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Bestehen Risiken, wenn das zu übernehmende Unternehmen bei derselben Hausbank ist?
Armin Schöpke, WTS Advisory AG

Bestehen Risiken, wenn das zu übernehmende Unternehmen bei derselben Hausbank ist?

Armin Schöpke, Senior Manager, bei der WTS Advisory AG. Foto: WTS
Armin Schöpke, Senior Manager, bei der WTS Advisory AG. Foto: WTS

Ein erfolgreicher Unternehmenskauf benötigt eine optimale Vorbereitung. Wie Sondierungsgespräche mit der Hausbank bestenfalls ablaufen, sofern diese auch mit dem zu kaufenden Unternehmen verbandelt ist, erklärt Armin Schöpke.

„Wir haben dieselbe Hausbank wie das Unternehmen, das wir (noch nicht angekündigt) übernehmen wollen. Ist es vorteilhaft oder gefährlich, ein erstes Sondierungsgespräch mit den Verantwortlichen dort zu suchen? Am Ende sind sie beim Geld doch im Spiel, und wir möchten unliebsame Überraschungen vermeiden.“

Unser Experte Armin Schöpke von der WTS Advisory AG antwortet:

Auf diese in einem M&A-Prozess sehr naheliegende Frage möchte ich Ihnen gerne eine Antwort geben, die aus einem theoretischen sowie einem praktischen Teil besteht.

Das Bankgeheimnis sowie Chinese Walls minimieren das Risiko eines ungewollten Informationsaustauschs 

Als Bankkunde sind Sie und Ihr Unternehmen durch das Bankgeheimnis vor der Weitergabe von Informationen geschützt. Demnach besteht gemäß Auffassung des Bundesgerichtshofs für Kreditinstitute die Pflicht zur „Verschwiegenheit über kundenbezogene Tatsachen und Wertungen, die ihnen aufgrund, aus Anlass oder im Rahmen der Geschäftsverbindung zum Bankkunden bekannt geworden sind und die der Kunde geheim zu halten wünscht.“ Unter das Bankgeheimnis fällt dementsprechend auch die bloße Tatsache, dass ein Unternehmen Kunde einer Bank ist. Sollten Sie also Ihre Hausbank darauf ansprechen, dass auch das zu erwerbende Unternehmen Kunde Ihrer Hausbank sei, so darf Ihnen dies weder bejaht noch verneint werden. Theoretisch könnte es auch der Fall sein, dass Ihre Hausbank gleichzeitig als M&A-Berater des zu erwerbenden Unternehmens tätig ist. Der daraus entstehende mögliche Interessenkonflikt ist offensichtlich. Um mit solchen potenziellen Interessenkonflikten umzugehen, gibt es bei Banken entsprechende Prozeduren. Im Rahmen eines sogenannten Konfliktchecks wird intern geprüft, ob die Bank im Falle eines M&A-Mandats eine Geschäftsbeziehung zu dem anderen Unternehmen unterhält. Sollte ein möglicher Konflikt vorliegen, werden Sie darüber informiert und müssen der Bank bestätigen, dass Sie trotz dieses potenziellen Konflikts eine Zusammenarbeit bei diesem M&A-Mandat wünschen. Ein interner Informationsaustausch zu den beiden betroffenen Kunden wird dabei durch sogenannte „Chinese Walls“ verhindert. Die jeweils beteiligten Abteilungen bzw. Mitarbeiter dürfen sich also nicht zu dieser Finanzierung bzw. zu diesem M&A-Projekt austauschen.

Sie sehen also, dass die Organisation einer Bank darauf ausgerichtet ist, das von Ihnen befürchtete Risiko so weit wie möglich zu minimieren. In dem von Ihnen beschriebenen Fall wird im Laufe des M&A-Prozesses möglicherweise der Zeitpunkt kommen, zu dem es für Käufer und Verkäufer von Vorteil ist, dass die Hausbank die Gesamtsituation überblicken kann. Zu diesem Zweck können in der Praxis daher beide Parteien die Bank für den M&A-Prozess vom Bankgeheimnis befreien und einem vollumfänglichen Austausch relevanter Informationen zustimmen, der weit über eine übliche Bankauskunft, wie sie zwischen unterschiedlichen Banken ausgetauscht würde, hinausgehen kann.

M&A-Finanzierung so früh und so breit wie möglich angehen

Ein weiterer Tipp aus unserer praktischen Erfahrung bezieht sich auf die Projektorganisation von Unternehmensakquisitionen. Sobald Sie für Ihr Unternehmen das Thema anorganisches Wachstum als relevant identifiziert haben, sollten Sie diesen Prozess professionell aufsetzen. Verfolgen Sie damit eine reine Wachstumsstrategie oder verfolgen Sie eine technologische Agenda? Welche M&A-Strategie leitet sich daraus ab? Welche Finanzierungsstrategie kann die M&A-Strategie optimal unterstützen? Neben dem Einsatz von Barmitteln sowie dem Einschalten der Hausbank gibt es eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten: Senior-Darlehen einer anderen Bank, Mezzanine-Kapital von Banken oder Kreditfonds, Emission von Anleihen, Unterstützung durch Private Equity Fonds oder im Falle einer börsennotierten Aktiengesellschaft das Bezahlen mit eigenen Aktien bzw. ein Aktientausch, was auch mit einer Sachkapitalerhöhung einher gehen kann. Um die Gesamtfinanzierung sicher zu stellen und den Verkäufer auch zukünftig eng einzubinden, kann darüber hinaus ein Verkäuferdarlehen zum Einsatz kommen.

Entscheidend für eine optimale Finanzierung einer Akquisition ist auch das Timing innerhalb des M&A-Prozesses. Insbesondere Ihre Hausbank sollten Sie so früh wie möglich in den M&A-Prozess einbinden, optimalerweise schon bevor Sie überhaupt ein konkretes Akquisitionsziel identifiziert haben. So können Sie von vornherein Ihre Target-Suche auf diejenigen Unternehmen fokussieren, für die Sie auch mit hinreichender Sicherheit eine Finanzierung bekommen werden. Die größte Sicherheit gibt Ihnen dabei eine sogenannte „Hunting Line“, die Ihnen unter der Voraussetzung der Einhaltung abgestimmter Kriterien einen Finanzierungsrahmen für Akquisitionen zusichert.

Da ein M&A-Prozess für alle Beteiligten zumeist mit sehr viel Einsatz an Engagement und Kapital verbunden ist und häufig die Expertise und/oder Kapazitäten für M&A-Prozesse im Unternehmen nicht ausreichend vorhanden sind, ist es empfehlenswert, einen erfahrenen M&A-Berater mit ins Boot zu holen. Das gleiche gilt für die Akquisitionsfinanzierung: Entweder deckt Ihr M&A-Berater dieses Thema mit ab oder es empfiehlt sich, einen dedizierten Finanzierungsberater zu engagieren. Selbst wenn Sie am Ende die Finanzierung mit Ihrer Hausbank umsetzen, ist es für die Verhandlungen stets hilfreich, Alternativen zur Hand zu haben.

Sie haben Rückfragen an unseren Experten Armin Schöpke, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

 

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