Drei ehemalige bayerische Schüler haben vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich geklagt. Vermerke zu ihrer Schreib-und-Lese-Behinderung müssen aus ihren Abizeugnissen entfernt werden.
Wenn bei Legasthenikern die Rechtschreibung in der Schule nicht bewertet wird, muss dies im Abiturzeugnis vermerkt werden. Das entschied an diesem Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil. Im Fall der drei klagenden Ex-Schüler muss der Vermerk jedoch wegen früherer Bedingungen beseitigt werden.
Die Kläger ...