Französisches Haushaltsgesetz für 2017: Neuigkeiten im Steuerecht für die Unternehmen

27.02.17  
Neues im französischen Steuerrecht 2017
Neues im französischen Steuerrecht 2017
Neues im französischen Steuerrecht 2017

Neuigkeiten für 2017 im Bereich der Körperschaftsteuer und der Besteuerung der Unternehmensgruppe

Nachdem sie vom frz. Bundesverfassungsgericht auf Verfassungskonformität untersucht wurden, sind die neuen zum 01.01.2017 geltenden gesetzlichen Vorschiften aus dem französischen Steuerrecht veröffentlicht worden.

Bezüglich der Unternehmen betreffen die Hauptneuheiten die Körperschaftssteuer sowie die Besteuerung innerhalb der Unternehmensgruppe. Im Großen und Ganzen bringen diese neuen Bestimmungen nur wenig Neues ein und haben eine weniger ehrgeizige Steuerrechtsreform als die von den Steuerexperten erhoffte als Ergebnis.

Haushaltsgesetz für 2017 und Herabsetzung des Körperschaftssteuersatzes in Frankreich

Im Haushaltsgesetz für 2017 wird die progressive Minderung des französischen Körperschaftssteuersatzes vorgesehen. Dieser beträgt im Moment 33,33% und soll im Jahr 2020 für alle Unternehmen 28% betragen.

Diese Herabsetzung des Körperschaftssteuersatzes wird schon ab 2017 zugunsten der KMU (Umsatz vor Steuern unter EUR 7,63 Millionen und vollständig eingezahlte Aktien) gelten, die zu mindestens 75% von natürlichen Personen gehalten werden und die der europäischen Definition der KMU entsprechen. Dieser Steuersatz wird bis 2020 für alle Unternehmen gelten.

Darüber hinaus kann der verminderte Steuersatz von 15% (bei Thesaurierung der betroffenen Gewinne), der nur auf den Teil der Gewinne unter EUR 38.120 anwendbar ist, von einer größeren Anzahl von Unternehmen in Anspruch genommen werden. Bisher galt dieser Steuersatz nur auf die Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als EUR 7,63 Millionen vor Steuer und deren Stamm- oder Grundkapital zu mindestens 75% von natürlichen Personen gehalten wurde. Nunmehr ist dieser Steuersatz ab 2019 ebenfalls auf die Unternehmen mit einem Umsatz von höchstens EUR 50 Millionen vor Steuern anwendbar.

Haushaltsgesetz für 2017 und Klarstellung über die Einschränkung der Möglichkeit des Verlustvortrages

Der Verlustvortrag ermöglicht es, einem der Körperschaftssteuer unterliegenden Unternehmen, die im Laufe des Geschäftsjahres aufgewiesenen Verluste auf die in den darauffolgenden Geschäftsjahren erwirtschafteten Gewinne vorzutragen. Dieser Verlustvortrag kann nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag durch Steuerpflichtige in Anspruch genommen werden.

Der vortragsfähige Maximalbetrag konnte bisher um den Betrag der Forderungsverzichte erhöht werden, die einem Unternehmen auf der Grundlage einer im Rahmen eines Sanierungsverfahrens bzw. eines Insolvenzverfahrens abgeschlossenen gerichtlichen Vereinbarung zu seinen Gunsten ausgesprochen wurden.

Bisher wurden die Forderungsverzichte sowohl auf der Ebene der Gesellschaft, die auf die Forderung verzichtete als auch auf der Ebene der Gesellschaft, der der Forderungsverzicht gewährt wurde, berücksichtigt. Als einzige Bedingung dazu mussten beide Firmen der Körperschaftssteuer in Frankreich unterliegen.

Nach dem Haushaltsgesetz für 2017 gilt diese Begünstigungsmaßnahme nur für die Gesellschaften, für die auf Forderungen verzichtet wurde. Dazu muss dieser Forderungsverzicht gemäß einer im Rahmen eines Sanierungsverfahrens bzw. Insolvenzverfahrens abgeschlossenen gerichtlichen Vereinbarung erfolgen. Diese Klarstellung dient der Auslegung der Gesetzestexte und gilt rückwirkend, sodass diese Bestimmung auf vergangene Geschäftsjahre anwendbar ist.

Berichtigendes Haushaltsgesetz für 2016 und Definition der Beteiligungen, die auf die Steuerbefreiung wegen der Mutter-Tochter Vergünstigung berechtigten

Gemäß dem Gesetz zur Berichtigung des Haushaltsgesetzes für 2016 reicht die Haltung von 5% Finanzrechten auf ihre Tochtergesellschaft durch ihre Muttergesellschaft aus, damit die Muttergesellschaft die Steuerbefreiung der Gewinne sowie der Dividende der Tochtergesellschaft beanspruchen darf.

Es handelt sich hier um eine vom Gesetzgeber vorgenommene Berichtigung: Bisher wurde lediglich das Halten von 5% der Stimmrechte am Grundkapital der Tochtergesellschaft berücksichtigt. Diese Bestimmung wurde als verfassungswidrig erklärt und das berichtigende Haushaltsgesetz für 2016 hat dies somit korrigiert. Eine Beteiligung ohne Stimmrechte kommt nunmehr in den Genuss der Steuerbefreiung.

Gesetz zur Berichtigung des Haushaltsgesetzes für 2016 und Klärung der Definition der Wertpapiere bzgl. des langfristigen Veräußerungsgewinns

Divindede und SteuerreklärungDie Definition der Beteiligungen wurde durch das Gesetz zur Berichtigung des Haushaltsgesetzes für 2016 eingeschränkt. Wertpapiere mit Steuerbefreiung der Veräußerungsgewinne gelten nicht mehr automatisch als Beteiligungen.

In Anbetracht der Regelung für langfristige Veräußerungsgewinne sind Wertpapiere, welche zur Mutter-Tochter-Vergünstigung berechtigen, nur dann als Beteiligungen anzusehen, wenn die Muttergesellschaft mindestens 5% der Stimmrechte der Tochtergesellschaft hat. In diesem Sinn ist die Definition der Beteiligungen bei langfristigen Veräußerungsgewinnen strikter als bei laufenden Gewinnen und Dividenden.

Gesetz zur Berichtigung des Haushaltsgesetzes für 2016 und die Steuerbefreiung von der Abgabe auf ausgeschüttete Dividenden

Die Befreiung von der 3%igen Abgabe auf Dividenden innerhalb einer körperschaftlichen Organschaft wird erweitert. Nunmehr gilt diese Steuerbefreiung ebenfalls auf Dividendenausschüttungen unter Gesellschaften mit einer unmittelbaren bzw. mittelbaren Beteiligung von 95% des Grundkapitals, selbst wenn der Dividendenempfänger außerhalb Frankreichs niedergelassen ist.

Haushaltsgesetz für 2017 und die Steuergutschrift für die Wettbewerbsfähigkeit und Erwerbstätigkeit (Crédit d’Impôt pour la compétitivité et l’emploi – abgekürzt: CICE)

Der CICE ist im Rahmen des sogenannten « Verantwortungs-Paktes » entstanden. Der Satz des CICE wurde seit dem 01.01.2017 auf ausgezahlten Gehältern von 6 auf 7% erhöht. In Anbetracht der Resonanz dieser steuerrechtlichen Maßnahme soll die Abänderung die den Unternehmen gewährte Steuervergünstigung noch weiter aufbessern.

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur Kenntnis zu nehmen, wie die Abschaffung der Sonderabschreibung für erworbene Software sowie Förderungsmaßnahmen für umweltfreundliche Firmenwagen.

Zusammenfassend kann man festhalten, dass das neue Haushaltsgesetz wenige Reformen mit sich bringt. Dies lässt sich sicherlich dadurch erklären, dass die Präsidentschaftswahl in Frankreich bevorsteht.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

Alle Urheberrechte vorbehalten

Bilder: Frederic Massard, Kuhran

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