Entlassmanagement

Krankenhausärzte dürfen Rezepte ausstellen

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Krankenhausärzte dürfen Rezepte ausstellen
© iStock.com/skynesher

Ab dem ersten Oktober können Klinikärzte ihren Patienten bei deren Entlassung aus dem Krankenhaus ein Rezept über benötigte Arzneimittel zur Einlösung in Apotheken ausstellen und mitgeben. Damit wird eine Regelung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2015 umgesetzt. Das Entlass-Rezept soll den Patienten ermöglichen, sofort eine Anschlussmedikation zu bekommen, ohne zuvor einen niedergelassenen Arzt aufsuchen zu müssen. Für die Patienten eine große Erleichterung. Vor allem bei Entlassungen zum Wochenende ist es ihnen schließlich häufig gar nicht möglich, eine Praxis aufzusuchen.

Um das Entlass-Rezept war politisch gestritten worden. Folglich gelten zahlreiche Sonderregelungen: So dürfen die Klinikärzte nur die jeweils kleinsten verfügbaren Packungsgrößen der Arzneimittel verschreiben, und das Rezept muss innerhalb von drei Werktagen in der Apotheke eingelöst werden. „Die Umsetzung des Gesetzes war langwierig und schwierig, aber nun zeichnet sich endlich eine Verbesserung für die Patienten ab“, kommentierte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) dazu.

Derweil gaben die Kassenärztliche Vereinigung Braunschweig, die Apothekerkammer Niedersachsen und das Klinikum Braunschweig ein Pilotprojekt zum Pharmazeutisches Entlassungsmanagement bekannt. Hierbei gehe es vor allem um eine rechtzeitige Information des ambulanten Bereiches bezüglich der Medikation. Zentraler Inhalt ist die zeitnahe gegenseitige Information mit Niedergelassenen und Apothekern mittels eines digitalen Medikationsplans.

Autor

 Sabine Rößing

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