Die Ablesung
Zur Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung ist es notwendig, dass einmal jährlich die Wasserzählerstände abgelesen werden. Die Ablesung erfolgt im Wege des sogenannten Selbstableseverfahrens. Das bedeutet, dass die Grundstückseigentümer von Ihrer Gemeinde/Stadt oder Ihren Gemeindewerken/Stadtwerken angeschrieben und gebeten werden, auf einer dem Schreiben beigefügten Antwortpostkarte den Zählerstand mitzuteilen. Die Übermittlung des Zählerstandes ist während des Erfassungszeitraums zudem auch im Internet möglich.
Benötigt werden folgende Angaben, die Sie auf Ihrer Wasseruhr ablesen können:
- Zählerstand (Ziffernfeld im oberen Bereich der Wasseruhr; als Wasserzählerstand übermitteln Sie bitte nur die Zahlen vor dem Komma oder, wenn kein Komma auf der Uhr vorhanden ist, übermitteln Sie bitte nur die ersten 5 Zahlen des Zählerstandes)
- Zählernummer (unter dem Ziffernfeld oder auf dem Metallring eingeprägt; lassen Sie bei der Eingabe etwaige vorstehenden Buchstaben bitte weg)
Online Dateneingabe
Hinweis: Nach der Ablesung fehlende Zählerstände werden von uns geschätzt !!!