgen eine Wohnung in der Uelzener Innenstadt und konnten dort im Umfeld eine weitere Kontaktanschrift ermitteln. In dieser Wohnung (Durchsuchung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Lüneburg) eines Mehrfamilienhauses konnte der 38-Jährige sowie eine weitere Person angetroffen werden. Mit Eintreffen der Polizei hatte sich der Gesuchte in der Toilette der Wohnung verschanzt und in der Folge auffällig oft die Toilettenspülung betätigt. Der Gesuchte konnte nach einer Weile in der Toilette überwältigt und festgenommen werden. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Uelzen gebracht.

Im der Folge meldete sich ein Mieter aus dem Untergeschoss des betreffenden Mehrfamilienhauses und beklagte, dass seine Toilette verstopft sei. Der Hausverwalter verständigte neben einem Fachbetrieb auch die Polizei, so dass die Uelzener Drogenermittler mit Hilfe der Fachfirma im Abfluss noch Beutel mit gut 250 Gramm Amphetaminen, die der 38-Jährige heruntergespült hatte, beschlagnahmen konnten. Ihn erwartet nun ein weiteres Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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