Konkurs wurde «stiefmütterlich behandelt»Kantonsgericht rügt Baselbieter Sicherheitsdirektion
Die Sicherheitsdirektion hat bei der Beurteilung eines Konkursfalls gepatzt. Sie wird deshalb vom Kantonsgericht gerüffelt und muss 5500 Franken an Gerichts- und Entschädigungskosten übernehmen.
«Stiefmütterlich behandelt» habe die Baselbieter Sicherheitsdirektion (SiD) die Angelegenheit und den «Sachverhalt ungenügend abgeklärt». Mit solchen wenig schmeichelhaften Begriffen hat das Baselbieter Kantonsgericht am Mittwoch die Arbeit der SiD im Zusammenhang mit einem Fall möglicher Staatshaftung in einer Konkursangelegenheit taxiert. Die mit dem Fall befasste Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht sah sich jedenfalls ausserstande, ein materielles Urteil zu fällen, und wies den Fall an die Vorinstanz zurück. Jetzt muss die SiD über die Bücher und die notwendigen Sachverhaltsabklärungen vornehmen. Sie trägt die Gerichtskosten von 2000 Franken und muss dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von 3500 Franken bezahlen.