Gewerkschaften werden gegründet, um die Konkurrenz in den eigenen Reihen auszuschließen. Geschlossenheit und Einheit stehen daher obenan im gewerkschaftlichen Tugend-Kanon. „Schafft die Einheit“, in diese Mahnung hatte Wilhelm Leuschner vor seiner Ermordung 1944 die Lehren aus der Zerstörung der Weimarer Demokratie und aus der Ohnmacht der Gewerkschaften zusammengefasst. Im Lichte dieser Erfahrungen entstanden die neuen Gewerkschaften nach der Befreiung vom Nationalsozialismus als Einheitsgewerkschaften im doppelten Sinne: in Abgrenzung zu Richtungsgewerkschaften wie zur Überwindung kleinteiliger Zersplitterung in Berufs-, Sparten- oder gar Betriebsgewerkschaften. Rechtlicher Ausdruck der konkurrenzausschließenden Einheit ist der zwingende, nicht unterschreitbare Tarifvertrag; nicht umsonst gehört es aktuell zum Standardprogramm des IWF und anderer Gläubigerinstitutionen, den Schuldnerstaaten den Ausschluss nationaler Tarifverträge und den Vorrang betrieblicher Regelungen zur Auflage zu machen, damit der (Dumping-)Wettbewerb sich ungehemmt entfaltet.
Um die Einheit ist es hierzulande derzeit schlecht bestellt. Nicht nur dass einige Berufsverbände aus ehemals bestehenden Tarifgemeinschaften ausgebrochen sind und ihren vormaligen Partnern durch konfliktbereite Tarifpolitik den Schneid abkaufen.