Ungeschützte Berufsbezeichnungen: Darum darf sich jeder Betriebswirt nennen

Berlin – Schule geschmissen? Studium abgebrochen? Kein Titel? Egal! In Deutschland darf sich jeder offiziell Betriebswirt, Pädagoge oder Yoga-Lehrer nennen – und das ohne Qualifikation.

Viele Berufsbezeichnungen klingen hochoffiziell. Aber muss etwa ein „Unternehmensberater“ automatisch wirtschaftliche Fachkompetenz besitzen? Nein, muss er nicht.

Für erstaunlich viele Berufstitel muss man weder eine ordnungsgemäße Prüfung ablegen, noch eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium vorweisen.

Die Berufsbezeichnung Yoga-Lehrerin ist noch immer nicht geschützt

Die Berufsbezeichnung Yoga-Lehrerin ist noch immer nicht geschützt

Foto: Riser/Getty Images

Ärgerlich für all diejenigen, die ihren Beruf als Berufung empfinden. So gibt es zum Beispiel in Göttingen den „Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V.“, der auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Sicherung einer hohen Qualität in der Ausbildung achtet.

Das Berufsbild des Yogalehrers ist in der Öffentlichkeit zwar seit Jahren anerkannt, aber die Berufsbezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt.

Und das ruft Selbsternannte und Scharlatane auf den Plan, die das Image dieser Branche immer wieder schädigen.

Aber es gibt noch mehr Berufsbilder, mit denen sich „Experten“ auf ihren Visitenkarten und Websites schmücken …

Die Liste der „ungeschützten Berufsbezeichnungen“

Lehrbeauftragter, Wissenschaftler, Forscher, Dozent, Pädagoge, Ethnologe, Biologe, Physiker, Informatiker, Meteorologe, Medienwissenschaftler, Journalist, Redakteur, Detektiv, Privatdetektiv, Ermittler, Personenschützer, Coach, Gutachter, Unternehmensberater, Vermögensberater, Versicherungsvertreter, Betriebswirt, Havariekommissar, Flugkapitän, Kapitän, Matrose, Pilot, Designer, Schauspieler, Aktuar, Hundetrainer

Vorsicht bei Bewerbungen

Viele der oben genannten Berufsbezeichnungen dürfen also von jedermann legal geführt werden? Ja, weil es für diese keine gesetzliche Regelung gibt.

Allerdings gibt es eine klare gesetzliche Bestimmung bei Bewerbungen oder Vertragsabschlüssen.

► Wer bei Bewerbungen einen dieser Titel ohne entsprechende Qualifikationen angibt, betreibt womöglich „irreführende Werbung“, verstößt gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

► Im schlimmsten Fall kommt es zu einer „Strafbarkeit wegen Betrugs“. Der Gesetzgeber spricht hier von „Formen des Anstellungsbetrugs“.

Wann ist ein Lehrer ein Lehrer?

Bei folgenden Berufsbezeichnungen gibt es beim „freien Gebrauch“ gesetzliche Einschränkungen.

► So darf sich zwar jeder Yoga-Lehrer nennen, aber die Amtsbezeichnung „Lehrer“ ist streng geschützt.

► Ein „echter“ Buchhalter muss den Zusatz „geprüfter Betriebswirt“ oder „geprüfter Bilanzbuchhalter“ führen.

► Ein Mediator ist kein tatsächlicher Mediator ohne den Zusatz „zertifizierter Mediator“.

► Lokführer kann in Deutschland jeder sein. Allerdings ist „Lokomotivführer“ als Amtsbezeichnung geschützt.

► Ein wahrer Techniker sollte immer ein „staatlich geprüfter Techniker“ sein.

ABER: Sollten Sie auf einer Party eine Schauspielerin, einen Hundetrainer oder gar einen Havarie-Kommissar kennenlernen, fragen Sie lieber nicht nach Zertifikaten. Es könnte peinlich für ihr Gegenüber werden.

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