Grundrechtseingriffe sollen gerichtsfest werden

Das Gesetz zum Bevölkerungsschutz wird in historischem Tempo verabschiedet. Die Opposition kritisiert weiterhin fehlende Mitbestimmung. 

Die Maskenpflicht ist eine Schutzmaßnahme im neuen Infektionsschutzgesetz.
Die Maskenpflicht ist eine Schutzmaßnahme im neuen Infektionsschutzgesetz.

Berlin. Lange wurde drum gestritten, jetzt soll das Infektionsschutzgesetz in höchster Eile beschlossen werden. Das Ziel: Die Grundrechtseingriffe „gerichtsfest“ machen, unter anderem, um weitere Klagen gegen die bisherigen Verordnungen abzuwenden. Das Tempo, mit dem das Gesetz durch die Instanzen getrieben wird, ist enorm. Nachdem es am Mittag im Bundestag beschlossen werden soll, ist für Mittwochnachmittag die Zustimmung des Bundesrats geplant. Anschließend hält der Bundespräsident den Stift bereit, um das Gesetz zu unterzeichnen.

Der Entwurf zum „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ist detailliert gefasst. Ein früherer Entwurf des Gesetzes war in der vergangenen Woche von zahlreichen Juristen zerpflückt worden. Deshalb wurde es in letzter Minute noch einmal überarbeitet. Neben Regelungen zur Krankenhausfinanzierung enthält das Gesetz den sogenannten Paragrafen 28 a – das Herzstück des Infektionsschutzgesetzes.

Konkrete Maßnahmen, zeitlich beschränkt

In 17 Einzelpunkten sind in diesem Paragrafen die konkreten Eingriffe in die Grundrechte aufgelistet, die im Laufe einer Pandemie notwendig werden könnten. Darin sind die bereits im „Lockdown“ und „Lockdown light“ angewendeten Maßnahmen enthalten, beispielsweise die Pflicht dazu, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowohl im öffentlichen als auch privaten Raum sowie die Schließungen verschiedener Geschäfte und Einrichtungen.

Bisher sind diese Maßnahmen nicht im Detail gesetzlich festgehalten, sodass verschiedene Gerichte mehrfach Verordnungen der Länder und des Bundes für nichtig erklärten, weil sie die Regelungen nicht für verhältnismäßig hielten. Das neue Gesetz soll diese jetzt „gerichtsfest“ machen, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. „Mit einer präzisen Definition der epidemischen Lage konkretisieren wir die Voraussetzungen für die Schutzmaßnahmen“, teilten Fechner und die gesundheitspolitische Sprecherin Sabine Dittmar mit. Das Gesetz soll zu mehr Bundeseinheitlichkeit und Rechtssicherheit beitragen. Außerdem sollen die neuen Regeln einer Befristung unterliegen. „Die Befugnisse der Landesregierungen werden beschränkt, indem die Schutzmaßnahmen durch Rechtsverordnung nur befristet zulässig sind und begründet werden müssen“, teilten die beiden SPD-Politiker mit.

Verankert ist ebenso, dass soziale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen der Maßnahmen berücksichtigt werden. Außerdem soll die Bundesregierung nun verpflichtet werden, das Parlament „regelmäßig über die Entwicklung der epidemischen Lage zu unterrichten“, sagte die SPD-Abgeordnete Dittmar.

Trotz der Neufassung hat der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Guido Zöllick, bereits eine Klage angekündigt. Er fordert geregelte Entschädigungszahlungen für seine Branche. „Ich erwarte, dass dieses Gesetzgebungsverfahren gestoppt wird oder, zumindest kurzfristig, eine Entschädigungsregelung in den Gesetzentwurf aufgenommen wird“, so Zöllick in einer Pressemitteilung.

Der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) bezweifelt, dass das Gesetz rechtssicher sei. Er hält es für zu unpräzise. „Das Ganze krankt nach wie vor an mangelnder Bestimmtheit und zu wenig parlamentarischer Beteiligung“, sagte Kubicki auf Anfrage. Das Vorgehen der großen Koalition sei eine „rechtsstaatliche Zumutung.“ Das Ganze dokumentiere die Geringschätzung der Regierungskoalitionen für das parlamentarische Verfahren, lautet sein Urteil. „Wenn die Oppositionsfraktionen für umfangreiche Änderungsanträge nur wenige Stunden Lesezeit bekommen, ist das - zurückhaltend formuliert - respektlos und unangemessen. Es geht immerhin um keine Kleinigkeit, sondern um Grundrechtseingriffe von historischer Dimension.“

Ebenso wenig wie die FDP werden die AfD und die Linke dem Gesetz zustimmen. Die Vorsitzende der Linkspartei Katja Kipping kritisiert die „Konzentration der Entscheidungsmacht“ im Gesundheitsministerium. „Die Beteiligung des Parlaments besteht darin, dass es zustimmen darf, auch weiterhin nichts zu sagen zu haben.“

Am Mittwoch wollen Coronaleugner, -kritiker und andere Menschen gegen das Gesetz demonstrieren.