Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zugestimmt. Der Bund soll damit künftig mehr Befugnisse bekommen, um für Arzneimittelsicherheit zu sorgen. Durch die neuen Vorgaben soll künftig die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Länderbehörden besser und die Kontrollen verstärkt werden. Auch bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten soll der Bund künftig beteiligt sein.
Im Gesetz ist vorgesehen, dass es künftig eine Informationspflicht über Rückrufe und andere Maßnahmen gibt, die zu einem Versorgungsmangel mit Arzneimitteln führen können. Bei Rückrufen sollen Bundesbehörden mehr Kompetenzen erhalten: Bei nationalen und europäischen Zulassungen sind Rückrufe durch die Bundesoberbehörden grundsätzlich bei Qualitätsmängeln, negativem Nutzen-Risiko-Verhältnis oder beim Vorliegen des Verdachts einer Arzneimittelfälschung möglich. Zudem soll es häufiger Inspektionen geben.
Bei Rabattverträgen der Krankenkassen mit den Arzneimittelherstellern soll künftig gelten, dass auch eine "unterbrechungsfreie und bedarfsgerechte Lieferfähigkeit des Arzneimittels zu berücksichtigen ist", teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Dies trage dazu bei, dass Liefer- und Versorgungsengpässen bei Rabattarzneimitteln vorgebeugt werde. Zudem würden so die Krankenkassen mitverantwortlich für die Lieferfähigkeit.
Das Gesetz soll außerdem vorgeben, wie es beim elektronischen Rezept weitergeht. Demnach muss die Selbstverwaltung nun die Regelung anpassen, nach der bisher Arzneimittel ausschließlich in Papierform verordnet werden können. Das muss innerhalb von sieben Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes geschehen.
Im Gesetz gibt es zudem einen Passus zur Vergütung von Auszubildenden in der Pflege. Diejenigen, die ab 2020 nach dem neuen Pflegeberufegesetz ausgebildet werden, werden im ersten Ausbildungsjahr vollständig von den Kostenträgern refinanziert.