Verdunkelungsgefahr: Schwesta Ewa bleibt in Haft

Schwesta Ewas Blick geht gen Himmel. Beistand von oben gibt es aber keinen

Schwesta Ewas Blick geht gen Himmel. Beistand von oben gibt es aber keinen

Foto: Jürgen Mahnke
Von: Von THOMAS MÜLLER

Frankfurt – Rapperin Schwesta Ewa (32) muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Der Antrag ihres Verteidigers Stefan Bonn wurde vom Gericht abgelehnt.

Begründung von Richter Martin Bach: Es besteht weiterhin Verdunkelungsgefahr.

Aufgrund dessen reichen allein die 35 Körperverletzungs-Delikte, die Schwesta Ewa zur Last gelegt werden, für eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren, so der Richter.

Schwesta Ewa muss zurück in den Knast

Schwesta Ewa muss zurück in den Knast

Foto: Jürgen Mahnke

Und da sind die Vorwürfe des Menschenhandels und der Zwang zur Prostitution noch gar nicht berücksichtigt. Lediglich der Vorwurf mit der Steuerschuld dürfte sich erledigt haben. Laut Steuerfahndung wurde alles zurück gezahlt.

Nächste Woche soll die Beweisaufnahme abgeschlossen werden und die Plädoyers folgen. Dann könnte auch schon das Urteil fallen.

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