Änderungen zu einer Wachperson werden von einem Gewerbebetrieb in Form von einem Änderungsantrag an die zuständige § 34a-Behörde übermittelt. Zu einer Wachperson kann zeitgleich nur ein Änderungsantrag bestehen. Änderungen können die Einsatzart/Qualifikation oder die personenbezogenen Daten betreffen.
Die zuständige § 34a-Behörde prüft den Antrag, um die Änderung entweder zu übernehmen oder abzulehnen. Erst mit der Übernahme der Änderung werden diese im Datensatz der Wachperson angezeigt.
So bearbeiten Sie einen Änderungsantrag:
- Klicken Sie auf der Startseite links in der Menüleiste auf „Zugeordnete Wachpersonen“.
- Es öffnet sich die Liste aller Wachpersonen in Ihrer Zuständigkeit. Filtern Sie in dieser Liste nach „Änderung beantragt“.
- Klicken Sie auf das „Lupe“-Symbol, um einen Änderungsantrag zu öffnen.
- Es öffnet sich eine Seite, die den Änderungsantrag detailliert zeigt.
Auf dieser Seite sehen Sie oben die Art der Änderung, dann eine Gegenüberstellung der Datensätze „Original Wachperson“ links und „Änderungsantrag Wachperson“ rechts. - Unten finden Sie Dokumente zur Validierung der Änderung(en). Sind die Dokumente virengeprüft, können Sie diese herunterladen. Klicken Sie dazu auf „^“.
Laden Sie immer alle Dokumente herunter, nach der Übernahme der Änderung stehen diese im Bewacherregister nicht mehr zur Verfügung. - Prüfen Sie die Felder aufmerksam – Änderungen werden nicht gesondert hervorgehoben.
- Sind alle erforderlichen Informationen und Dokumente vorhanden sowie gegebenenfalls notwendige Anfragen beim DIHK beziehungsweise Verfassungsschutz getätigt, klicken Sie auf „Änderung übernehmen“.
- Die Änderung(en) wurde(n) nun übernommen. Sie werden dann zurück in die Liste aller Wachpersonen in Ihrer Zuständigkeit geleitet.
Der Originaldatensatz der Wachperson enthält nun die beantragten Änderungen – der Datensatz „Änderung beantragt“ besteht nicht mehr.
Eine Änderung können Sie unabhängig von noch zu tätigenden Anfragen immer ablehnen. Klicken Sie auf „Änderung ablehnen“, werden die beantragten Änderungen verworfen und der Originaldatensatz nicht verändert.
Hat sich die Qualifikation einer Wachperson geändert, müssen Sie diese über die Schnittstelle beim DIHK überprüfen – klicken Sie hierfür auf „DIHK-Anfrage“. Erst wenn ein Ergebnis vorliegt, können Sie die Änderung übernehmen oder bei Bedarf die Schnittstelle zum Verfassungsschutz anfragen.
Hat sich die Einsatzart einer Wachperson geändert und wurde bisher noch keine Anfrage beim Verfassungsschutz getätigt, müssen Sie – sofern die Einsatzart verfassungsschutzrelevant ist – die Schnittstelle beim Verfassungsschutz anfragen – klicken Sie hierfür auf „Vs-Anfragen“. Erst wenn ein Ergebnis vorliegt, können Sie die Änderung übernehmen.