Nach 33 Jahren: Polizistenmörder Dietmar J. (61) kommt frei
Er lockte zwei Beamte in die Todesfalle
Holzminden/Höxter/Lüneburg – Fast 33 Jahre saß er hinter Gittern! Für eine Tat, die ganz Deutschland erschütterte.
Jetzt soll Polizistenmörder Dietmar J. (61) aus dem Dörfchen Bredenborn (Kreis Höxter, NRW) freikommen. Das Landgericht Lüneburg gab seinem Antrag auf Haftentlassung auf Bewährung statt. Allerdings soll er unter Führungsaufsicht gestellt und engmaschig überwacht werden. Wo er künftig (ab Juli) leben will, ist unbekannt.
Der Fall J. war eines der spektakulärsten Verbrechen der 90er-Jahre. Am 12. Oktober lockte Dietmar J. zusammen mit seinem Bruder die Polizisten Jörg Lorkowski und Andreas Wilkending mit einem inszenierten Notruf in eine Mordfalle. Unter den Namen „Meier“ meldete J. einen angeblichen Wildunfall an einem einsamen Waldparkplatz an der L 549 zwischen Höxter und Holzminden.
Als die Zivilstreife eintraf, erschoss Dietmar J. die beiden arglosen Polizisten ohne Vorwarnung mit einem G3-Sturmgewehr, das er drei Jahre zuvor einem Soldaten geraubt hatte. Motiv: allgemeiner Hass auf die Polizei, von der er sich verfolgt und schikaniert fühlte. Nach der Tat verscharrten Dietmar J. und sein Bruder die Leichen auf dem Truppenübungsplatz Senne und setzten den Streifenwagen in Brand.
In den Ermittlungen wurden Mitschnitte des Notrufes veröffentlicht. Mit Erfolg! Strafvollzugsbedienstete und Gefangene der JVA Bielefeld erkannten die Stimme von Dietmar J. der erst wenige Wochen zuvor aus der Haft (wegen Jagdwilderei) entlassen worden war. SEK-Beamte nahmen die Brüder in ihrem Haus in Bredenborn fest. Sie gestanden. Dietmar J. führte die Ermittler zu den Leichen.
In einem Mammutprozess (180 Verhandlungstage, umgerechnet über eine halbe Million Euro Kosten) wurde Dietmar J. im Februar 1995 vom Landgericht Hildesheim wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten die Sicherungsverwahrung an. Der Bruder bekam zehn Jahre Haft und lebt seit seiner Entlassung unter geändertem Namen an einem unbekannten Ort.
Bereits 2020 hatte Dietmar J. eine Haftentlassung beantragt, die aber vom Landgericht Lüneburg abgelehnt wurde, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Das änderte sich jetzt. Offenbar kamen Gutachter zu der Überzeugung, dass keine schweren Straftaten von Dietmar J. zu erwarten sind und seine Freilassung keine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim kann noch Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen.