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Nach Anti-Pnos-Kundgebung auf MesseplatzMitgegangen – mitgehangen

Gegendemonstranten versammelten sich am 24. November 2018 auf dem Messeplatz und griffen auch Polizisten an.

Es war nicht sicher, ob die Beweise ausreichen würden – am Ende aber verurteilte das Strafgericht Basel-Stadt mit Gerichtspräsident Marc Oser einen 25-jährigen Schweizer zu sieben Monate Freiheitsstrafe bei vier Jahren Probezeit. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der Kunststudent aus Basel des Landfriedensbruches, der Drohung und Gewalt gegen Beamte sowie einer Zuwiderhandlung gegen das Vermummungsverbot schuldig gemacht hat. Die lange Probezeit sprach das Gericht aus, weil der Mann bereits 2017 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt wurde, dafür allerdings nur eine bedingte Geldstrafe erhalten hat. Da er innerhalb der Probezeit wieder ein Delikt beging, muss er jetzt die Geldstrafe bezahlen.

Zu den Vorwürfen sagte der Beschuldigte am Prozess wenig. Nur so viel, dass er gegangen sei, als er gesehen habe, wie die Polizei Gummischrot bereithielt. «Ich bin vorne dabei gewesen, aber ich habe mich nicht an den Eskalationen beteiligt.»

Für Richter Oser hingegen stand ausser Frage, dass der 25-Jährige genau an dieser Zusammenrottung von gewaltbereiten Demonstranten teilgenommen hatte, im Wissen, was da geschah. «Wenn man mitmacht, so ist das Dabeisein schon ausreichend für eine Verurteilung», sagte Oser. Da es aber schlimmere Fälle gebe, bei denen «gröbere Sachen» geschehen seien, habe man die Strafe im unteren Bereich angesiedelt von den möglichen drei Jahren, die das Strafgesetzbuch dafür vorsieht. Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, den Mann wegen Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Teilnahme an einer nicht bewilligten Versammlung sowie Zuwiderhandlung gegen das Vermummungsverbot zu verurteilen. Als Strafmass wollte die Staatsanwaltschaft 8 Monate.

Attacken aus der Anonymität der Masse heraus

Dieser Prozess war der Auftakt zu mehreren gleichgelagerten Fällen im Sommer und Herbst. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft waren umfangreich und beinhalteten auch eine Öffentlichkeitsfahndung, um die Gewalttaten rund um die unbewilligte Kundgebung vom 24. November 2018 auf dem Messeplatz aufzuklären. Insgesamt seien über zwanzig Personen angeklagt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

An jenem Samstagnachmittag kam es nicht nur zu einer unbewilligten Grossdemo, sondern auch zu einem unbewilligten Demonstrationszug, an dem sich rund 500 Leute beteiligten. Bei der Demonstration wollte man ein Zeichen gegen Rechtsextremismus setzen, weil an jenem Tag die Rechtsaussenpartei Pnos auf dem Messeplatz eine bewilligte Kundgebung abhalten durfte, erklärte der Beurteilte.

Gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt gehörte der Verurteilte zur Gruppe, die «zahlreiche, schwarz oder dunkel gekleidete und mehrheitlich vermummte Leute» umfasste. Diese Vermummten hatten sich mit Schals, Halstüchern vor dem Mund gegen das Reizgas geschützt und trugen Sonnen- oder Skibrillen, um sich einer Identifizierung zu entziehen. Der Beschuldigte will sich aber nicht vermummt, sondern lediglich einen hellen Schal getragen haben, obwohl auf den Videos eindeutig zu erkennen ist, wie er sich vermummt.

Attacken aus der Anonymität der Masse heraus

Es kam an jenem Samstag mehrfach zur direkten Konfrontation zwischen Polizei und den gewaltbereiten Gegendemonstranten, besonders rund um die Mattenstrasse, in die sich die Pnos-Kundgebungsteilnehmer zurückgezogen hatten. Mit «Material aus den zahlreichen Baustellen rund um das Messegelände» bewarfen die Vermummten die Polizei und die Anhänger der gegnerischen politischen Partei oder griffen Personen, die sie für Pnos-Anhänger hielten, mit Tritten und Faustschlägen an. «Auch wurden Baustellenkompressoren auf Rädern als Schutzwall eingesetzt, um sich vor Schüssen mit den Mehrzweckwaffen der Polizei zu schützen, nachdem man zuvor klare polizeiliche Anweisungen missachtet hatte und die Mindestabstände zur polizeilichen Absperrung nicht einhielt», so die Anklage. Die Polizei musste durchgreifen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Da der gewaltbereite Mob deutlich in Überzahl war, bestand die Gefahr, dass die Polizei «im Falle eines Angriffs durch die anwesenden und aggressiven Kundgebungsteilnehmer überrannt würden» und die Pnos-Anhänger angegriffen würden.

Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher: Der unbewilligte Demonstrationszug, an dem der Verurteilte an vorderster Front dabei war, hatte sich im Vorfeld der Pnos-Kundgebung organisiert und abgesprochen. Dieser extreme Flügel sei von Anfang an einzig darauf aus gewesen, «die Standaktion gewaltsam anzugreifen und nötigenfalls auch gegen die Polizei Gewalt auszuüben». Pikant auch, wie die nicht gewalttätigen Teilnehmer dieses Demonstrationszuges agiert haben sollen: Durch passives Zuschauen hätten sie die Gewalt gutgeheissen und den Vermummten nach den Gewaltaktionen in ihren Reihen Unterschlupf geboten. Der Beschuldigte hingegen sagte vor Gericht, er sei nur da gewesen, um seine antifaschistische Haltung zum Ausdruck zu bringen.

Diese Zusammenrottung ist Teil der Attacken-Strategie der Linksaussenaktivisten: Auf den Polizeivideos ist zu sehen, wie sich Vermummte mit Steinen eindecken und aus dem Schutz der Gruppe heraus diese gegen die Polizisten werfen.

Gewalt gegen Polizei im Einzelfall nicht nachgewiesen

Der Verteidiger hatte während des Prozesses «die Beweisführung der Staatsanwaltschaft» als «sehr fragwürdig» bezeichnet. Grund war das Videomaterial, aufgrund dessen der Beschuldigte überführt worden ist. «Ich habe den Beschuldigten auf den Videos nicht erkannt», ärgerte sich der Verteidiger «Es kann nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft mit uns ein Suchspiel macht und nicht klar kennzeichnet, welche Person sie warum zu identifizieren glaubt.» Er verlangte deshalb für seinen Mandanten einen kompletten Freispruch.

Zwar sagte auch das Gericht, dass die Staatsanwaltschaft die Beweise besser hätte aufbereiten und präsentieren können, aber es kam zu einem anderen Schluss als der Verteidiger und sagte zum 25-jährigen Kunststudenten: «Sie sind identifizierbar, gut sichtbar. Es besteht kein Zweifel, dass Sie es sind.»

Im Rahmen ihrer Ermittlungen griff die Staatsanwaltschaft zum Instrument der Öffentlichkeitsfahndung, um die Identität von tatverdächtigen Personen zu ermitteln.