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Bundesverfassungsgericht

Legastheniker sind in Bayern diskriminiert worden durch Vermerk im Zeugnis

Christian Rath
  • Mi, 22. November 2023, 20:30 Uhr
    Panorama

     

BZ-Plus Drei ehemalige bayerische Schüler haben vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich geklagt. Vermerke zu ihrer Schreib-und-Lese-Behinderung müssen aus ihren Abizeugnissen entfernt werden.

Viele Legastheniker haben Probleme beim korrekten Schreiben und flüssigen Lesen.  | Foto: IMAGO/U. J. Alexander
Viele Legastheniker haben Probleme beim korrekten Schreiben und flüssigen Lesen. Foto: IMAGO/U. J. Alexander
Wenn bei Legasthenikern die Rechtschreibung in der Schule nicht bewertet wird, muss dies im Abiturzeugnis vermerkt werden. Das entschied an diesem Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil. Im Fall der drei klagenden Ex-Schüler muss der Vermerk jedoch wegen früherer Bedingungen beseitigt werden.
Die Kläger ...

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