Erklärung der Darstellung "Umsetzungsstand"

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Ministerium

Der Gesetzgebungsprozess besteht aus mehreren Schritten. Drei dieser Schritte werden in der Grafik "Umsetzungsstand" dargestellt. (Referentenentwurf, Regierungsentwurf sowie Gesetz). Sobald einer der Umsetzungsschritte erreicht ist, wird das entsprechende Dokument als Download zur Verfügung gestellt. Die Grafik zeigt, ob sich das Gesetz also noch im Entwurfsstadium befindet oder bereits abgeschlossen ist.

Umsetzungsstand, wie er auf jeder Gesetzes-Seite zu sehen ist Umsetzungsstand, wie er auf jeder Gesetzes-Seite zu sehen ist (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI

Stationen im Gesetzgebungsverfahren

1. Referentenentwurf

Erster Schritt im Gesetzgebungsprozess ist der Referentenentwurf. Er wird vom fachlich zuständigen Ministerium erstellt. Dabei beraten sich die zuständigen Fachreferentinnen und -referenten mit Verbänden, Organisationen, Behörden und Fachleuten aus der Wissenschaft. Der Referentenentwurf wird dann mit allen anderen Ministerien und dem Kanzleramt abgestimmt (so genannte Ressortabstimmung).

Der Referentenentwurf ist der erste Schritt, den wir in der Grafik "Umsetzungsstand" darstellen.

2. Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)

Zu den Referentenentwürfen können die Bundesländer, Verbände, Organisationen und Institutionen eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen enthalten in den meisten Fällen Anmerkungen, Kritikpunkte oder Verbesserungsvorschläge zum Gesetzesvorhaben.

Die Stellungnahmen der Verbände werden als PDF-Download unter "Dokumentation" eingestellt. Hier ein Beispiel:

Beispielhafte Darstellung von Stellungnahmen auf einer Gesetzesseite Beispielhafte Darstellung von Stellungnahmen auf einer Gesetzesseite (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI

3. Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)

Die Anmerkungen aus den Stellungnahmen werden von der Fachebene im Ministerium geprüft und ggf. in den Referentenentwurf eingearbeitet. Damit wird die finale Fassung des Gesetzentwurfs erstellt. Stimmt das Bundeskabinett, also die Bundesregierung, dieser Fassung zu, spricht man vom Regierungsentwurf, bzw. Kabinettsentwurf.

Das ist der zweite Schritt, den wir in unserer Grafik "Umsetzungsstand" dokumentieren.

4. Stellungnahme im Bundesrat

Da die Bundesländer im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland einen wesentlichen Anteil an Mitbestimmung haben, ist neben dem Parlament, also dem Bundestag, auch der Bundesrat maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Die 16 Bundesländer prüfen ebenfalls den Entwurf der Bundesregierung genau und beraten in Fachausschüssen über den Regierungsentwurf. Der Bundesrat kann zu dem Gesetzentwurf im Rahmen des ersten Durchgangs eine Stellungnahme abgeben, die mit dem Gesetzentwurf an den Bundestag weitergeleitet wird.

5. Lesungen im Bundestag

Im weiteren Gesetzgebungsprozess ist der Bundestag das zentrale Organ. Dieser behandelt Gesetzentwürfe in der Regel in drei Lesungen. Am Ende der ersten Lesung des Bundestages wird der Entwurf an einen oder mehrere Ausschüsse zur Beratung überwiesen. Hier kann der der Gesetzentwurf durch sogenannte Änderungsanträge verändert werden. Im Anschluss an die Ausschussberatungen finden die zweite und dritte Lesung, also die Schlussabstimmung im Bundestagsplenum statt.

6. Abschluss des Gesetzes

Wenn der Bundestag das Gesetz beschlossen und auch der Bundesrat im zweiten Durchgang final zugestimmt hat (sofern es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt) oder keinen Einspruch eingelegt hat (Einspruchsgesetz), ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Nach Gegenzeichnung durch den (oder die) beteiligten Bundesministerinnen bzw. -minister und den Bundeskanzler werden die Bundesgesetze vom Bundespräsidenten unterzeichnet (Ausfertigung). Abschließend kann das Gesetz, nachdem es im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, in Kraft treten.

Der dritte Schritt in der Grafik "Umsetzungsstand" ist die veröffentliche Fassung des Gesetzes.