Axtmord: Farmarbeiter schuldig befunden
Windhoek (krk/sno) – Der Farmarbeiter, der vor vier Jahren einen in namibischen Rugby-Kreisen bekannten 59-jährigen Landwirt mit einer Axt erschlagen und anschließend dessen Frau vergewaltigte und entführt hatte, wurde am Mittwoch für schuldig befunden.
Die Oberrichterin Richterin Noami Shivute verurteilte Kazana Nicolaus Hausiku (27) wegen Mordes, Vergewaltigung, Entführung und Raubes unter erschwerenden Umständen. Er wurde außerdem des Fahrens eines Fahrzeugs ohne Führerschein und des rücksichtslosen und fahrlässigen Fahrens für schuldig befunden.
Die Staatsanwaltschaft konnte durch Zeugenaussagen beweisen, dass Hausiku nicht aus Selbstverteidigung gehandelt haben könne, da die Axt den ermordeten im Hinterkopf getroffen hatte. Auch soll Hausiku ausgesagt haben, dass die Frau des Ermordeten das Fluchtauto gefahren habe. Mediziner konnten jedoch beweisen, dass die Verletzungen durch den Sicherheitsgurt während des Autounfalls deutlich gezeigt hätten, dass sie auf dem Beifahrersitz gesessen habe. Spermaproben in der Wäsche der Farmersfrau ließen auch keinen Zweifel offen, dass Hausiku sie vergewaltigt hatte.
Der Richterin zufolge konnte die Staatsanwaltschaft ihre Argumente ausreichend beweisen und Hausikus Aussagen waren nicht glaubwürdig. Der Fall wurde auf den 12. September vertagt, um die Schlussplädoyers vor der Urteilsverkündung zu vernehmen.
Die Oberrichterin Richterin Noami Shivute verurteilte Kazana Nicolaus Hausiku (27) wegen Mordes, Vergewaltigung, Entführung und Raubes unter erschwerenden Umständen. Er wurde außerdem des Fahrens eines Fahrzeugs ohne Führerschein und des rücksichtslosen und fahrlässigen Fahrens für schuldig befunden.
Die Staatsanwaltschaft konnte durch Zeugenaussagen beweisen, dass Hausiku nicht aus Selbstverteidigung gehandelt haben könne, da die Axt den ermordeten im Hinterkopf getroffen hatte. Auch soll Hausiku ausgesagt haben, dass die Frau des Ermordeten das Fluchtauto gefahren habe. Mediziner konnten jedoch beweisen, dass die Verletzungen durch den Sicherheitsgurt während des Autounfalls deutlich gezeigt hätten, dass sie auf dem Beifahrersitz gesessen habe. Spermaproben in der Wäsche der Farmersfrau ließen auch keinen Zweifel offen, dass Hausiku sie vergewaltigt hatte.
Der Richterin zufolge konnte die Staatsanwaltschaft ihre Argumente ausreichend beweisen und Hausikus Aussagen waren nicht glaubwürdig. Der Fall wurde auf den 12. September vertagt, um die Schlussplädoyers vor der Urteilsverkündung zu vernehmen.
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Allgemeine Zeitung
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