Klingnau
Flöckchen lag halbtot auf der Strasse – holt Besitzer ihn wegen der hohen Tierarztkosten nicht ab?

Ganze 257 Mal wurde ein Beitrag bei der Facebook-Gruppe «Klingnau heute und morgen» geteilt. Am 12. Januar hat der Fuller Björn Schaber auf der Internetplattform geschrieben, dass er den Besitzer einer gefundenen Katze sucht. Dass aus diesem Beitrag eine grosse Sache wird, hätte er nie erwartet.

Deborah Gonzalez
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Findelkind in Klingnau
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Flöckchen macht es sich gemütlich bei seinem neuen Besitzer.
Der sechs bis acht Monate alte Kater lebt jetzt bei Björn Schaber, seiner Frau und deren drei Katzen und drei Hunden.

Findelkind in Klingnau

zvg

Am Donnerstagabend, dem 9. Januar, ist Björn Schabers Ehefrau gegen 19.30 Uhr auf dem Heimweg. Ausgangs Klingnau Richtung Koblenz, auf Höhe der Garage Klötzli, entdeckt sie eine angefahrene Katze auf der Strasse. «Da die Katze sich nicht bewegte, ging meine Frau davon aus, dass sie tot ist», sagt Schaber.

Als die kleine weisse Katze sich aber bewegte und ein leises Miauen von sich gab, nahm die Frau sie ins Auto und brachte sie zum Tierarzt. «Das war eine Rettung in letzter Sekunde. Sie musste die Nacht über dort bleiben. Ob sie überleben würde, war zu dem Zeitpunkt fraglich», sagt Schaber.

Die kleine Katze, die sich dann als Kater entpuppte, hatte unter anderem eine schlimme Verletzung an der Vorderpfote. «Der Tierarzt glaubt, dass der Kater von einem Kotflügel erfasst wurde.» Flöckchen, wie Schaber den Kater nennt, hatte Glück im Unglück: Bei dem Unfall trug er sich weder innere Verletzungen noch Knochenbrüche zu.

Vom Unfallverursacher fehlte jede Spur, doch Schaber macht ihm keinen Vorwurf. «Der Fahrer hat es sicher nicht einmal gemerkt. Flöckchen wiegt so wenig, der Fahrer dachte bestimmt, er hätte einen Stein erwischt.»

Nach Kostenangabe: Funkstille

Klein ist der Kater tatsächlich, der Tierarzt schätzt sein Alter auf sechs bis acht Monate. «Man merkt, das Flöckchen noch kein Teenager ist. Er tollt herum wie ein Baby, ist verschmust und verspielt», erzählt Schaber. Seit fast drei Wochen lebt der Kater nun bei ihm, seiner Frau und den anderen drei Katzen und drei Hunden. «Flöckchen geht es bei uns hervorragend, er erholt sich gut.»

Der Kater ist weder geimpft noch kastriert. Und vor allem: Wem gehört er? Die Frage stellte sich Schaber und fragte auf Facebook und auf anderen Portalen nach. Zuerst habe sich nichts getan. Nach ein paar Tagen habe er dann ein E-Mail bekommen (der E-Mail-Verkehr liegt der Zeitung vor). Darin hiess es, dass die Familie, insbesondere die Tochter, die Katze sehr vermisse. Man wolle sie am selben Tag noch abholen. Die Verabredung stand für denselben Abend.

Im Nachhinein ergänzte Schaber, dass er in Sachen Tierarztkosten in Vorkasse getreten war. 180 Franken sollte die Besitzerfamilie zurückzahlen. «Dann kam keine Antwort mehr.» Er versuchte es am nächsten Tag wieder, benutzte verschiedene E-Mail-Adressen. «Ich hatte nicht einmal den Namen des Besitzers. Nur die E-Mail-Adresse. Bis heute warte ich auf eine Antwort.»

Diese «Nichtreaktion» schockiere ihn. Es ginge ihm hier auch nicht um das Geld. «Darüber kann man reden. Wenn die Familie kein Geld hat, hätten sie mir ja einen Kuchen backen können und dann wären wir quitt.»

Dass sich die Familie noch meldet, glaubt er nicht. Die Kosten sind inzwischen auf 350 Franken angewachsen und könnten bald im vierstelligen Bereich liegen, falls der Kater doch noch an der Vorderpfote operiert werden muss. Ausserdem würde Schaber es ihnen nicht mehr so leicht machen wollen: «Sollten sie sich wieder melden, will ich Beweise, Erklärungen und mehrere Fotos. Ich möchte alles wissen, sonst gebe ich den Kater nicht mehr her.»

Eine rechtlich schwierige Angelegenheit

Chippen, Kastrieren, Impfungen und der Ausweis stehen jetzt auf dem Plan. «Wir machen das jetzt so, als wäre es unser Kater. Ich sehe das gelassen.» Bei ihnen habe Flöckchen vorerst sein eigenes Zimmer, um sich einzugewöhnen. Mit den anderen Tieren komme er gut aus. Er habe sich gut eingelebt. «Flöckchen gehört jetzt zur Familie.»

Nur: Darf Schaber den Kater überhaupt behalten? «Der Finder hat diverse Pflichten: Er muss das Tier artgerecht unterbringen und hat den Fund dem Eigentümer, oder falls er diesen nicht kennt, der zuständigen Meldestelle für Findeltiere zu melden», sagt Isabelle Schnell, Juristin bei der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). Grundsätzlich gilt: Das Eigentum an dem gefundenen Tier läuft auf den Finder über, wenn sich der Eigentümer innert zwei Monaten seit dieser Fundmeldung nicht meldet.

«Erst dann ist der Finder auch der rechtliche Eigentümer.» Doch im Fall von Schaber sei die Sachlage nicht so einfach, denn: «Der Eigentümer hat sich mit dem E-Mail innerhalb der vorgeschriebenen Frist beim Finder gemeldet.» Das heisst, dass der Kater Schaber wohl nie wirklich gehören wird. Weder heute noch in zwei Monaten oder drei Jahren. Rechtlich gesehen dürfte er die Katze als Finder zwar weiterhin bei sich unterbringen, bis der rechtmässige Eigentümer das Tier abholt, aber sein Eigentum wäre Flöckchen deswegen nicht.

«Der rechtliche Eigentümer kann den Kater jederzeit zurückverlangen, egal wie viel Zeit verstrichen ist», sagt Schnell. Die Nichtübernahme der Tierarztrechnung berechtige den Finder nicht, dem Eigentümer sein Eigentum vorzuenthalten. Auch dessen Verhalten spiele hierbei keine Rolle: «Nur weil dieser lange wartet, darf daraus nicht automatisch geschlossen werden, dass er auf das Tier verzichtet. Diese Annahme ist rechtlich sehr schwierig nachweisbar und ist mit Vorsicht zu geniessen.»

Aber: Schaber sei nicht in jedem Fall dazu verpflichtet, den Kater rauszugeben. Zunächst müsse der angebliche Eigentümer glaubwürdige Beweise vorweisen. Dazu gehören Chip, Impfpass, Pass und Fotos. Sollten aber nur Fotos vorliegen, könne der Finder trotzdem entscheiden, dass ihm das nicht genügt. Der nächste Schritt für den angeblichen Eigentümer wäre dann der Gang vors Gericht.

Dort wird entschieden, ob die Beweise glaubwürdig genug sind, um das Eigentum des Tieres auszumachen. «Der Ausgang ist dann ziemlich klar. Egal ob es dem Tier beim Finder besser geht, das Eigentum wird im Schweizer Rechtssystem sehr stark gewertet, weshalb das Tierwohl hier eher zweitrangig ist– leider», sagt Schnell.

Keine Reaktion der Eigentümerfamilie

Die Eigentümerfamilie hat auf Anfragen der Zeitung nicht reagiert. Auch deshalb geht Schaber davon aus, dass sich an der momentanen Situation nichts ändern wird. Der Eigentümer des Katers ist er, rechtlich gesehen, trotzdem nicht.

Doch könnte es einen Ausweg geben: «Herr Schaber könnte dem Besitzer einen eingeschriebenen Brief schreiben und ihm eine Deadline setzen, um sein Tier abzuholen. Andernfalls gehe er davon aus, dass er auf dieses verzichte und ihm das Eigentum daran verschaffe. Ändert sich bis zu dem gegebenen Datum nichts, kann der Finder davon ausgehen, dass der Eigentümer auf sein Tier verzichtet», erklärt Schnell. Aber auch das sei im Falle eines Rechtsstreits schwierig, jedoch habe man wenigstens etwas Schriftliches.

Für die Schabers ist jede Option willkommen, denn: «Wir werden tun, was nötig ist. Bei uns geht es dem kleinen Racker gut und wir lieben ihn. Er muss bei uns bleiben.»