Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Parlament will wieder mitregierenProblematische Machtfülle des Bundesrats

In der Schweiz ruhte der Parlamentsbetrieb nach dem Lockdown über Wochen.

Während in ganz Europa die Parlamente auch nach dem Lockdown tagten, regierte in der Schweiz der Bundesrat alleine. Das Parlament, das in Vertretung von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund ausübt, war über Wochen faktisch ausgeschaltet. Nun kommt ein Gutachten von Felix Uhlmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, zum Schluss: Das ist rechtlich problematisch.

Er schreibt, selbst unter Berücksichtigung der besonderen Dringlichkeit bleibe fraglich, ob es geboten war, die Session sofort abzubrechen – ohne dass das Parlament noch hätte eingreifen können; die Ratsbüros und Fraktionspräsidenten hatten dies am 15. März per Videokonferenz beschlossen. Die Sondersession hätte spätestens drei Wochen, nachdem sie am 25. März beantragt wurde, durchgeführt werden müssen. Zudem hält es Uhlmann für fraglich, ob die Ratsbüros den Kommissionen verbieten können, Sitzungen abzuhalten.

Das Gutachten hat Uhlmann im Auftrag der SP-Fraktion erstellt. «In unserer Partei waren die Empörung und das Unverständnis gross», sagt Nationalrat Fabian Molina. Dass die Ratsbüros entscheiden, welche Kommissionen tagen dürften und welche nicht, komme schon einem kleinen Staatsstreich gleich. Wenn sie darauf beharrten, könnte einzig das Parlament korrigierend eingreifen – das nicht zusammenkommen durfte. «Wenn ich das zu Ende denke, wird es mir gschmuch», sagt Molina.

Aber nicht nur die SP, sondern auch Freisinnige wie Kurt Fluri oder Andrea Caroni, beide Juristen, geben Staatsrechtsprofessor Felix Uhlmann in unterschiedlichen Punkten recht. Und Caroni konstatiert: «Das Parlament war technisch und organisatorisch ungenügend auf diese Krise vorbereitet.» Nach dem Vollstopp Mitte März sei man erst etwas orientierungslos gewesen.

Die Krise wird das Geschäftsreglement umschreiben

Ständeratspräsident Hans Stöckli (SP) wehrt sich als Mitglied des Büros gegen die Vorwürfe. «Der Gutachter versteht, dass der Schutz der Parlamentsmitglieder und des Personals nicht hätte gewährt werden können.» Damit die Hygienevorschriften des Bundesrats eingehalten werden konnten, hätten sich die Büros für die Kommissionen wie für das Plenum neu organisieren müssen. Hätten sie ihre Arbeit einfach weitergeführt, wäre das ein verheerendes Signal an die Bevölkerung gewesen. «Das Büro hat dafür gesorgt, dass das Parlament seine Verantwortung auch in dieser ausserordentlichen Lage hat wahrnehmen können.»

«Notlagen sind Einfallstore, um die Grundrechte zu schwächen.»

Kurt Fluri, FDP-Nationalrat

So wird auch diese Krise das Geschäftsreglement des Parlaments umschreiben; dieses hat nach der Finanzkrise 2008/09 beschlossen, dass fortan ein Viertel aller Mitglieder einer Kammer eine ausserordentliche Session beantragen kann – wovon der Ständerat nun erstmals Gebrauch gemacht hat. 2009 hatten letztlich die acht Mitglieder der Finanzdelegation einen Kredit von 68 Milliarden Franken für die Grossbank UBS bewilligt. Das Parlament hatte nichts zu sagen.

Wie FDP-Ständerat Andrea Caroni sagt, braucht es insbesondere Regeln für Videokonferenzen. «Die heutigen Regeln für virtuelle Kommissionssitzungen haben die Ratsbüros spontan erfunden.» Heute ist es nicht möglich, dass die Räte selber per Videokonferenz tagen; gemäss Bundesverfassung muss mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend sein.

«Notlagen sind Einfallstore, um die Grundrechte zu schwächen», sagt Kurt Fluri. Es komme zwangsläufig zu einer Kompetenzverschiebung von der Legislative zur Exekutive und von den Kantonen zum Bund. Das müsse man nun rasch korrigieren. Die Kommissionen haben bereits damit begonnen: Elf ihrer Präsidenten schreiben den Ratsbüros in einem dringlichen Antrag, dass sie nun wieder selber bestimmen wollten, wie viele Sitzungen sie fortan abhalten.