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Rechtliche Betreuung
 

Welche Aufgabenkreise gibt es?

Die Aufgabenkreise werden vom Gericht individuell formuliert. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Regelung. Ich möchte an dieser Stelle daher einige Aufgaben vorstellen, die von den Gerichten in dieser oder ähnlicher Form beschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass sie hier keine vollständige Aufstellung der Berechtigungen innerhalb der dargestellten Aufgabenkreise vorfinden, sondern nur einen Ausschnitt.


Vermögenssorge

Innerhalb dieses Aufgabenkreises hat der Betreuer die Berechtigung zur Regelung der Vermögensangelegenheiten. Diese Angelegenheiten umfassen unter anderem:

- die Kontoführung
- die Verwaltung von Bankguthaben und Vermögen aus Versicherungsverträgen
- das Stellen von Sozialleistungsanträgen
- die Geltendmachung von öffentlichen Leistungen
- die Begleichung von Rechnungen und Forderungen


Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung im Rahmen der Gesundheitsfürsorge

Dieser Aufgabenkreis umfasst beispielsweise folgende Pflichten und Berechtigungen:

- Entscheidung über alle Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge
- Entscheidung über Einzelheiten bei einer ambulanten oder (teil-) stationären Pflege
- Durchsetzung des in der Patientenverfügung festgelegten Willens
- Einwilligung in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes
- Einsicht in Krankenunterlagen und Bewilligung der Herausgabe an Dritte
- Entbindung der behandelnden Ärzte und von nichtärztlichem Personal von der Schweigepflicht


Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten

Der Betreuer hat hierbei zum Beispiel die Berechtigung zur

- Entscheidung über die Anmietung einer Wohnung. Hierzu ist ggf. die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
  erforderlich (§ 1853 BGB).
- Entscheidung über Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag.
- Entscheidung über die Kündigung der Wohnung und zur Haushaltsauflösung. Hierzu ist die Genehmigung des
  Betreuungsgerichts erforderlich (§ 1833 Abs. 3 BGB).


Vertretung bei Behörden, Gerichten, sonstigen öffentlichen Institutionen

Der Betreuer hat unter anderem das Recht zur

- Vertretung bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern sowie anderen öffentlichen Institutionen.
- Vertretung bei Gerichten in zivilen und strafrechtlichen Angelegenheiten und Vornahme von Prozesshandlungen aller Art.
- Bevollmächtigung von Anwälten oder sonstigen fachlich geeigneten Personen, falls die Notwendigkeit einer fachlichen
  Hilfestellung besteht.


Post- und Fernmeldeverkehr

Der Betreuer hat die Berechtigung zur

- Entscheidung über den Fernmeldeverkehr und über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post sowie allen
  damit zusammenhängenden Willenserklärungen wie Vertragsabschlüsse, Kündigungen etc.