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IWB bringen die Kunden um ihr Geld

Zu kleine Fische: Weil die Rechnungsbeträge pro Haushalt klein sind, lohnt es sich für einen einzelnen Strombezüger nicht, vor Gericht zu ziehen.

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Elf Millionen Franken haben die Industriellen Werke Basel (IWB) seit 2010 jährlich an den Kanton Basel-Stadt überwiesen. Im Gegenzug erlaubt es der Kanton dem Energieversorger, Strom-, Wasser- und Gasleitungen unter der Erdoberfläche zu betreiben. Ende April hat das Bundesgericht entschieden, dass diese Konzessionsgebühr rechtlich auf einer ungenügenden Grundlage steht. Zu dem Urteil kam das oberste Gericht aufgrund einer Beschwerde eines IWB-Kunden. Das Gericht gab dem Mann darin recht, dass die IWB die dem Kanton geschuldeten Konzessionsgebühren für die Benützung der Allmend dem Kunden nicht weiterverrechnen darf.

Nach Bekanntwerden des Urteils stoppte der regionale Energiemonopolist den Versand von Rechnungen an seine Kunden. Zu diesem Zeitpunkt war unklar, ob die IWB die Konzessionsgebühren weiterhin an ihre Kunden weiterverrechnen dürfen oder ob das Unternehmen sie rückwirkend zurückerstatten muss. Jetzt herrscht Klarheit. «Es besteht aufgrund der Rechtspraxis kein Rückerstattungsanspruch», sagt Lars Knuchel, Mediensprecher der IWB.

Die IWB müssen die Konzessionsgebühren ihren rund 140'000 Rechnungskunden auf Stadtgebiet somit nicht zurückzahlen. Durchschnittlich über die letzten sieben Jahre gerechnet würde die Gebühr pro Rechnungsadresse rund 550 Franken ausmachen. Allerdings gilt es hierbei relativierend zu beachten, dass die Konzessionsgebühr in Abhängigkeit beispielsweise des Strombezugs berechnet wird. Laut den IWB betragen diese Kosten pro Kilowattstunde 0,3 Rappen. Für einen durchschnittlichen Mehrpersonenhaushalt würde die Gebühr somit jährlich knapp 15 Franken oder über sieben Jahre gerechnet rund 100 Franken ausmachen.

Bei ihrem Entscheid, den Strombezügern die von ihnen gezahlten Summen nicht zurückzuzahlen, stützen sich die IWB auf die Basler Regierung und ein Rechtsgutachten des Staats- und Verwaltungsrechtsexperten Tobias Jaag. Dieser kommt zum Schluss, dass die IWB die Rechnungen an ihre Kunden «rechtskräftig veranlagt» hätten.

«Gemäss IWB-Gesetz handelt es sich bei Rechnungen der IWB um Verfügungen», sagt Claus Wepler, Generalsekretär im für die IWB zuständigen Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) von SP-Regierungsrat Christoph Brutschin. Demnach seien Rechnungen rechtskräftig, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen angefochten würden. Wepler: «Das Bundesgericht hält in ständiger Praxis fest, dass sogar materiell-rechtlich unrichtige Verfügungen zu schützen sind, soweit sie formell rechtskräftig sind.» Um das Geld über die sieben Jahre also zurückzuerhalten, hätte jeder Kunde einzeln die Rechnungen jeweils anfechten müssen. Wepler: «Dabei kann nicht davon ausgegangen werden, dass die in der Vergangenheit gestellten Rechnungen der IWB an schweren materiellen Mängeln leiden und deshalb als nichtig anzusehen sind.»

«Kundenfeindlicher Auftritt»

SVP-Grossrat Heinrich Ueberwasser, der zu dem Thema einen Vorstoss im Grossen Rat eingereicht hat, tut sich schwer mit dem Entscheid der IWB, ihren Kunden die gesetzlich unzureichend verankerten Konzessionsgebühren nicht zurückzuerstatten. «Zwar gilt der Entscheid des Bundesgerichts formaljuristisch gesehen für diesen Einzelfall, der ein Kunde eingeklagt hat. Es ist für mich allerdings nicht nachvollziehbar, dass man diesen Entscheid nicht allen Kunden zugutekommen lässt», sagt Ueberwasser.

Auf der einen Seite würden die IWB Gelder ausgeben, um beispielsweise an Anlässen Werbung zu machen. «Die Regierung schützt diese teilweise problematische Praxis, wie die IWB mit dem Geld ihrer Kunden umgehen», sagt Ueberwasser. Auf der anderen Seite wolle das Unternehmen die zu Unrecht verlangten Gebühren nicht zurückzahlen. «Für mich ist das ein falsch verstandener, ja kundenfeindlicher Auftritt am Markt. Anstatt die Kundentreue und Kundenbindung in den Vordergrund zu stellen und die zu viel verlangten Beiträge zurückzuerstatten, gebärden sich die IWB als Obrigkeit und behandeln die Kunden wie Energie-Untertanen.» Die beste Werbung wäre es gemäss Ueberwasser, wenn sich die IWB in diesem Fall kulant zeigen und die fehlbaren Beträge rückwirkend zurückerstatten würden.

Konsumentenschützerin Sara Stalder spricht von einer «rechtlich verzwickten» Situation. Zwar könnten die Kunden die Gebühr auf privatrechtlichem Weg einzufordern versuchen. Stalder rät davon aber ab. «Da es sich in den meisten Fällen um kleine Beträge handelt, könnte das Verfahren einen Kläger im Falle einer Niederlage viel mehr kosten, als dass er zurückerhält.» Für Fälle wie diese müsste es in der Schweiz unbedingt das Rechtsinstrument der Sammelklagen geben. «Das ist aber leider nicht der Fall.»

Aussicht auf Erfolg hat im Kanton Basel-Stadt einzig der Kunde, der die IWB bezüglich dieser Konzessionsgebühr eingeklagt hat. Gemäss Bundesgericht muss sich das Appellationsgericht noch einmal diesem Fall annehmen.

Gemäss Wepler ist das WSU nun daran, die Konzessionsgebühr auf eine rechtlich korrekte Grundlage zu stellen: «Wir werden das IWB-Gesetz nun anpassen und dem Grossen Rat vorlegen.» Anstatt wie heute in der Verordnung werde die Höhe der Konzessionsgebühr, die wie bisher elf Millionen Franken betragen solle, im Gesetz festgeschrieben. Wepler: «Damit können wir Rechtssicherheit herstellen.»