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Ausbildungsprüfung

Zu jeder Ausbildung gehört auch die Ausbildungsprüfung. Struktur und Inhalte der Prüfung sind in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs festgelegt. Dazu gehört beispielsweise welche Prüfungsart oder welche Prüfungsinstrumente Anwendung finden und in welchen Prüfungsbereichen die Prüfung durchgeführt wird.

Ausbildungsprüfung

Die Prüfung in der dualen Berufsausbildung

In der Prüfung soll festgestellt werden, ob die Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben. Das heißt, die Auszubildenden müssen in der Prüfung nachweisen, dass sie die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um in ihrem Beruf arbeiten zu können. Grundlage für die duale Ausbildung ist die Ausbildungsordnung, in der neben den Ausbildungsinhalten auch die Prüfungsregelungen des jeweiligen Berufs festgelegt sind.

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Auszubildender zum Zimmermann mit Ausbilder in der Werkstatt

Welche Prüfungsarten gibt es?

Den Abschluss von anerkannten Ausbildungsberufen bildet die Abschlussprüfung bzw. Gesellenprüfung. Etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit findet eine Zwischenprüfung statt. Die Zwischenprüfung ist neben dem Ausbildungsnachweis Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung bzw. Gesellenprüfung. Neben der Zwischen- und Abschlussprüfung stehen noch weitere Prüfungsarten zur Verfügung, z. B. die „Gestreckte Abschluss- bzw. Gesellenprüfung“.

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Was sind Prüfungsbereiche?

Prüfungsbereiche dienen der inhaltlichen Strukturierung einer Prüfung und richten sich nach den gängigen Tätigkeitsfeldern in der Berufspraxis. Wirtschafts- und Sozialkunde ist bei allen Abschlussprüfungen dualer Ausbildungsberufe ein feststehender Prüfungsbereich. 

Ausbildungsprüfung in der Backstube

Was sind Prüfungsinstrumente?

Für jeden Prüfungsbereich wird mindestens ein Prüfungsinstrument festgelegt. Dies können z. B. Schriftlich zu bearbeitende Aufgaben, Präsentationen oder Arbeitsproben sein. Es können auch mehrere Prüfungsinstrumente innerhalb eines Prüfungsbereichs miteinander kombiniert werden. Die Auswahl der geeigneten Prüfungsinstrumente hängt von den Anforderungen des jeweiligen Berufs ab. Sie sollen zusammenhängende Aufgabenstellungen ermöglichen und eine zuverlässige und faire Bewertung zulassen.  

Gesellenprüfung im Handwerk

Was ist ein Prüfungsausschuss?

Für die Durchführung der Prüfungen werden von der zuständigen Stelle Prüfungsausschüsse errichtet. Sie führen die Prüfungen durch und bewerten die Leistungen.

Ein Prüfungsausschuss besteht grundsätzlich aus drei Mitgliedern (§ 40 BBiG bzw. § 34 HwO):

  • Beauftragte der Arbeitnehmer,
  • Beauftragte der Arbeitgeber und
  • mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule.

Die Zahl der Beauftragten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss immer gleich sein. Mehrere zuständige Stellen können auch beschließen, einen gemeinsamen Prüfungsausschuss zu errichten (§ 39 BBiG bzw. § 33 HwO). Die Prüferinnen und Prüfer müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein und sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder werden von der zuständigen Stelle längstens für fünf Jahre berufen (§ 40 BBiG bzw. § 34 HwO). Im Handwerk können die Kammern auch die Handwerksinnungen ermächtigen, Prüfungsausschüsse zu errichten (§ 33 HwO).

Bei Interesse an der Prüfertätigkeit können sich erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder an die für ihren Betrieb zuständige Stelle wenden. Darüber hinaus erteilen auch Fachverbände und Gewerkschaften gerne Auskunft.

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Wer erstellt Prüfungsaufgaben?

Die Entwicklung geeigneter Prüfungsaufgaben ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, bei der verschiedene Aspekte der beruflichen Handlungsfähigkeit berücksichtigt werden sollten. Zudem sollten sich die Aufgaben an den Anforderungen der beruflichen Praxis orientieren. Der Aufgabenentwicklung widmen sich die Prüfungsausschüsse oder regionale oder überregionalen Aufgabenerstellungsausschüsse. 

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Welche Aufgaben haben Prüferinnen und Prüfer?

Prüferinnen und Prüfer nehmen durch die Abnahme von Prüfungen eine verantwortungsvolle Funktion in der beruflichen Bildung wahr und tragen wesentlich zur Sicherung und zum Erhalt der Qualität in der Berufsbildung bei. Die Aufgaben der ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer sind in der Handwerksordnung, detaillierter der Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen des Hauptausschusses des BIBB festgelegt.

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