Justizposse um Kennzeichnung von Zusatzstoffen: Kantinen-Chef wegen Kartoffelsalat vor Gericht

Von: Von Thilo SCHOLTYSECK

Halle – Guten Appetit! Bei Amtsrichter Nicolai Petersen (39) gab‘s am Mittwoch Kartoffelsalat. Nicht zum Mittag, sondern in einem Strafprozess.

JUSTIZPOSSE UM DIE BELIEBTE BOCKWURST-BEILAGE!

Auf der Anklagebank im halleschen Justizzentrum: Kantinen-König Thomas Hellmich (43). Die Staatsanwaltschaft wirft dem Großgastronom, der u. a. die Kantinen bei der Polizei und im Landgericht betreibt, vor, Zusatzstoffe im Kartoffelsalat nicht ordnungsgemäß ausgezeichnet zu haben.

Eine Lebensmittelkontrolleurin hatte das Fehlen der Liste im Mai 2014 moniert und Anzeige erstattet. Gegen den ergangenen Strafbefehl legte Hellmich Widerspruch ein. Der Staatsanwalt: „Der Kartoffelsalat enthielt unter anderem den kennzeichnungspflichtigen Konservierungsstoff E210.“

Verteidiger Christoph Schaar: „In der Kantine hängt ein großer Aushang, dass die Zusatzstoff-Liste eingesehen werden kann. Die Urlaubsvertretung hatte den Ordner mit den Listen an dem Kontrolltag nur nicht gleich gefunden...“

Außer den Kontrolleuren habe sich sonst nie jemand für die Liste interessiert, so der Anwalt weiter: „Die Kantinengäste wollen nur wissen, ob der Kartoffelsalat schmeckt oder nicht.“

Strafrichter Nicolai Petersen stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein

Strafrichter Nicolai Petersen stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein

Foto: Ralf Lehmann

Selbst der Richter musste zugeben: „Normalerweise haben wir es bei Lebensmittelverfahren mit abgelaufenen Haltbarkeitsdaten und noch unappetitlicheren Dingen zu tun.“ Deshalb schlug er vor, dass Strafverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

Der Kantinen-König ging auf den Vorschlag ein: „500 Euro für krebskranke Kinder zahle ich doch gerne.“

Seit 2011 ist die Auflistung Pflicht

Seit 2011 gilt die EU-Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011. Sie schreibt vor, wie Lebensmittel und Zusatzstoffe im Handel und in der Gastronomie gekennzeichnet werden müssen. Die Verordnung schreibt zwingend vor, dass auf Speisekarten in Restaurants und Kantinen alle Angaben über Allergene und Zusatzstoffe (z.B. Konservierungsmittel) aufgelistet sein müssen.

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